Hi! Ich (Freiberufler) bin dabei, ein ziemlich katastrophales Steuerbüro (denen man immer genau auf die Finger schauen musste und die mehrfach Buchungsfehler hatten) durch Mein Büro abzulösen. 2020 habe ich angefangen, alle Buchungen sowohl durch das Steuerbüro machen zu lassen, als auch selbst in Mein Büro zu buchen. 2021 habe ich denen dann gekündigt.
Besagtes Steuerbüro hat mir eine EÜR für 2020 erstellt, die natürlich erst mal nicht mit der EÜR aus MB übereinstimmte. Inzwischen, nach einigem Mailverkehr und Umbuchungen auf beiden Seiten, sind wir fast deckungsgleich, aber ein Schmankerl haben sie mir noch übrig gelassen:
Für eine Ausgangsrechnung aus 2019 i.H.v. 833 € brutto habe ich eine Teilzahlung vom Kunden (595 €) in 2019 erhalten, und dann im Februar 2020 nochmal den Restbetrag i.H.v. 238 € brutto. Weil im Steuerbüro jedoch hauptsächlich Nasenbären arbeiten, haben sie in 2019 den gesamten Netto-Rechnungsbetrag (700 €, von denen wohlgemerkt ja nur 500 € tatsächlich schon 2019 eingingen) plus die Umsatzsteuer der ersten Teilzahlung (95 €) verbucht (und auch in UStVAs und der EÜR 2019 angegeben). In 2020 haben sie dann nur die Umsatzsteuer der zweiten Zahlung (38 €) verbucht.
Mein Ziel ist es jetzt, dieses Durcheinander in MB abzubilden, um auf dieselben Zahlen zu kommen. Dafür habe ich als ersten Schritt in 2019 im Verrechnungskonto eine Einnahme über 238 € als Zahlung der Eingangsrechnung angelegt, die ich dann in 2020 mit der tatsächlich eingegangenen Zahlung wieder ausgleiche. So weit, so gut. Die Betriebseinnahmen in der MB-EÜR und der Nasenbären-EÜR für 2020 stimmen damit schon mal überein (in beiden taucht die Einnahme nicht auf). Allerdings ist jetzt in der MB-EÜR natürlich die vereinnahmte USt auch zu niedrig, denn sowohl Nettobetrag als auch USt liegen ja durch meine Verrechnungskonto-Buchung komplett in 2019.
Kann ich irgendwie
- die Zahlung nur des Nettobetrags (200 €) nach 2019 und
- die Zahlung nur der USt (38 €) nach 2020
buchen? Optimalerweise natürlich so, dass MB die Rechnung auch als bezahlt ansieht. Wenn ich „Zahlung vom Kunden“ auswähle, macht MB daraus ja anscheinend immer automatisch eine Bruttozahlung.
Abschließend: Bitte keine Tipps der Richtung „anstatt deren Quatsch abzubilden, sollte dein Steuerbüro sich um Korrekturen bemühen“. 2019 ist abgeschlossen, und abgesehen davon ist das Verhältnis zwischen dem Steuerbüro und mir ausreichend mies und mit wochenlangen Bearbeitungszeiten versehen, dass das keine Option ist. Notfalls gebe ich einfach deren EÜR 1:1 ab und lebe dann damit, dass 2020 in MB nicht ganz mit den dem Finanzamt gemeldeten Zahlen übereinstimmt.