Doppelte Haushaltsführung abgelehnt, weil Hausstand nicht abschließbar

  • Hallo liebe Gemeinde,


    Ich habe eine kurze Frage zu meinem Einkommensteuerbescheid, da ich mir sicher bin, dass der Bearbeiter hier falsch argumentiert.


    Er erkennt meine doppelte Haushaltsführung nicht an, da der Mietvertrag in der 1. Wohnung auf meine Mutter läuft. Somit besitze ich keinen eigenen Hausstand. (Keine abgeschlossene Wohnung)


    Seitwann muss den die Wohnung am 1. Wohnsitz abgeschlossenen sein? Aktenzeichen 15 K 1981/12


    Oder sehe ich das falsch?


    Ich beteilige mich in Form eines Untermietvertrags zu 40 Prozent der Gesamtmiete.

    Außerdem trage die kompletten Stromkosten.


    Zudem führe ich ein Nebengewerbe von der 1. Wohnung aus (alle Auftraggeber sind in der Stadt, wo ich das Nebengewerbe führe. Durch meine Aufträge, die ich alle belegen kann, habe ich auch jedes Wochenende eine Heimfahrt tätigen müssen um meine Aufträge durchzuführen.)


    Mein Lebensmittelpunkt ist allein damit schon gegeben. Zudem besitze ich ein Baugrundstück in der Stadt und möchte mit meiner Freundin, die übrigens auch in dem Bezirk wohnt, in Zukunft ein Haus bauen.


    Der Umzug zur 2. Wohnung (400 km entfernt) erfolgte nur, da ich den Standort meines Unternehmens wechseln musste, da ich sonst gekündigt geworden wäre. Es handelt sich dort auch nur um eim kleines Apartment mit 30 qm. Zudem wird eine 2 Wohnsitzsteuer jährlich bezahlt.


    Soviel ich weiß, kann auch die Erstwohnung in einem mit dem Eltern gemeinsam lebender Wohnung sein, wenn sich das Kind zu 10 Prozent an den Kosten beteiligt und der Lebensmittelpunkt begründet ist. Weshalb begründet er die Ablehnung mitdem, dass mein Hausstand nicht abschließbar ist?


    Vllt werde ich eines besseren belehrt.

    Ich würde mich jedoch um Eure Unterstützung und Beratung freuen. (einen Steuerberater habe ich ebenfalls, den ich Montag kontaktieren werde, es ist aber immer hilfreich sich selbst ein wenig zu informieren.)


    Vielen Dank und ein schönes Wochenende :)

    • Offizieller Beitrag

    2020-11-25-Stl-Behandlung-Reisekosten-Arbeitnehmern.pdf


    Im Übrigen ist dem Forum eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.


    (einen Steuerberater habe ich ebenfalls, den ich Montag kontaktieren werde, es ist aber immer hilfreich sich selbst ein wenig zu informieren.)

    Das solltest Du in der Tat machen. Den Ausgang der Unterredung und des Verfahrens kannst Du ja gerne hier an dieser Stelle posten.