Photovoltaikanlage: Umstellung auf Befreiung von EÜ-Rechnung. Erstellung der Umsatzsteuererklärung

  • Bislang habe ich für meine Photovoltaikanlage mit dem Steuersparbuch meiner EÜR und meine Umsatzsteuererklärung erstellt. Jetzt habe ich die Befreiung von der EÜR bekommen. Wie kann ich mit dem Programm ohne EÜR ab jetzt die Umsatzsteuererklärung erstellen? Jeder Tip ist willkommen.

    • Offizieller Beitrag

    Wie kann ich mit dem Programm ohne EÜR ab jetzt die Umsatzsteuererklärung erstellen? Jeder Tip ist willkommen.

    Das Thema gab es so oder ähnlich schon öfters. Bitte insoweit einfach einmal die erweiterte Forumssuche nutzen.

  • Ich habe vom Support eine Antwort erhalten:


    Ab dem Steuerjahr 2021 besteht, wie Sie schon richtig erkannt haben, die Möglichkeit, die Photovoltaik-Anlage auf Antrag beim Finanzamt als "Liebhaberei" einstufen zu lassen. In diesem Fall kann auf die Eingabe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung verzichtet werden. Folgende Voraussetzungen sind dabei jedoch zu erfüllen:


    • Die Leistung der Photovoltaik-Anlage ist nicht größer als zehn Kilowatt Peak.
    • Die Photovoltaik-Anlage wurde nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen.
    • Die Photovoltaik-Anlage befindet sich auf einem selbstgenutzten oder einem kostenfrei überlassenen Grundstück.


    Sofern diese Voraussetzungen erfüllt und bereits in die Einkommenssteuererklärung unter dem Punkt "Selbständige > Gewerbebetriebe > Erster Betrieb - NAME DES BETRIEBES > Allgemeine Angaben zur Anlage" eingetragen wurden, wird Ihnen die zusätzliche Frage "Soll auf die Angabe einer EÜR und auf die Besteuerung von Gewinnen und Verlusten verzichtet werden?". Diese Beantworten Sie mit "Ja".








    Die Umsatzsteuererklärung erstellen Sie weiterhin in dem dafür vorgesehenen Modul.