Wechsel Kleinunternehmer zurück zur Regelbesteuerung

  • War nur gut gemeint... Sorry dass ich bisl zu ungehemmt war, wollte nicht beleidigen nur den Ernst der Lage darstellen. Mach das Richtige draus....

  • Woher nimmst Du dir die Freiheit, mir zu unterstellen, dass ich einen Warnschuss vom Finanzamt bekommen haben soll ?


    nun erklärt mir das Finanzamt, dass die Kleinunternehmerregelung für mich für das jahr 2020 nicht gilt.

    Damit bist Du beim FA bekannt und die passen auf. Ähnlich wenn die Lehrerin Dich früher in der Klasse in die erste Reihe versetzt hat.

    Wie sagen wir hier bei uns "wer lesen kann ist klar im Vorteil".


    Ich bin nicht User Mindbl2000.


    Wenn Du schon zitierst, dann bitte korrekt und nicht so das dabei Falschaussagen rauskommen.

  • Mal zur Aufklärung warum ich das Programm benutze.


    Ich stelle im Nebenerwerb im Jahr vorrauss. nicht mehr als 20 Rechnungen aus, zu beginn im September 21 dachte ich das ich nicht an Leute Verkaufe die die Mwst geltend machen können, deshalb die Kleinunternehmerregelung.

    Nun, da ich unerwartet auch an Firmen verkaufen kann, möchte ich, damit ich die Mwst ausweisen kann, ab 2022 auf die Regelbesteuerung wechseln.


    Das bisl Buchhaltung für die ca. 20 Rechnungen und Eingangsrechnungen bekomme ich selber hin, das Programm muss lediglich korrekt laufen, deshalb die Fragen wie die Programmumstellung funktioniert.


    Nicht mehr und nicht weniger ;)

  • Naja wer anderer Leute Beiträge kapert und für seine Zwecke hernimmt, muss damit rechnen verwechselt zu werden... Wir haben die Verwechslung ja jetzt kapiert, kein Grund das jetzt noch zu vertiefen.

    Zurück zum Thema würde ich sagen

  • Vielen Dank an Euch für die Screenshots und die Informationen. Der Support hat mir mitgeteilt, dass ich die Umstellung - wie ja auch schon von Euch festgestellt - der Kleinunternehmerregelung zurück auf die Normalbesteuerung wie folgt vornehmen soll.


    1.) Neuinstallation des Programms

    2.) Zurückspielen einer Sicherung vor der Umstellung

    3.) Einrichten der Bankverbindungen, da diese nicht mitgesichert werden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    das Thema "Wechsel von Kleinunternehmer zu Regelbesteuerung" bzw. zurück scheint gerade wieder einige Kunden zu betreffen, daher möchte ich an dieser Stelle gerne auf unsere entsprechende Anleitung verweisen:


    So geht´s: Steuerpflicht in der Software WISO Mein Büro 365 umstellen - z.B. von Kleinunternehmer auf Regelbesteuerung


    Kurze Anmerkung: Einige der in der Anleitung dargestellten Masken zeigen noch die alte Ansicht. Darauf wurde ja in Post #7 und folgende schon eingegangen.


    Ich nenne mal in ganz groben Zügen die einzelnen Punkte der Vorgehensweise: Zuerst natürlich und absolut unerlässlich: Eine Datensicherung erstellen! Anschließend macht man den bisherigen Mandanten zum Demomandanten oder weist ihm eine der anderen Mandantennummern zu und legt dann einen neuen, leeren Mandanten an. Die Stammdaten übernimmt man per Ex-/Import aus dem bisherigen Mandanten in den neuen. Auf diese Weise hat man einen sauberen Schnitt, kann im neuen Mandanten mit der aktuell gültigen Steuervorgabe arbeiten und darüber hinaus weiterhin die Daten des bisherigen Mandanten einsehen.


    Das ist natürlich mit einem gewissen Maß an Arbeit verbunden. daher wird oft die Frage gestellt, ob man die Umstellung nicht im laufenden Betrieb, also ohne Mandantenwechsel vornehmen kann. Ähnliches gilt auch bei der Umstellung von Ist- auf Soll-Versteuerung oder umgekehrt. Die Antwort lautet: Natürlich kann man die Einstellungen auch im bestehenden Mandanten vornehmen. Welche Konsequenzen das dann allerdings hat, lässt sich eventuell nicht auf den ersten Blick erkennen.


    Generell gilt: Steuereinstellungen im Programm gelten für alle Buchungen, also auch rückwirkend, insbesondere dann, wenn man die Buchungssätze neu aufbauen lässt, was immer wieder einmal erforderlich sein kann. Ohne Mandantenwechsel würden dann ältere Buchungen, die nach der früher geltenden Steuervorgabe korrekt erstellt worden waren, auf die neuen Vorgaben umgeschrieben (und nein, das ist kein Programmfehler sondern aus verschiedenen Gründen genau so gewollt!).


    Ein weiterer Punkt: Häufig erhalten Unternehmer vom Finanzamt einen rückwirkenden Bescheid zum Wechsel in die Regelbesteuerung. Dann müssen bereits erstellte Rechnungen bis zurück zum Zeitpunkt der Umstellung storniert werden. Das funktioniert aber nur korrekt, wenn auch noch die alten Vorgaben im Programm eingestellt sind. Anschließend sind die Rechnungen neu zu erstellen, natürlich dann nach den neuen Vorgaben. Man kann sich leicht vorstellen, wie unübersichtlich das Ganze wird, wenn man einmal eine Rechnung vergessen hat, wenn Rechnungen aus Verträgen oder noch nicht vollständig abgerechnete Aufträge mit Teil- oder Abschlagsrechnungen betroffen sind.


    Ähnliches gilt beim Umstieg von der Ist- auf die Soll-Versteuerung beziehungsweise umgekehrt. Hier muss ebenfalls sichergestellt werden, dass alle Vorgänge mit den zum Zeitpunkt ihrer Erstellung gültigen Einstellungen in die Steuerauswertungen einfließen. Auch hier gilt: Eine Anpassung der Einstellungen im Programm mit Neuaufbau der Buchungssätze ändert alle betroffenen Buchungen, auch rückwirkend. Dieser Hinweis allein sollte ausreichen, die Sinnhaftigkeit von zwei klar abgegrenzten Mandanten zu verdeutlichen.


    Kann man das alles beherrschen, umgehen und auch im bestehenden Mandaten die Umstellung durchführen? Theoretisch ja. Unsere Erfahrung in der Praxis allerdings hat uns dazu bewogen, unseren Kunden ausschließlich den Lösungsweg über die Anlage eines neuen Mandanten zu empfehlen und nur diesen in unseren Anleitungen zu kommunizieren.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Anschließend macht man den bisherigen Mandanten zum Demomandanten oder weist ihm eine der anderen Mandantennummern zu und legt dann einen neuen, leeren Mandanten an.

    dann hat der User doch kein "Test/Demo- Mandanten mehr um bestimmte Vorgänge/Konstellationen zu testen/demonstrieren.

    oder weist ihm eine der anderen Mandantennummern zu und legt dann einen neuen, leeren Mandanten an.

    alles ohne das Modul Firma+?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo lavender,


    als Antwort auf Ihren Post würde ich gerne einige Hinweise geben:

    1. Der Demomandant kann natürlich weiterhin zum Testen genutzt werden, er enthält dann sogar die eigenen Daten (bis zum Umstellungszeitpunkt), was für das Testen bestimmter Fälle hilfreich sein kann. Gegebenenfalls ist es sinnvoll, vor dem Testen eines Sachverhalts im Demomandanten eine Datensicherung zu erstellen, die ja automatisch immer alle Mandanten umfasst. Beim Einlesen einer Datensicherungsdatei kann man dann selektieren, welche(r) Mandant(en) zurückgesichert werden soll(en).
    2. Das gerade Gesagte gilt auch generell: Auch nach vollzogener Umstellung der Besteuerung kann man immer den aktuellen Programmstand sichern, die Datensicherung von vor der Umstellung einlesen und die Daten dort prüfen, einsehen und, falls erforderlich, auch ändern.
    3. Wer parallel mit zwei produktiven Mandanten arbeiten möchte, wird über eine zumindest kurzzeitige Nutzung des Moduls Firma+ nicht herumkommen. Hier empfehle ich aber vor Abschluss des Modulkaufs die Kontaktaufnahme mit unserem Vertrieb oder Support, da sich die Laufzeiten der Module bei der nächsten Verlängerung des Basisprogramms an dessen Laufzeit anpassen.

    Und nochmal zur Klarstellung: Unsere Anleitung soll die aus unserer Sicht beste und sicherste Methode zur Umstellung der Besteuerungsform darstellen, bei der auch keine weiteren Kosten anfallen, sofern man den Demomandanten mit einbezieht. Dass eine solche Umstellung im laufenden Geschäftsbetrieb nie ganz einfach ist, kann auch unsere Anleitung leider nicht verhindern.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Mein Vorschlag wäre, beim Kontenplan eine Möglichkeit zu schaffen, Kontenplan neu ab wählbarem Datum xy anzulegen und bei Neuerzeugung der Buchungssätze den jeweils zum Datum der Buchung gültigen Kontenplan heranziehen.


  • Generell gilt: Steuereinstellungen im Programm gelten für alle Buchungen, also auch rückwirkend, insbesondere dann, wenn man die Buchungssätze neu aufbauen lässt, was immer wieder einmal erforderlich sein kann. Ohne Mandantenwechsel würden dann ältere Buchungen, die nach der früher geltenden Steuervorgabe korrekt erstellt worden waren, auf die neuen Vorgaben umgeschrieben (und nein, das ist kein Programmfehler sondern aus verschiedenen Gründen genau so gewollt!).

    Buhl Support C. Diel

    Hallo Herr Diehl, dazu habe ich nun doch noch ein wichtige Frage. Im Programm gibt es die Funktion "Buchungsperiode abschließen". Vom Begriff her, würde ich daraus schließen, dass zumindest die abgeschlossenen Buchungsperioden nicht von der Aktualisierung der Buchungssätze betroffen sind. Ist das richtig so? Wenn nein, wüsste ich gern, was die Funktion sonst bewirken soll.


    Wenn ja, hilft das dem Nutzer hier trotzdem nicht weiter, weil er vor der endgültigen Abgabe der EÜR die Buchungsperiode wegen eventuell notwendiger Abschlussbuchungen nicht abschließen sollte und bis dahin sein Geschäft im neuen Jahr längst weiter läuft. Wird die EÜR über das Programm versandt, ist das Jahr sowieso abgeschlossen.

    Aber zumindest wüssten man dann, dass nicht die gesamte Buchungshistorie rückwirkend verändert wird.

  • Dazu habe ich mal eine allgemeine Frage, bevor ich überhaupt anfange. Da wir entschieden mehr als 22.000 Umsatz hatten, müssen wir nun auf Regelbesteuerung wechseln. Muss ich wirklich die Firma neu anlegen? Und alle in 22 schon geschriebenen Rechnungen ändern? Gibts dazu ne Anleitung?


    Wäre lieb, wenn ich ne Antwort bekomme.

  • Hallo Herr Diehl, dazu habe ich nun doch noch ein wichtige Frage. Im Programm gibt es die Funktion "Buchungsperiode abschließen". Vom Begriff her, würde ich daraus schließen, dass zumindest die abgeschlossenen Buchungsperioden nicht von der Aktualisierung der Buchungssätze betroffen sind. Ist das richtig so? Wenn nein, wüsste ich gern, was die Funktion sonst bewirken soll.


    Wenn ja, hilft das dem Nutzer hier trotzdem nicht weiter, weil er vor der endgültigen Abgabe der EÜR die Buchungsperiode wegen eventuell notwendiger Abschlussbuchungen nicht abschließen sollte und bis dahin sein Geschäft im neuen Jahr längst weiter läuft. Wird die EÜR über das Programm versandt, ist das Jahr sowieso abgeschlossen.

    Aber zumindest wüssten man dann, dass nicht die gesamte Buchungshistorie rückwirkend verändert wird.

    die m.M.n. berechtigte Frage wurde sicher überlesen. So dass 10 Monate später nicht nur Gras sondern sogar Moos darüber gewachsen ist.

    Da ist wohl Eigeninitiative gefragt.