Bedingungen für doppelte Haushaltsführung erfüllt?

  • Ist in dem folgenden Szenario von einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung auszugehen oder nicht?


    Die Eheleute A wohnen bereits seit mehreren Jahren in Altstadt. Frau A nimmt zum 01.01. eine neue Tätigkeit im ca. 70 km entfernten Neustadt auf. Die Eheleute A mieten daher eine zweite Wohnung in Neustadt. Sie planen, mittelfristig vollständig nach Neustadt umzuziehen, und mieten daher direkt eine entsprechende Wohnung, die etwa 1,5x so groß ist wie ihre aktuelle Wohnung in Altstadt. Zunächst wird die neue Wohnung jedoch nur von Frau A genutzt, um unter der Woche schneller bei ihrer Arbeit zu sein. Herr A wohnt weiterhin in Altstadt.


    Die Entfernung von der neuen Wohnung in Neustadt zur ersten Tätigkeitsstätte von Frau A beträgt ca. 5 km im Vergleich zu den ca. 75 von der alten Wohnung in Altstadt aus. Ihre Fahrtzeit beträgt ca. 20 min mit dem Fahrrad oder ca. 25 min mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto gegenüber ca. 60-80 min mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto unter den zu den Hauptverkehrszeiten üblichen Verkehrsbedingungen. Im Durchschnitt beträgt die Fahrtzeit damit über eine Stunde. Unter idealen Bedingungen ist man von der Wohnung in Altstadt in ca. 45 min bei der ersten Tätigkeitsstätte von Frau A in Neustadt, doch in der Praxis kommt dies verkehrsbedingt fast nie vor.


    Frau A wohnt in den ersten Monaten ihrer neuen Tätigkeit in der neuen Wohnung in Neustadt und fährt an den meisten Wochenenden, vereinzelt auch an Wochentagen, zu ihrer Wohnung in Altstadt, in der ihr Mann wohnt. Die neue Wohnung wurde von den Eheleuten A beim Einzug mit einer Küche und einem Bett eingerichtet, enthält ansonsten aber kaum Mobiliar, da ja mittelfristig der Umzug von der Wohnung in Altstadt nach Neustadt vorgesehen ist. Auch Herr A besucht an manchen Wochenenden Frau A in der Wohnung in Neustadt, doch insgesamt halten sich beide deutlich häufiger an ihrem bisherigen Wohnort in Altstadt auf.


    Nach einigen Monaten ziehen beide dauerhaft in die neue Wohnung in Neustadt und geben ihre bisherige Wohnung in Altstadt auf.


    Ist für den Zeitraum zwischen Bezug der neuen Wohnung durch Frau A und dem Nachzug ihres Mannes von einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung auszugehen oder nicht? Aus welchen Gründen?


    Falls weitere Angaben benötigt werden, ergänze ich diese gerne. Vielen Dank für alle Antworten!

  • Ob die Bedingungen erfüllt sind, dürfen wir dir hier nicht sagen - ist nämlich den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

    Guter Tipp: ganz einfach einmal die Hinweise in dem von dir verwendeten Programm durchlesen - dort steht eigentlich meistens recht gut erklärt, wann eine doppelte Haushaltsführung beruflich bedingt ist. Wenn du dir nicht sicher bist, solltest du vielleicht einen Lohnsteuerhilfeverein ansprechen - ist in der Regel kostengünstiger als ein Steuerberater.

    Doppelte Haushaltsführung: Die wichtigsten Regeln | Steuern.de

    Doppelte Haushaltsführung - Voraussetzungen erklärt Steuerberater (counselor.de)

    Doppelte Haushaltsführung - Aufwendungen von der Steuer absetzen - Familienheimfahrten als Werbungskosten, Ausland Haushaltsführungen Rechner - Finanztip

  • Ob die Bedingungen erfüllt sind, dürfen wir dir hier nicht sagen - ist nämlich den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

    Nicht mal als unverbindliche Einschätzung auf einen abstrakten Fall bezogen? Schade, aber trotzdem vielen Dank für die schnelle Antwort und für den guten Tipp :)

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.