Wiso Steuer Plus EÜR Zahlungsdatum wird nicht übernommen

  • Guten Tag,


    ich benutze WISO Steuer Plus 2021 und dort "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" zum Erfassen der Einnahmen und Ausgaben.

    Die monatliche UStVA sende ich auch anhand der dort getätigten Eingaben über das "Auswerten" Menü.


    Mir ist beim erstellen der EÜR über Auswerten jedoch aufgefallen, dass es sich nicht an das Zuflussprinzip hält, wenn Zahlungs- und Wertstellungsdatum sich unterscheiden.


    Beispiel:

    Ich erbringe eine 100€ Leistung im Oktober, die erst im November bezahlt wird. Also setze ich Zahlungsdatum auf November, aber Wertstellungsdatum auf Oktober (da der Umsatz der Oktober UStVA zugeordnet werden muss). In der EÜR müsste nun +100€ in November (Zahlungsdatum) stehen, aber es steht in Oktober (Leistungsausführung).


    Wie kann ich das ändern? Oder mache ich was falsch?

    Das Wertstellungsdatum zu ändern kommt nicht in Frage, denn dann würde es ja in der UStVA wiederum falsch stehen.


    besten Dank schonmal!

  • Ich erbringe eine 100€ Leistung im Oktober, die erst im November bezahlt wird. Also setze ich Zahlungsdatum auf November, aber Wertstellungsdatum auf Oktober (da der Umsatz der Oktober UStVA zugeordnet werden muss).




    Oder mache ich was falsch?

    Hallo Mythx

    nimm beim Buchen einfach das Datum wann das Geld auf dem Konto eingeht-fertig. (Kontoauszug) Dann passt alles

    Wertstellungsdatum ist nur Sache zwischen Bank und Dir und nicht Finanzamt und Dir.

    • Offizieller Beitrag

    Ich erbringe eine 100€ Leistung im Oktober, die erst im November bezahlt wird. Also setze ich Zahlungsdatum auf November, aber Wertstellungsdatum auf Oktober (da der Umsatz der Oktober UStVA zugeordnet werden muss).

    Was hat das bankentechnische Wertstellungsdatum denn mit dem Datum der Erbringung Deiner Leistung zu tun?


    Wie kann ich das ändern? Oder mache ich was falsch?

    In den Grunddaten zur USt-Erklärung angeben, dass Du Istversteuerer bist (vereinnahmte Entgelte) und dies beim Buchen entsprechend beachten.


    Vielleicht auch einmal die kleinen erläuternden Fragezeichen anklicken. ;)

  • Hallo,


    dankeschön für die Antworten. Problem ist dass es sich, was ich hätte vielleicht erwähnen sollen, um Reverse-Charge-Vorgänge handelt. Reverse-Charge Vorgänge müssen nach Leistungszeitraum gemeldet werden, egal ob Soll- oder Ist-Besteuerung (also für die Umsatzsteuer). Und ich sehe leider keine Möglichkeit, die Buchung über die Software in der UStVA richtig zuzuordnen, ohne das Wertstellungsdatum zu ändern.


    Wenn ich Werstellungsdatum = Zahlungsdatum stelle würde der Vorgang in die UStVA für den Folgemonat übernommen, obwohl sie rechtlich schon hätte im Vormonat gemeldet werden müssen.


    Also muss ich mir da vielleicht was anderes überlegen...

  • Wenn ich Werstellungsdatum = Zahlungsdatum stelle würde der Vorgang in die UStVA für den Folgemonat übernommen,


    nimm beim Buchen einfach das Datum wann das Geld auf dem Konto eingeht

    informiere Dich doch einmal über diesen §13 Wechsel der Steuerschuldnerschaft

    erwarte bitte nicht dass wir hier alles genau erklären.

    (da hättest Du Dich vor deiner Betriebsgründung informieren sollen)

  • Und ich sehe leider keine Möglichkeit, die Buchung über die Software in der UStVA richtig zuzuordnen, ohne das Wertstellungsdatum zu ändern.

    Schau mal, hier wird ein Verfahren beschrieben, wie man die Vorsteuer in einen abweichenden UStVA-Zeitraum verschoben bekommt. Eventuell lässt sich das ja entsprechend angepasst auf deinen Fall übertragen?

    EÜR: Vorsteuer im Vormonat richtig buchen


    Die von dir verwendeten Angaben zu Zahlungs- und Wertstellungsdatum beziehen sich, wie bereits oben erwähnt, nur auf die entsprechenden Angaben auf dem Kontoauszug von deiner Bank. Auf dem Kontoauszug solltest du zu jeder Zahlung ein Zahlungs- und ein Wertstellungsdatum finden. Die sind meist identisch, weichen jedoch manchmal voneinander ab.