Wechsel Kleinunternehmer zurück zur Regelbesteuerung

  • Ich habe für das Jahr 2020 in WISO Mein Büro Plus auf Kleinunternehmer umgestellt und nun erklärt mir das Finanzamt, dass die Kleinunternehmerregelung für mich für das jahr 2020 nicht gilt. Ich habe unter Meine Firma - Stammdaten - versucht die Kleinunternehmerregelung wieder herauszunehmen und die Regelbesteuerung einzurichten. Doch der Menüpunkt ist plötzlich verschwunden. Ich finde den Menüpunkt auch nicht unter Stammdaten oder Kontenplan oder Steuer. Wie kann ich wieder zurück auf die Regelbesteuerung wechseln? Ich soll in den nächsten Tagen meine USt. Erklärung abgeben. Info: Ich habe meine Eingangsrechnungen mit Vorsteuer erfasst und eine Rechnung im Dezember 2020 mit Mwst. Ich habe erst vor 14 Tagen die Umstellung auf Kleinunternehmer eingerichtet und nun kann ich diese nicht mehr zurückstellen. Bitte um Hilfe. Danke

  • Ich habe erst vor 14 Tagen die Umstellung auf Kleinunternehmer eingerichtet und nun kann ich diese nicht mehr zurückstellen.

    Finanzamt vorher informiert und Antwort abgewartet?

    ich schätze dass Du eine neue Firma anlegen musst.


    nfo: Ich habe meine Eingangsrechnungen mit Vorsteuer erfasst und eine Rechnung im Dezember 2020 mit Mwst.

    also VSt. gezogen und USt abgeführt.

  • Hallo zusammen,


    bei mir ist es ähnlich, ich benutze seit Firmenbeginn zum 01.09.21 Mein Büro Plus als Kleinunternehmer.

    Nun möchte ich ab 01.01.22 in die normale Regelbesteuerung wechseln.

    Der Menüpunkt ist leider nicht mehr da zu umstellen.


    Was muss ich nun machen ?
    So ist das teure Programm ab 22 leider unbrauchbar.

  • der Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Regelbesteuerung ist doch nur der Kontenplan bzw. die Standardkonten auf die gebucht wird, das muss halt umgestellt werden. Das hat sich geändert in den Einstellungen wie man das macht, vorher war das bei Meine Firma / Einstellungen / Steuer Einstellungen. Hat aber gewechselt und ich finde es ist übersichtlicher

  • schaut euch mal das hier an

    Neuer Kontenplan 2021: Wo finde ich was wieder?
    Sie suchen eine bestimmte Einstellung zur Buchhaltung? Hier wird Ihnen geholfen.
    info.deltra.com

    den Kleinunternehmerhaken scheint es so nicht mehr zu geben

    relevant dürften die Punkte

    "Weitere Steuereinstellungen (Mehrwertsteuersätze, Umsatzsteuerbefreiung, PKW-Nutzung)" und

    "Standard-FiBu Konten für Ausgangsrechnungen (Erlöse, Skonto)" sein.

  • :thumbsup: Ok, Dankeschön euch allen, ich habe es nun gefunden.

    Wenn ich dort einen "Kontoplan ab 2022" erstelle und den am 01.01.22 mit auf Standard setzen aktiviere, wird dann ab 01.01.22 die Regelbesteuerung aktiviert ?

    Muss ich an meinen Rechungen noch Hand anlegen oder wird die Mwst dann auch automatisch ausgewiesen ?

  • Muss ich an meinen Rechungen noch Hand anlegen oder wird die Mwst dann auch automatisch ausgewiesen ?

    warum legst Du nicht einen Test-Mandant an? Dort kannst Du alles probieren wozu Du noch Fragen hast

    würde ich ja gerne.

    Scheint nicht freigeschaltet zu sein.

    Demodaten sind da und Mandant 1 bin ich ja jetzt.

    Mandant 2 kann ich nicht freischalten.

    Ist das korrekt das die verschiedenen Mandaten auf eine Datenbank zurückgreifen ?

  • wie ich hier gelesen habe, scheint es ja besser zu sein wenn ich das ab 2022 mit einem neuem Mandaten beginne.

    Deshalb meine Frage ob ich die Demodatenbank dafür nutzen kann.


    Hast Du einen Tipp wie es einfacher und sauber ist auf die Regelbesteuerung zu wechseln ?


    Natürlich bin ich kein Steuerberater, wenn ich da von so viel Ahnung hätte, dann würde ich das Programm nicht brauchen, das Programm ist doch extra für die breite Masse wie mich.

  • Nein das Programm ist für Leute die so gut sind, dass sie es ohne Steuerberater selbst machen können und Ihre Fähigkeiten so gut einzuschätzen wissen, dass man im richtigen Moment professionelle Hilfe holt.

    Für alle anderen, die lassen besser die Finger davon. Einen Warnschuss vom Finanzamt haste ja bereits bekommen, wenn da Du jetzt noch mehr Murks hinschickst, bekommst Du Besuch vom Prüfer und wenn der merkt, dass da jemand Anungsloses am Werk ist, wird das nicht so erfreulich für Dich.

    Bilde Dich fort, mach Schulungen, frage einen Steuerberater ob er Dir zum Firmenstart behilflich ist, bis Du soweit bist, das meiste selbst zu erledigen. Oder gib die Verantwortung komplett ab. Aber lass es bleiben Dich selbst mit Hilfe von Internetforen und offensichtlicher Ahnungslosigkeit Dich selbst einer ordentlichen Buchführung und Steuerabgabe zu stellen, wenn Du Unternehmer sein willst und das selbst machen willst, brauchst Du weitreichende Kenntnisse und Fähigkeiten.

  • ...Einen Warnschuss vom Finanzamt haste ja bereits bekommen, wenn da Du jetzt noch mehr Murks hinschickst, bekommst Du Besuch vom Prüfer und wenn der merkt, dass da jemand Anungsloses am Werk ist, wird das nicht so erfreulich für Dich.

    ......

    Aber lass es bleiben Dich selbst mit Hilfe von Internetforen und offensichtlicher Ahnungslosigkeit Dich selbst einer ordentlichen Buchführung und Steuerabgabe zu stellen, wenn Du Unternehmer sein willst und das selbst machen willst, brauchst Du weitreichende Kenntnisse und Fähigkeiten.

    Danke für Deine äusserst (un)freundliche und (in)kompetente Antwort.


    Woher nimmst Du dir die Freiheit, mir zu unterstellen, dass ich einen Warnschuss vom Finanzamt bekommen haben soll ?

    Das ist echt unterste Kiste und enspricht nicht der Wahrheit.

    Ich möchte auf die Mwst umsteigen weil ich doch unererwartet viel an Unternehmen verkaufen kann, die die Umsatzsteuer wieder zurück bekommen. Und das ganz legal zum neuen Geschäftsjahr.

    Du hast mit in Post 8 ja gezeigt wie es geht, meine Frage ob das Programm dann nach der Umstellung ab 01.01.22 alles korrekt bucht, konntest Du, der sich die Freiheit nimmt mich komplett Ahnungslos zu nennen, ja auch nicht beantworten.

    Und ob dein vorrangegangerer Post im Sinne von Buhl ist, die immerhin das Forum hier stellen, bezweifele ich stark.
    (Wenn man so zu 545 Beiträgen kommt, dann haben andere hier auch keinen Mehrwert von Dir).
    Du siehst ich weiss immerhin was Mehrwert bedeutet.

  • ...Einen Warnschuss vom Finanzamt haste ja bereits bekommen, wenn da Du jetzt noch mehr Murks hinschickst, bekommst Du Besuch vom Prüfer und wenn der merkt, dass da jemand Anungsloses am Werk ist, wird das nicht so erfreulich für Dich.

    ......

    Aber lass es bleiben Dich selbst mit Hilfe von Internetforen und offensichtlicher Ahnungslosigkeit Dich selbst einer ordentlichen Buchführung und Steuerabgabe zu stellen, wenn Du Unternehmer sein willst und das selbst machen willst, brauchst Du weitreichende Kenntnisse und Fähigkeiten.

    Danke für Deine äusserst (un)freundliche und (in)kompetente Antwort.

    Du befindest Dich in einem Forum wo User anderen Usern versuchen zu helfen;

    Nimms locker, lerne und freue Dich wenn Dir jemand so ausführlich antwortet.


    Tipp von mir: Glaube nicht den Werbeversprechen der Softwarehersteller gewerbliche Steuern in gewissem Umfang selber machen zu können;

    Such Dir einen ordentlichen Steuerberater dem Du die Sachen (Vorbuchhaltung/Datev-Export etc.) vor die Füsse knallen kannst.

    Parallel kannst Du ja mit verschiedenen Programmen (und Foren) Erfahrungen sammeln, wenn Du genug Zeit hast.

  • Woher nimmst Du dir die Freiheit, mir zu unterstellen, dass ich einen Warnschuss vom Finanzamt bekommen haben soll ?


    nun erklärt mir das Finanzamt, dass die Kleinunternehmerregelung für mich für das jahr 2020 nicht gilt.

    Damit bist Du beim FA bekannt und die passen auf. Ähnlich wenn die Lehrerin Dich früher in der Klasse in die erste Reihe versetzt hat.

  • wie ich hier gelesen habe, scheint es ja besser zu sein wenn ich das ab 2022 mit einem neuem Mandaten beginne.

    Deshalb meine Frage ob ich die Demodatenbank dafür nutzen kann.

    Wo hast Du das gelesen? Hier in dem Thread nicht. Nein, ein neuer Mandant ist nicht nötig. Und, nein der Demomandant eignet sich dafür nicht. Ein 2. Mandant erfordert das Modul Firma+. Der Ratschlag oben war, dass Du im Demomandanten aber die Änderungen mal ausprobieren sollst, um dir die Fragen eventuell selbst zu beantworten, Wir kennen uns in der neuen Version auch noch nicht so aus und sind auch auf Deine gemachten Erfahrungen angewiesen.

    Deshalb meine Frage.

    Ok, Dankeschön euch allen, ich habe es nun gefunden.

    Was genau hast Du gefunden? Wir und vor allem zukünftige User mit der gleichen Frage würden gern an deinen Erkenntnissen teilhaben.


    Wenn ich dort einen "Kontoplan ab 2022" erstelle und den am 01.01.22 mit auf Standard setzen aktiviere, wird dann ab 01.01.22 die Regelbesteuerung aktiviert ? Muss ich an meinen Rechungen noch Hand anlegen oder wird die Mwst dann auch automatisch ausgewiesen ?

    Davon würde ich erst einmal ausgehen. Aber wie schon gesagt: "Probieren geht über studieren."