Herabsetzung Einkommensteuervorauszahlung

  • Hallo,


    also, am 13.11.2021 mein Steuerberater hat Antrag auf die Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung gestellt. Am 19.11.2021 (also gestern) hat Finanzamt eine Anforderung an mich gesendet ohne die Anpassung, Herabsetzung etc. ist es standard Vorgehensweise?
    Ich kann diese Vorauszahlung nicht lesiten (es geht um ca. 10000 Euro), weil unsere Einkünfte 2021 niedriger sind als 2020. Mein Steuerberater meinte, dass wir eigentlich keine Vorauszahlung leisten müssten, nach dem er es berechnet hat.


    FYI Es ist in Bayern.


    Grüße

    • Offizieller Beitrag

    am 13.11.2021 mein Steuerberater hat Antrag auf die Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung gestellt.

    Für welchen Vorauszahlungszeitraum hat er die Anpassung beantragt und was hat er als Begründung geschrieben bzw., richtigerweise, als Nachweis vorgelegt?


    Am 19.11.2021 (also gestern) hat Finanzamt eine Anforderung an mich gesendet ohne die Anpassung, Herabsetzung etc. ist es standard Vorgehensweise?

    Was für eine "Anforderung" hat Dir das FA zu welchem Vorauszahlungszeitraum gesendet und mit welcher Begründung?


    Mein Steuerberater meinte, dass wir eigentlich keine Vorauszahlung leisten müssten, nach dem er es berechnet hat.

    Und dem Antrag eine vorläufige Einkunftsermittlung für 2021 beigefügt? Und was sagt der Berater zu der "Anforderung"?


  • Also, die Grundlage für die Berechnung sind die Umsatzsteuer-Voranmeldung von 01.01.2021 bis 31.10.2021. Meine Frau arbeitet als Freiberufler und 2020 hat sie nur als Freiberufler gearbeitet. Ab 2021 ist sie für 3 Tage in Festanstellung der Rest also 2 Tage Freiberuflichkeit. Die Annahmen sind rapid gesunken. Der Steuerberater hat es für die Vorauszahlungszeitraum 2021 Q4 und ganzes Jahr 2022.

    mit Anforderung meine ich die Steuerzahlung mit SEPA-Überweisung für Q4 2021.


    Also der Berater meinte, dass ich nichts vorauszahlen werde.


    Er hat es etwa so geschrieben:


    • Offizieller Beitrag

    mit Anforderung meine ich die Steuerzahlung mit SEPA-Überweisung für Q4 2021.

    Die kommt doch immer ewig vorher, wie man an dem Fälligkeitsdatum 10.12.2021 ja sieht. Hat also rein gar nichts zu bedeuten. Also abwarten.


    Wobei der Antrag des Beraters m.E. inhaltlich falsch bzw. unvollständig ist, denn da steht nicht von nichtselbständigen Einkünften drin. Da wird zwar Lohnsteuer einbehalten und angerechnet, treibt aber durch das regelmäßig hohe Bruttoeinkommen und entsprechende Steuerprogression den Grenzsteuersatz hoch. Wird dann durch die ersten drei Quartale wohl reichen, aber 2022 sollte man das im Auge haben und den Berater vielleicht auf die geänderten Gesamtumstände hinweisen.