Ermittlung des Übergangsgewinn von EÜR zur Bilanz

  • Hallo!


    Ich muss meine Überleitungsrechnung von EÜR/ Bilanz aus dem Jahr 2012 korrigieren. Hier habe ich bei der Darstellung und Benennung von stornobehafteten Provisionen einen kleinen Knoten im Kopf. Grundsätzlich würde ich hier von Forderungen sprechen, die gewinnerhöhend anzugeben sind. Richtig ist hier jedoch, dass Provisionen, die noch stornobehaftet sind mittels EÜR in den Jahren 2011 und 2012 bereits versteuert wurden. Im Rahmen der Bilanzführung stellt sich hier jedoch die Frage, wann diese Provisionen realisiert werden. Dies Erfolgt gemäß vertraglicher Vereinbarung in den Jahren 2013 und 2014. Somit müsste m.E. der bereits versteuerte Provisionsbestand als erhaltene Anzahlung zu passiviert werden. Vom Grundsatz her ist mir das weitere Vorgehen hierbei schlüssig. Meine Eröffnungsbilanz für 2013 weist dann den Bestand an stornobehafteter Provision aus und ich buche nach Ablauf der Stornofrist den realisierten Gewinn.


    Wie stelle ich dies jedoch in der Überleitungsrechnung dar? Die Konsequenz müsste ja sein, dass die bereits versteuerte Provision steuermindert (hier als Übergangverlust) dargestellt werden. Mir würde hier tatsächlich nicht einmal eine Kontobezeichnung einfallen :wacko: Über Forderungen kann ja nicht zielführend sein, da sich diese ja bei Überleitung gewinnerhöhend auswirken. Vielleicht hat einer einen Denkanstoß, der meinen Knoten lösen kann.


    Vielen Dank im Voraus