PKW bei Gewerbeaufgabe - wie versteuern bei Übernahme ins Privatvermögen

  • Hallo,


    ich habe mein Gewerbe - Corona-bedingt - zum 01.07.20 aufgegeben.


    1, Ich habe jetzt meine SE für 2020 eingereicht, habe aber danach realisiert, dass ich bez. PKW sowohl die Kosten wie Steuer und Versicherung für das gesamte Jahr statt nur die ersten sechs Monate berücksichtigt. Ich denke hier muss ich die SE anpassen und neu einreichen.


    2. zweites Punkt war, dass Steuer Web den kompletten Betrag der PKW-Abschreibung in die SE eingetragen hat. Wir kann ich - rein technisch - diesen Betrag ändern. Wie kann ich der Software sagen, dass sie den Wagen ab dem 01.07 nicht mehr als Betriebsfahrzeug berücksichtigen soll. Ich werde dann dementsprechend auch die Summe der monatlichen 1% als zu "versteurende" Einnahme nur bis zum 01. Juli eintragen.


    3. drittes Problem ist, dass bei einem "Schrumpfjahr" Aufgabengewinn kalkuliert und eingetragen werden muss. Da ich als Techniker Dienstleistungen und Arbeitszeit verkauf habe, habe ich keinerlei Warenbestand oder Rechte mit Wert, wodurch hätte Gewinn entstanden können. Ich würde also hier 0 eintragen, wenn es möglich wäre. Ich habe jetzt mal 100 eingetragen. Wie füllt man dieses Feld korrekt aus? Soll ich hier eventuell den Restwert des Wagens angeben und extra versteuern? Dies wäre natürlich tragisch ... Der Wagen ist ja privat gekauft und habe lediglich deshalb in der Buchhaltung als Firmenwagen erfasst, weil ich mehr als 50% beruflich gefahren bin. Für 2020 habe ich es geändert, weil ich praktisch nicht mehr gebucht worden bin und war ab 01.07 im Angestelltenverhältnis.


    Herzlichen Dank für eure Rückmeldungen.


    LG


    I.

    • Offizieller Beitrag

    Schrumpfjahr

    Es gibt im Steuerrecht kein Schrumpfjahr.


    Du solltest Dich im Netz und im Forum (erweiterte Forumssuche) mal zu den Themen Betriebsaufgabe, Übergangsgewinn und Aufgabegewinn informieren. Gleiches gilt für den der Besteuerung zu Grunde zu legenden Entnahmewert des Pkw bei Übernahme ins Privatvermögen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „PKW bei Gewerbeaufgabe - wie versteuern bei einem Schrumpfjahr“ zu „PKW bei Gewerbeaufgabe - wie versteuern bei Übernahme ins Privatvermögen“ geändert.
  • Nach etwas Recherche muss ich den Betrag so errechnen:


    Veräußerungspreise der verkauften Wirtschaftsgüter: € 0,-
    + Verkehrswert der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter: ca. € 15.500,- wäre es zum 01.07.20 gewesen. (Peugeot 308 SW GT mit 95.000KM)
    + sonstige Erträge: € 0,-
    - sonstige Aufwendungen: € 0,-
    - Aufgabekosten: € 0,-
    - verbleibende Verbindlichkeiten € 0,-
    - Buchwert des Betriebsvermögens € 12.065 (zum 01.07.2020)
    = Aufgabegewinn --> € 3.435,-


    Die Frage ist nur, wie ich genau die einzelnen Positionen eintrage.


    Zum Beispiel so?



    Außerdem stellt sich die Frage, ob Umsatzsteuer aus diesem Betrag noch berechnet und automatisch ins passende Feld eingetragen wird?


    Vielen Dank für eine kurze Bestätigung, ob die Kalkulation richtig ist!


    LG


    I.