50% Sonderabschreibung Elektrofahrzeug buchen

  • Liebe Forumsmitglieder und Wiso Nutzer,


    ich habe dieses Jahr ein Elektroauto gekauft und möchte gerne die 50% Sonderabschreibungsmöglichkeit nutzen.

    Es geht um die Steuer 2021 und ich nutze WISO Steuer-Sparbuch 2021. Das Fahrzeug ist ein Betriebs-KFZ meiner Freiberuflichkeit.


    Ich habe das Wirtschaftsgut im Anlagevermögen angelegt, so dass mir auch verschiedene Abschreibungsoptionen zur Verfügung stehen.

    Leider finde ich keine Option die 50% Sonderabschreibung für Elektroautos zu erfassen (Auswahlmöglichkeiten siehe Screenshot).

    Die Sonderabschreibung nach §7 Abs. 5. EStG lässt nur eine begrenzet Abschreibungshöhe zu (keine 50%) und die

    "Außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung" zu nutzen ist m.E. nicht korrekt.


    Wie kann ich die Sonderabschreibung für Elektroautos richtig buchen?


    Danke und Grüße

    Christian




  • Hallo,

    die Frage von Christiab289 bleibt aber, auch wenn sie für ihn nicht mehr relevant ist, trotzdem berechtigt.

    Wir haben für unsere GbR in 2021 ein E-Lastenfahhrad als Firmenfahrzeug angeschafft und auch ich suche nun seit Monaten nach der Möglichkeit, gemäß § 7 Absatz 1 die Sonderabschreibung von 50% im Programm zu erfassen.


    Die Nachfrage beim Support ergab zuletzt diese Auskunft:

    "So bald gesetzliche Grundlagen geschaffen sind, werden diese mit nächstmöglichen Updates in unsere Programme eingepflegt. Mit den letzten Programm-Updates gab es keine Veränderung in diesem Bereich. Ob und wann eine entsprechende Umsetzung erfolgt, können wir aktuell leider nicht beurteilen."


    So richtig nachvollziehen kann ich das nicht, denn die Förderung (und damit die Abschreibungsmöglichkeiten) gibt es meines Wissens doch bereits seit 2020 und nicht erst in 2021?


    Das Problem müssten bei der hohen Nachfrage nach Förderung doch auch andere hier haben?


    Gruß

    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Das Problem müssten bei der hohen Nachfrage nach Förderung doch auch andere hier haben?

    Ich denke, Du nutzt WISO Mein Büro, in dessen Unterforum Du ja auch schon entsprechend nachgefragt bzw. Dich geäußert hast. ?(


    Ansonsten bietet sich immer ein Ticket beim Support an. Die entsprechenden Threads hält man dann netter Weise für die anderen User insoweit auf dem Laufenden.


    § 7c EStG (weg­ge­fal­len)

    • Offizieller Beitrag

    Das buchen an sich wäre kein Problem

    Das stimmt so nicht. Laut Startpost ging es nach dem Screenshot, wenn auch sachverhaltsmäßig überholt bzw. falsch einsortiert, um die vereinfachte EÜR des ESt-Moduls. Und dabei sollte man hier bei der Beantwortung auch bleiben, um insoweit kein Durcheinander herzustellen. Und da gehen die 50% aktuell eben nicht. Zumindest habe ich es in mehreren Versuchen auf verschiedenen Wegen in meiner Testdatei programmunterstützt nicht geschafft.

    • Offizieller Beitrag

    Ändert auch nichts. Dann probiere es doch selber einmal. ;)


    Das wird bei Übernahme bzw. nach der Eingabe automatisch auf 20% begrenzt. Bei manueller Anpassung ebenso.

    • Offizieller Beitrag

    Ändert auch nichts.

    :censored:

    Dann muss man aber hellseherische Fähigkeiten bzgl. der gebuchten Ausgangsbeträge haben. Im Übrigen ging der Fragesteller den üblichen Weg über das Anlagevermögen bzw. die Anlagenverwaltung.

    m.M.n. ist das Bild aus der der Anlagenverwaltung EÜR-Modul.

    Und da passiert genau das von mir Beschriebene:


    Du hast klassisch eingebucht:

    Und darum geht es in dem Thread nicht.

  • Auf meinem Taschenrechner sind 50% von 5.950,-- 2.975,-- und nicht 1.000,-- wie bei Dir.

    Du hast klassisch eingebucht:

    Anlagevermögen > neu: was soll da klassisch sein? Nur habe ich im Gegensatz zu Dir die Buchungen eben gebucht, damit sie im EÜR - Formular erscheinen

    Aber ich habe im EÜR -Modul gebucht, und ging im Gegensatz zu Dir davon aus, dass es der TE auch im sep. EÜR Modul versuchte.

    Dann muss man aber hellseherische Fähigkeiten bzgl. der gebuchten Ausgangsbeträge haben

    wieso das?

    Ich habe einen fiktiven Betrag genommen.

    Du mit 5.950,-- anscheinend auch.

    Ist aber auch egal. Es sind ja einige Hürden damit verbunden die 50% Sonderabschreibung nach § 7c EStG (welcher übrigens nicht entfallen ist) anzusetzen

    Zitat

    § 7c in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 12.Dezember 2019 (BGBl I S. 2451) ist für nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar
    2031 angeschaffte neue Elektrolieferfahrzeuge anzuwenden.

    • Offizieller Beitrag

    Auf meinem Taschenrechner sind 50% von 5.950,-- 2.975,-- und nicht 1.000,-- wie bei Dir.

    Dann probiere doch mal, die 19% USt daraus herauszurechnen. Und ich zumindest brauche zum Errechnen des hälftigen Betrags von 5.000 keinen Taschenrechner. Und wie Dir meine obigen zwei hintereinander geschossenen Screenshots zeigen sollten, macht das Programm auch bei manuellem Eintrag der Sonder-AfA aus 2.500 (die Hälfte) nämlich direkt selber 1.000 (ein Fünftel = 20%).


    Nur habe ich im Gegensatz zu Dir die Buchungen eben gebucht, damit sie im EÜR - Formular erscheinen

    Aber ich habe im EÜR -Modul gebucht, und ging im Gegensatz zu Dir davon aus, dass es der TE auch im sep. EÜR Modul versuchte.

    Und genau das hat der Fragesteller eben nicht gemacht, sondern möchte offensichtlich mit der Programmunterstützung das AV anlegen und dann auch programmunterstützt buchen lassen. In meinen Augen ein berechtigter Wunsch. Und nur darum geht es in diesem Fall und bei der Fragestellung. Und genau das funktioniert eben nicht, was meine Screenshots eindrücklich zeigen.

    Die Sonderabschreibung nach §7 Abs. 5. EStG lässt nur eine begrenzet Abschreibungshöhe zu (keine 50%) und die

    "Außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung" zu nutzen ist m.E. nicht korrekt.


    Ist aber auch egal. Es sind ja einige Hürden damit verbunden die 50% Sonderabschreibung nach § 7c EStG (welcher übrigens nicht entfallen ist) anzusetzen

    Zitat

    § 7c in der Fassung des Artikels 2 des Gesetzes vom 12.Dezember 2019 (BGBl I S. 2451) ist für nach dem 31. Dezember 2019 und vor dem 1. Januar
    2031 angeschaffte neue Elektrolieferfahrzeuge anzuwenden.

    Ich habe nichts anderes behauptet, allerdings oben auch schon einmal mögliche Gründe eingefügt, die Du mal wieder ignorierst:


    Wir beide brauchen das nicht zu diskutieren. Das programmseitige Problem besteht für Anwender einer Programmunterstützung sowohl in der vereinfachten EÜR des ESt-Moduls als auch im gesonderten EÜR-Modul.


    Also ein Fall für den Support. Und die Betroffenen sollten dies tun sowie den Thread hier insoweit auf dem Laufenden halten.

  • Danke euch für die Beiträge.


    miwe4 hat es mE richtig zusammengefasst:


    "...möchte offensichtlich mit der Programmunterstützung das AV anlegen und dann auch programmunterstützt buchen lassen. In meinen Augen ein berechtigter Wunsch. Und nur darum geht es in diesem Fall und bei der Fragestellung. Und genau das funktioniert eben nicht, was meine Screenshots eindrücklich zeigen."


    Das ist eine Funktionalität, die eigentlich funktionieren sollte, aber derzeit systemseitig nicht funktioniert.