Veranlagung zur Einkommensteuer 2020 - Gewerbesteuererklärung für Verlust aus gewerblichen Einkünften

  • Beim Durchgehen aller Positionen bzw. Felder habe ich dieses Feld gefunden, siehe unten:



    Bei weiteren klick auf "nicht erfasst" scheint es nur so eine Text-Eingabemöglichkeit zu sein.



    Die Hilfebeschreibung hört sich geeignet für die Verlustbegründung an.


    Kann ich evtl. hier meine Angaben zur Verlustbegründung machen und kann ich daher auf JA klicken?

  • Du gibst den in der EÜR ermittelten Verlust unter "Gewinn" in der ersten Zeile ein mit einem Minuszeichen davor (da ja ein Verlust).

    Ich bin jetzt bei den Eingaben mal bis hierhin gekommen, da ich mich doch noch in vieles erstmal einlesen muss weil vieles neu ist für mich.


    Viele Grüße

  • Du gibst den in der EÜR ermittelten Verlust unter "Gewinn" in der ersten Zeile ein mit einem Minuszeichen davor (da ja ein Verlust). Die folgenden Zeilen solltest du prüfen, dürften aber mit 0,00 richtig sein. Das gilt auch für Hinzurechnungen und Kürzungen.

    Ich bin jetzt alle Zeilen von oben nach unten durch. Lediglich übertragen habe ich den in EÜR ermittelten Verlust unter "Gewinn" in der ersten Zeile ein mit einem Minuszeichen davor.

    Andere Zeilen trafen nicht zu.


    Bei Folgenden bin ich mir unsicher ob ich das klicken bzw. Angaben machen soll, siehe Screenshot bei Verlustvortrag und Markierung in BLAU und ROT:


    - Wenn ich euch richtig verstanden habe, dann kann ich das erste (BLAU) nicht machen, weil mir der festgestellte vortragsfähige Gewerbeverlust vom Finanzamt aus 2019 nicht vorliegt.


    - Das in ROT, kann ich das mit JA klicken, weil ich ja eigentlich ein fortführungsgebundenen Gewerbeverlust festgestellt habe (mir nur leider kein festgestellte vortragsfähiger Gewerbeverlust vom FInanzamt aus 2019 vorliegt) oder ist damit etwas anderes gemeint?


    Danke und viele Grüße :)

  • hallo auch

    ohne mir jetzt alle Postings zu Gemüte zu führen, fällt mir als Antwort auf das Schreiben vom FA nur ein:

    Es wird für das Veranlagungsjahr X eine GwStE. gefordert.

    - Punkt-

    Auch Kleinunternehmer müssen (auf Aufforderung hin) eine GStE. einreichen. Ist geschehen.

    -Punkt-

    Für die Frage "warum keine/weniger Einnahmen/Erlöse erzielt wurden, reichen 2 Zeile eben auf dem Vordruck.

    z.B. weniger Laufkundschaft o. Gesamtsituation am Markt etc.


    Wo ist nun das Problem??


    Für Normalunternehmer:

    Aus der GStE. ergeht für das Veranlagungsjahr Y ein Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag an die Gemeinde, welche dann einen Bescheid über Gewerbesteuer-Vorauszahlungen erlässt.

    Zudem ergeht ein Bescheid über Gewerbesteuer für eben das Veranlagungsjahr (siehe oben)

    Wenn also 2020 eine Gewerbesteuererklärung für 2019 abgegeben wird, erfährt die Gemeinde (je nach Abgabedatum) erst 2021 von einem möglichen Verlust des Unternehmers.

    Dennoch sind die GSt-Vorrauszahlungen, welche 2019 für 2018 und Folgejahre festgesetzt wurden zu zahlen, bis ein neuer Bescheid ergeht.

    Somit ist es durchaus normal, dass trotz Geschäftsjahresverlust, Gewerbesteuer gezahlt werden muss, da der Verluste eben nur für das in der Gst-Erklärung gemeldete Jahr wirkt.

    Also dieses Jahr für letztes Jahr Verlust gemeldet, ergibt frühestens nächstes Jahr weniger GSt.-vorauszahlung.

    • Offizieller Beitrag

    Das in ROT, kann ich das mit JA klicken, weil ich ja eigentlich ein fortführungsgebundenen Gewerbeverlust festgestellt habe (mir nur leider kein festgestellte vortragsfähiger Gewerbeverlust vom FInanzamt aus 2019 vorliegt) oder ist damit etwas anderes gemeint?

    Hast Du überhaupt einmal gelesen, um was es an dieser Position geht?


    Du solltest (ggf. noch einmal) eine eingehende steuerliche Erstberatung bei einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe in Anspruch nehmen.