Guten Tag,
ich habe eine Mietwohnung zum 01.07.2020 bezogen. Der Nachweis über die Haushaltsnahen Dienstleistungen der Hausverwaltung, den ich vom Vermieter erhalten habe, bezieht sich auf das ganze Jahr 2020. Dieser Nachweis beinhaltet sowohl umlagefähige Ausgaben als auch nicht umlagefähige Ausgaben. Meine Fragen:
- Soll ich einfach 6/12 davon in meiner Steuererklärung für das Jahr 2020 berücksichtigen (da ich diese Mietwohnung nur in der zweiten Jahreshälfte bewohnt habe)?
- Darf ich auch die nicht umlagefähigen Ausgaben in meiner Steuererklärung für das Jahr 2020 berücksichtigen?
Vielen Dank!
Mark