Anlagevermögen - nachträgliche Einpflege

  • Hallo zusammen,


    derzeit beschäftigt mich ein Problem, auf das ich nebenher aufmerksam gemacht wurde. Ich betreibe ein Geschäft schon

    mehrere Jahre und hatte anfangs auch einen Steuerberater, der sämtliche Sachen für mich erledigt hat. Im letzten Jahr

    wollte ich mir die Steuerangelegenheiten selber zutrauen, was eigentlich auch bisher gut geklappt hat. Um auch die AfA-Werte

    korrekt zu buchen, ließ ich mir von meinem ehemaligen Steuerberater das Anlageverzeihnis zusenden, was ich auch

    bei 'Mein Büro' eingepflegt habe. Also Anschaffungen, die schon Jahre zurück liegen.
    Nun ist aufgefallen, dass Buchungen von Anlagegüter die keiner konkreten Zahlung gegenüber stehen, in der

    Summen- und Saldenliste bei den EB-Werten auf der Haben-Seite stehen und nicht auf der Soll-Seite, wo sie hingehören.

    Was zur Folge hat, dass bei der Abschreibung der Wert immer höher wird.

    Als Beispiel:

    Büroausstattung gekauft 2015. Wurde noch von meinem ehemaligen Steuerberater im Anlagevermögen angelegt. Ich möchte

    das 2020 in 'Mein Büro' übernehmen. Nun steht dieser Betrag beim EB-Wert aber auf der Haben-Seite und bei der Afa-Buchung

    zum Jahr 2021 erhöht sich der Wert um den jeweils jährlichen Betrag. Dieser Posten im Anlageverzeichnis steht keiner Buchung

    gegenüber, da die Anschaffung im Jahr 2015 liegt und ich mit 'Mein Büro' erst letztes Jahr begonnen habe.

    Auf der anderen Seite stehen Anlagegüter, die ich im Jahr 2020 oder 2021 angeschafft und selbst bei 'Mein Büro' gebucht habe,

    auf der korrekten Seite, also der EB-Wert steht im Soll. Die haben eine konkrete Buchung, also eine Banküberweisung und

    eine Barzahlung, mit der sie verknüpft sind. Und diese werden auch richtig abgeschrieben.
    Wie kann man also sein Anlagevermögen bei 'Mein Büro' einpflegen, so dass die Werte auf der richtigen Seite stehen??

    Hat da jemand Erfahrung??


    LG

    T

  • Dieser Posten im Anlageverzeichnis steht keiner Buchung

    gegenüber, da die Anschaffung im Jahr 2015 liegt und ich mit 'Mein Büro' erst letztes Jahr begonnen habe.

    Wie hast Du denn Deine Eröffnungsbuchungen getätigt?

    Gab es da ein Gegenkonto wie z.B. 9000 Saldenvorträge Sachkonten?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo T...,


    damit das Programm WISO MeinBüro Desktop Anlagegüter richtig erfassen und die Afa für die einzelnen Jahre korrekt berechnen kann, legen Sie es bitte nicht nur über "Stammdaten > Anlageverzeichnis > Neu" an, sondern wie nachfolgend beschrieben:

    • Anlagegüter und deren Zugänge und Abgänge sind immer über den Bereich "Finanzen > Zahlungen Bank/Kasse" zu erfassen.
    • Hier stehen Ihnen nach der Auswahl "Neu Ausgabe" oder "Neu Einnahme" die Kategorien "Einkauf von Anlagevermögen" oder "Verkauf von Anlagevermögen" zur Verfügung.
    • Im Falle des "Einkauf von Anlagevermögen" ist es zwingend erforderlich, dass Sie über "Neues Anlagegut" entsprechend das Anlagegut anlegen. Die Anlage des Anlagegutes über "Stammdaten > Anlageverzeichnis" berücksichtigt, da keine Ausgabebuchung vorliegt, den Anfangssaldo sonst nicht korrekt.
    • Auch Anlagegüter aus früheren Jahren lassen sich so anlegen. Erfassen Sie den Vermögengegenstand beispielsweise über das Verrechnungskonto und mit dem Termin der tatsächlichen Anschaffung, in Ihrem Beispiel also mit dem Datum aus dem Jahr 2015.
    • Speichern Sie die entsprechenden Eingaben jeweils mit "OK". Somit ist Ihr Anlagegut erfasst.

    Wie Sie Anlagegüter in einem Anlagepool erfassen, entnehmen Sie bitte der Anleitung aus folgendem Link:


    Wie wird die Verbuchung von Anlagegütern aus dem Anlagenpool korrekt erfasst?


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Wie hast Du denn Deine Eröffnungsbuchungen getätigt?

    Diese hatte ich direkt im Anlageverzeihnis getätigt. Da es dort die Möglichkeit des Anlegens gab, war ich vorab der Meinung/Hoffnung, dass dies eine gängige Praxis wäre. Später hab ich mich gewundert, dass mein Anlagevermögen trotz weniger und kleiner Zukäufe recht enorm stieg. Bei genauerer Betrachtung gerade bei Anlagekonten, auf denen es gar keine Zugänge gab. Anfangs schien auch alles korrekt zu sein, unter den Details des jeweiligen Güters war die Abschreibung der einzelnen Jahre zu sehen, auch die jeweiligen Restwerte, die mit jedem Jahr kleiner wurden. Also aus meiner Sicht erstmal alles fein. Bis ich auf die Summen- und Saldenliste geguckt hab.

    Eingabemöglichkeit waren die Art des Anlageguts (bei meinem Beispiel der Büroausstattung 650) und das Abschreibungskonto (6220), was sich automatisch ergibt. Buchungen mit Eingabe des Gegenkontos hab ich nur bei der manuellen Buchung entdeckt, beim Anlageverzeichnis aber nicht.


  • Vielen Dank für die schnelle Hilfe.

    Sowas in der Art hatte ich mir schon gedacht, da ja Wirtschaftsgüter, die in dem Zeitraum angeschafft und gebucht wurden, in dem ich 'Mein Büro' aktiv nutze, auch korrekt in der Summen- und Saldenliste aufgeführt sind. Nun hatte ich noch die Hoffnung, die einzelnen Güter mit einer Buchung im Verrechnungskonto nachträglich verknüpfen zu können. Aber es bleibt mir wohl nur die Möglichkeit, die falsch geführten Anlagegüter aus dem Anlageverzeichnis zu löschen und dann über das Verrechnungskonto neu zu erfassen.

    Problematisch ist für mich leider, dass ich die Steuer für das Jahr 2020 schon eingereicht und abgesegnet ist, und ich um eine Korrektur dieser nicht herum komme.

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    T...

  • Im Falle des "Einkauf von Anlagevermögen" ist es zwingend erforderlich, dass Sie über "Neues Anlagegut" entsprechend das Anlagegut anlegen. Die Anlage des Anlagegutes über "Stammdaten > Anlageverzeichnis" berücksichtigt, da keine Ausgabebuchung vorliegt, den Anfangssaldo sonst nicht korrekt.

    Buhl Support C. Diel

    Dann sollte es die Möglichkeit doch gar nicht geben?

    Ich versteh nicht, wieso die Anlage im Stammdatenverzeichnis nicht zum Ausweis des Anlagegutes im Soll führt? Ist das nicht trotzdem ein Fehler, der behoben werden sollte? Ich meine, dass es da früher kein Problem mit gab.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Dozent_WISO_MB,


    der Gedankengang hinter der aktuellen Regelung ist: Entweder, man will einfach nur ein Anlagegut anlegen, beispielsweise um sich die Wertentwicklung im Laufe der Jahre anzuschauen, macht aber keine Buchhaltung, zum Beispiel weil das der Steuerberater übernimmt. Oder aber man bucht selbst, würde dann jedoch eben auch die Anschaffung buchen und darüber dann auch den Vermögensgegenstand anlegen.


    Ob diese Trennung in allen Fällen sinnvoll ist, darüber lässt sich sicher streiten. Ich kann da auch gerne noch mal eine Anregung an die Entwicklung geben. Die Vorgehensweise, dass ein Anlagegut über die entsprechende Eingangsbuchung anzulegen ist, ist in der Form aber schon einige Jahre im Programm.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • ntweder, man will einfach nur ein Anlagegut anlegen, beispielsweise um sich die Wertentwicklung im Laufe der Jahre anzuschauen,

    @Buhl Support C. Diel

    Ja, ok, ist damit flexibler

    Es wäre aber für die Nutzer sehr hilfreich, wenn man auf die Folgen hingewiesen wird. Es ist nicht logisch, dass bei der Erstellung im Anlageverzeichnis, die Abschreibungen sehr wohl gebucht werden (obwohl für die Nutzer ohne Buchhaltung gedacht), aber die Anschaffung nicht. Also entweder wird alles gebucht oder nichts. So ist das meines Erachtens sehr unglücklich. Und für solche Fälle wie hier genannt, sollte der Nutzer im Verzeichnis zumindest unbedingt darauf hingewiesen werden, dass über den Weg keine (Anschaffungs-)Buchungen erfolgen.


    Ich habe das jetzt nachgestellt und zusätzlich festgestellt, dass ich T... mit dieser Aussage falsch verstanden habe.

    Nun ist aufgefallen, dass Buchungen von Anlagegüter die keiner konkreten Zahlung gegenüber stehen, in der

    Summen- und Saldenliste bei den EB-Werten auf der Haben-Seite stehen und nicht auf der Soll-Seite, wo sie hingehören.

    Die Abschreibungen stehen auf der Soll-Seite und die Gegenbuchung, also die Minderung des Anlagevermögens steht im Haben. Das ist absolut korrekt so! Die Salden der Anlagekonten sind wegen der fehlenden Anschaffungsbuchung falsch, was für die EÜR aber irrelevant ist.