Einkommen aus selbständiger Tätigkeit -15.000,-EUR in Bescheid festgesetzt

  • Guten Abend,


    hatte in den letzten Jahren über einen Steuerberater meine Einkommenssteuer erledigt, nun aber über WISO Steuersparbuch meine EST2019 abgegeben, da sich einiges in meiner Steuererklärung einfacher darstellt und WISO ein hervorragendes Werkzeug ist....

    (So dachte und so denke ich weiterhin, nur komme ich Moment mit der Veranlagung meiner Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit nicht recht weiter.)


    Die Situation:

    In 2019 war ich von Januar bis 15.Okt. 2019 mit befristetem Vertrag als Angestellter bei einem Bildungsträger beschäftigt.

    Vom 16.Okt.2019 bis zum 31.Jan.2020 war ich vorübergehend bei einem anderen Bildungsträger freiberuflich tätig (Unterricht Erwachsenenbildung).

    Seit 01.Feb.2020 bin ich (wiederum bei einem anderen Bildungsunternehmen) mit Anstellungsvertrag beschäftigt.


    Zum Problem:

    Einkommensteuererklärung für 2019 habe ich im Mai 2021 über WISO abgegeben.

    Dabei hatte ich die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit nicht angegeben, da Rechnungsstellung für die Honorare Okt-bis Dez am 20.Dez.2019 erfolgte und Zufluss durch Banküberweisung am 16.Jan.2020 erfolgte (ca.2.500,-EUR).
    (Nach meinem Glauben: Besteuerung erfolgt nach Zeitpunkt des Zuflusses)


    Im Aug.2020 erhielt ich folgende Aufforderung von der Sachbearbeiterin:

    >>

    - Sie haben laut unseren Daten eine selbständige Tätigkeit als Berufsausbildungsleiter. Jedoch haben Sie in der Steuererklärung 2019 keine Angaben hierzu gemacht. Ich bitte um Stellungnahme, ob die Tätigkeit aufgegeben wurde. Wenn nicht bitte ich Sie, eine Einnahmeüberschussrechnung und eine Anlage S mit dem Gewinn/Verlust einzureichen.



    Ich hatte danach kurz tel. Kontakt und erläutert, dass ich nach dem Prinzip des Zuflusses für 2020 die Einkünfte erklären wolle und dies in keiner Weise unterschlagen wolle. (Dazu hatte ich über WISO auch nochmals die Beträge und Zahlungstermine genannt...)


    Im EST-Bescheid vom 18.Okt.2021 wurden die

    Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus freiberuflicher Tätigkeit
    mit 15.000,-EUR festgesetzt und eine Nachzahlung von ca. 6.000,-EUR (statt nach WIS= zu erwartender 1.500,-EUR)


    Zum bisherigen Lösungsversuch:


    Ich hatte (noch vor dem Bescheid) eine EÜR in WISO nachträglich zu erstellen und kam dabei nicht so richtig zurecht...

    Heute habe ich mich nochmals drangesetzt:

    Dabei stellte ich fest, dass in der EÜR für 2019 nur Einnahmen bis zu 10.01.2020 erfasst werden können.

    Wie kriege ich das mit WISO am einfachsten vom Tisch?


    Einspruch -welches Musterschreiben?

    EÜR nachreichen ? (ist das möglich)

    > vom FA angeforderte Erklärung, ob die selbständige Tätigkeit aufgegeben wurde, hatte ich bisher übersehen, werde dies im Einspruch aber nachholen.
    (Ist diese Aussage der Grund für die angenommen Einkünfte?)


    Puuuh...

    Viele Text jetzt, hoffe aber, das Problem damit richtig beschrieben zu haben.


    Wer kann, wer möchte mit Rat zur Seite stehen....?
    (Termin für Einspruch läuft laut BUhl-web am 21.Nov ab.)


    Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Ha-K ()

    • Offizieller Beitrag

    ... nun aber über WISO Steuersparbuch meine EST2019 abgegeben,

    Einspruch läuft laut BUhl-web am 21.Nov ab

    Was denn jetzt, Sparbuch oder Web-Version?


    Im EST-Bescheid vom 18.Okt.2021 wurden die

    Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus freiberuflicher Tätigkeit
    mit 15.000,-EUR festgesetzt und eine Nachzahlung von ca. 6.000,-EUR (statt nach WIS= zu erwartender 1.500,-EUR)

    Und was sagen die Erläuterungen zum Bescheid diesbezüglich? Teilweise Schätzung der Besteuerungsgrundlagen mangels Abgabe EÜR und Anlage S?


    Und ein Einspruch sollte ggf. direkt eingelegt werden. Darin kann man problemlos um kurze Frist zur Nachreichung der Einspruchsbegründung bitten.


    hatte in den letzten Jahren über einen Steuerberater meine Einkommenssteuer erledigt, nun aber über WISO Steuersparbuch meine EST2019 abgegeben, da sich einiges in meiner Steuererklärung einfacher darstellt und WISO ein hervorragendes Werkzeug ist....

    Ob das so die richtige Entscheidung war?