Mehraufwand bei umsatzsteuerlicher Vermietung

  • Hallo zusammen,

    als Hausverwalter kriege ich ab nächstes Jahr einen Fall rein, bei dem sich aus betriebswirtschaftlicher Sicht für die Eigentümerin (wahrscheinlich) eine Vermietung mit Verzicht auf die steuerliche Befreiung lohnen würde. Ich habe in meiner jungen Verwalterkarriere noch keinen einzigen Fall gehabt, mit Vermietung mit Umsatzsteuer.

    Kann ein erfahrener Kollege ungefähr eingrenzen, wie viel Mehraufwand das macht, im Vergleich zu umsatzsteuerbefreiter Vermietung? Was muss da alles zusätzlich gemacht werden, außer detaillierte Eingabe der Netto- und Bruttobeträge bei den Belegen und Buchungen und einmal pro Monat Umsatzsteuersaldo überweisen? Und ist es dann üblich, die Verwaltungsgebühr bei umsatzsteuerlicher Vermietung etwas zu erhöhen? Wenn ja, wie viel?

    Herzlichen Dank im Voraus für alle Hinweise zum Thema (gerne auch solche, nach denen ich noch nicht gefragt habe)!

  • (gerne auch solche, nach denen ich noch nicht gefragt habe)!

    Nun, was alles noch anfällt müsstest du noch erklären.


    Aber nun zum Thema Vermietung mit Umsatzsteuer. Generell sind bei einer Wohneinheit zu beachten, dass die Mietkosten entsprechend ebenfalls mit Umsatzsteuer eingerichtet wird. Das kann eine einzelne gewerbliche genutzte Gewerbeeinheit sein, aber auch alle anderen. Nur was das bei einer normalen Vermietung soll, ist bzw. wäre Nonsens. Denn das wäre ein Fehler. Und du musst wissen, wenn einmal eine Vermietung mit Umsatzsteuer anfällt, musst dies mindestens 5 Jahre so erfolgen.


    Also es muss sich schon um Gewerbe handeln, wo dieser Aspekt berücksichtigt werden muss. Bei allen Belegen, die du einbuchst, musst du jetzt darauf achten - du hattest es bereits angesprochen - dass der korrekte Mehrwertsteuersatz angewendet wird.


    Inwieweit du die Steuer abführen musst (ich mache keine WEG) sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.

  • Nur was das bei einer normalen Vermietung soll, ist bzw. wäre Nonsens.

    Hier geht es um die Vermietung eines ganzen Hauses an ein Unternehmen, welches in diesem Haus Ferienwohnungen untervermietet, und nicht von einer WEG sondern einer einzelnen Eigentümerin. Das ist schon richtig, das Thema ist vor allem ein Fall für den Steuerberater. Aber für meinen Teil: Kommt da noch mehr Mehraufwand auf mich zu, außer der bereits erwähnte?

  • Das sind doch gute Aussichten ;)

    Ich habe auch einige Gewerbe, dort wird nur das was relevant ist, mit Umsatzsteuer berechnet, also netto eingeben und z. B. 19% wählen oder brutto und ebenfalls die 19%.

    Das bei Miete und Nebenkostenvorauszahlungen so machen, mehr brauchst du nicht zu tun, der Rest macht das Programm.


    Das Ergebnis seiht man dann auch, wenn nach Jahresabschluss die EÜR generiert wird, dort sind dann alle Kosten incl. der Umsatzsteuer nachzulesen.

  • Und soll ich dann den Kaltmiet-Anteil Brutto an die Eigentümerin weiterleiten und die macht die Umsatzsteuer-Überweisung ans Finanzamt selbst? Oder soll ich das vom Mietenkonto direkt für Sie ans Finanzamt überweisen? Geht die Umsatzsteuer-Rechnung nur monatlich oder gibt es auch Quartals- oder Jahresabrechnungsmodi?

  • Und soll ich dann den Kaltmiet-Anteil Brutto an die Eigentümerin weiterleiten und die macht die Umsatzsteuer-Überweisung ans Finanzamt selbst?

    Ich dachte, du machst nur die Abrechnungen, die Eigentümerin dann den Rest. Und da du keine WEG machst, buchst du doch nur die Kosten MIT Steuerausweisung und damit ist das fertig.

    Die Eigentümerin kann dann mittels EÜR dem Steuerberater die Daten zur Verfügung stellen. Aber dass du da auch ans Finanzamt was abtreten sollst, das ist mir nicht bekannt.

    Da bitte doch deine Auftraggeberin ansprechen, dass diese ihrem Steuerberater das zur Beantwortung gibt, denn bei Steuer ist nicht zu spaßen, das mögen die Finanzamtsämter nicht.

  • Ich dachte, du machst nur die Abrechnungen, die Eigentümerin dann den Rest.

    Es ist genau andersrum: Die Eigentümerin will nichts damit zu tun haben, deshalb hat die mich ja auch beauftragt. Aber Sie hat mir Ihre Steuerberaterin genannt, von welcher Sie vertreten wird. Ich werde mich mit jener direkt auf die Vorgehensweise abstimmen. Aber der Termin steht noch aus.

    Eine digitale Schnittstelle zum Datenaustausch mit dem Steuerberater suche ich beim HV 365 vergeblich, oder?

  • digitale Schnittstelle zum Datenaustausch

    Nein das gibt es nicht. Aber wenn du unter "Wirtschaftliche Auswertung" gehst kannst du eine EÜR ausdrucken und diese an die Steuerberaterin schicken, dann hat sie alle Daten die du verbuchst hast, auch die Summen der Steuersätze.

  • Ich dachte, du machst nur die Abrechnungen, die Eigentümerin dann den Rest.

    Eine digitale Schnittstelle zum Datenaustausch mit dem Steuerberater suche ich beim HV 365 vergeblich, oder?

    :D :D :D Sorry... :D :D :D


    DATEV-Modul
    Schnittstelle zur Übergabe der Win-CASA Buchhaltung an den Steuerberater Entlastet den Steuerberater und spart Kosten Den Steuerberater…
    www.software24.com

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Und soll ich dann den Kaltmiet-Anteil Brutto an die Eigentümerin weiterleiten und die macht die Umsatzsteuer-Überweisung ans Finanzamt selbst?

    Du darfst die UStVAen nicht absenden - also muss das die Eigentümerin oder die Steuerberaterin machen. Ihr gehört nicht zu der in § 3 StBerG genannten Personenkreis, auch nicht zu dem aus §§ 3a f. StBerG