Ich habe als Rentner mit einer zu versteuernden Rente nebenher eine Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst aufgenommen. Dafür habe ich 280 € monatlich Taschengeld erhalten.
Über diese Taschengeldzahlung, die nach meiner lesart gemäß § 3 Nr. 5 Bustabe f in Verbindung § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr 2 Buststabe d Einkommensteuergesetz steuerfrei ist, wurde eine Steuerbescheinigung der Einsatzstelle (so nennt sich der Arbeitgeber beim Bundesfreiwilligendienst) erstellt.
Da diese Daten ja auch elektronisch an das zuständige FA übermittelt werden wurde nun mein Taschengeld zum Bruttoentgeld hinzugerechnet und ebenfalls in meiner Einkommenssteuerbescheid mit Einkommenssteuer und Solizuschlag berechnet.
Die Rücksprache beim zuständigen FA ergab, daß bei einer Lohnsteuerbescheinigung der dort ausgewiesene Betrag ebenfalls versteuert wird.
Wie ist es möglich dem Finazamt über das Wiso Steuerprogramm mitzuteilen, daß es sich um aus meiner Sicht steuerfreies Taschengeld handelt ? Die Steueranameldung der Einsatzstelle erfolgt ebenfalls über ein Wiso Programm für Vereine. Oder muß die Einsatzstelle (Verein) bei der abgabe der Elstermeldung an das FA etwas "anpassen", beachten usw. Ich bin ratlos.
Für jeden Hinweis bin ich dankbar