Bundesfreiwilligendienst und Rentner (Versteuerung von Taschengeld)

  • Ich habe als Rentner mit einer zu versteuernden Rente nebenher eine Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst aufgenommen. Dafür habe ich 280 € monatlich Taschengeld erhalten.


    Über diese Taschengeldzahlung, die nach meiner lesart gemäß § 3 Nr. 5 Bustabe f in Verbindung § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr 2 Buststabe d Einkommensteuergesetz steuerfrei ist, wurde eine Steuerbescheinigung der Einsatzstelle (so nennt sich der Arbeitgeber beim Bundesfreiwilligendienst) erstellt.


    Da diese Daten ja auch elektronisch an das zuständige FA übermittelt werden wurde nun mein Taschengeld zum Bruttoentgeld hinzugerechnet und ebenfalls in meiner Einkommenssteuerbescheid mit Einkommenssteuer und Solizuschlag berechnet.


    Die Rücksprache beim zuständigen FA ergab, daß bei einer Lohnsteuerbescheinigung der dort ausgewiesene Betrag ebenfalls versteuert wird.


    Wie ist es möglich dem Finazamt über das Wiso Steuerprogramm mitzuteilen, daß es sich um aus meiner Sicht steuerfreies Taschengeld handelt ? Die Steueranameldung der Einsatzstelle erfolgt ebenfalls über ein Wiso Programm für Vereine. Oder muß die Einsatzstelle (Verein) bei der abgabe der Elstermeldung an das FA etwas "anpassen", beachten usw. Ich bin ratlos.


    Für jeden Hinweis bin ich dankbar

    • Offizieller Beitrag

    Die Rücksprache beim zuständigen FA ergab, daß bei einer Lohnsteuerbescheinigung der dort ausgewiesene Betrag ebenfalls versteuert wird.


    Wie ist es möglich dem Finazamt über das Wiso Steuerprogramm mitzuteilen, daß es sich um aus meiner Sicht steuerfreies Taschengeld handelt ?

    Wenn der Arbeitgeber das auf einer Lohnsteuerbescheinigung als steuerpflichtigen Arbeitslohn ausgewiesen hat, dann ist es eben kein Taschengeld und das FA muss da entsprechend versteuern. Der AG hat das zu prüfen.


    Die Steueranameldung der Einsatzstelle erfolgt ebenfalls über ein Wiso Programm für Vereine. Oder muß die Einsatzstelle (Verein) bei der abgabe der Elstermeldung an das FA etwas "anpassen", beachten usw.

    Selbstverständlich muss der AG die aktuelle Gesetzgebung bei seinen Zahlungen beachten.

  • Wenn eine Anmeldung bei Elster erfolgt ist und Sozialabgaben von der Einsatzstelle richtigerweise abgeführt werden (Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil werden abgeführt) muß dann an das Finanzamt eine 0 Meldung für das Taschengeld abgegeben werden ? Also keine Einnahmen ?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn eine Anmeldung bei Elster erfolgt ist und Sozialabgaben von der Einsatzstelle richtigerweise abgeführt werden (Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil werden abgeführt) muß dann an das Finanzamt eine 0 Meldung für das Taschengeld abgegeben werden ?

    Dann ist das auf keinen Fall "Taschengeld", sondern regulärer Arbeitslohn, der gemäß der elektronisch übermittelten Lohnsteuerbescheinigung als Arbeitslohn aus nichtselbständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 EStG zu versteuern ist.

  • Ich habe bisher zu dem Thema im Netz folgende Info gefunden. Nach meiner Information hat die Einsatzstelle keine Möglichkeit im Steuerprogamm das Taschengeld als steuerfreie Einnahme auszuweisen.


    • Offizieller Beitrag

    Nach meiner Information hat die Einsatzstelle keine Möglichkeit im Steuerprogamm das Taschengeld als steuerfreie Einnahme auszuweisen.

    Das wäre das erste Lohnprogramm, dass keine Eintragung/Begrenzung steuerfreier Einnahmen/Bezüge zuließe. Der AG ist für eine entsprechende Prüfung/Abgrenzung zuständig, da es ja auch steuerpflichtige Bestandteile gibt. Und bei Altersrentnern stellt sich bei "Taschengeld" ja auch die Frage der Ordnungsmäßigkeit der Erhebung von Sozialversicherungsbeiträgen.


    So wie die Bescheinigung erstellt ist, geht der AG insoweit von steuerpflichtigem Arbeitslohn aus. Du musst das mit diesem also klären. Es wird ja sicherlich auch schon in den monatlichen Lohnabrechnungen von steuerpflichtigem Arbeitslohn die Rede sein. Man hätte das Problem ggf. viel früher aufgreifen müssen. Du wirst dort ja nicht der einzige BFDler sein.

  • Bei noch nicht vollen Altersrentnern werden Rentenversicherungsbeiträge, Arbeitslosenversicherung und Krankenversicherungsbeiträge erhoben. Da ich privat krankenversichert bin fällt dies bei mir weg. Meine volle Altersrente erreiche ich im Mai nächsten Jahres. Erhalte jetzt eine Rente wegen mehr als 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung.


    Steuerpflichten Anteile im Bundesfreiwilligendienst, wie Verpflegung, Kleidung oder Unterkunft fallen bei mir auch nicht an. Es ist nur reines Taschengeld.Die Einsatzstelle hat zum ersten Mal so einen „Fall“ wie mich, der Einnahmen (Rente, Betriebsrente) hat, die schon vor dem Taschengelderhalt zu einer Versteuerung führen. ALG II Empfänger können zum Beispiel bis 250 € Taschengeld ohne Abzüge beim ALG und ohne Steuerabzüge erhalten.


    Das Steuerprogramm bietet keine Möglichkeit der Eintragung für das Taschengeld des Bundesfreiwilligendienstes. Ich werde mich nach der genauen Bezeichnung des Steuerprogrammes erkundigen und hier gerne nennen.

    • Offizieller Beitrag

    Das Steuerprogramm bietet keine Möglichkeit der Eintragung für das Taschengeld des Bundesfreiwilligendienstes. Ich werde mich nach der genauen Bezeichnung des Steuerprogrammes erkundigen und hier gerne nennen.

    Das spielt für uns hier keinerlei Rolle. Das musst Du mit dem "Arbeitgeber" klären. Und Du hättest es schon längst aufgrund der monatlichen Lohnabrechnungen klären sollen bzw. sogar müssen. In dessen Verantwortung liegt das nun einmal. Wie schon gesagt:

    Man hätte das Problem ggf. viel früher aufgreifen müssen. Du wirst dort ja nicht der einzige BFDler sein.

  • Ok, ich verstehe.


    Ich habe gedacht, daß es sich hier um ein Markenforum der verkauften Steuer-und Gehaltsabrechnungsprogramme von Buhl handelt und man mir aus diesem Grund einen Lösungsansatz bieten könnte. Ich habe mich dann leider getäuscht.


    Vielen Dank für die nette Unterhaltung und Bemühungen.

    • Offizieller Beitrag

    Markenforum der verkauften Steuer-und Gehaltsabrechnungsprogramme von Buhl

    Das ist ein Userforum "User helfen Usern", was bei der Anmeldung im Forum aber auch klar zum Ausdruck kommt. Mitarbeiter von Buhl schauen hier ins Forum selten bis gar nicht rein.


    Ansonsten ändert das ja nichts daran, dass der AG Deine und vielleicht auch alle anderen Lohnsteuerbescheinigungen überprüfen muss und ggf. in Zusammenarbeit mit seinem Betriebstätten-Finanzamt klären muss.


    Ansonsten hast Du weder in einem entsprechenden Unterforum zu einer Buhl-Software gepostet, noch hast Du die durch den AG genutzte Software-Version überhaupt einmal konkret namentlich benannt.