Wohngemeinschaft bzw. Untervermietung - Überschuss steuerpflichtig trotz Mitbenutzung?

  • Hallo,



    ich habe eine Frage zu einem etwaigen "Gewinn", den ich aus einer Untervermietung einer selbstbewohnten Mietwohnung erziele und würde mich freuen, wenn jemand die Zeit findet mir diese zu beantworten.



    Kurz formuliert: Ich habe eines von zwei Zimmern einer Zweizimmerwohnung unmöbliert untervermietet. Eines bewohne ich, das andere der Untermieter. Die restlichen Räume werden gleichermaßen genutzt und sind möbliert. Die Zimmer sind in etwa gleich groß (meines ist etwas größer, der Untermieter kann aber Teile davon mitbenutzen -> TV Ecke) deshalb habe ich einfach alle Ausgaben durch zwei geteilt. Da ich vor dem Einzug des Mitbewohners renoviert habe und eine neue Küche (inkl. Geräte) verbaut habe, habe ich knapp 40€ auf die monatliche Miete aufgeschlagen. Sozusagen als "Nutzungspauschale" für die Geräte wie Waschmaschine, Spülmaschine, Küchenmobiliar und -Utensilen, Mobiliar in Bad, Flur etc. pp. Ich fand das fair, da ich die Geräte und das Mobiliar ja auch ersetze, wenn sie einen Defekt erleiden, sie sich doppelt so schnell abnutzen und der Untermieter sozusagen "all inclusive" wohnt (bis auf sein eigenes Mobiliar in seinem Zimmer).


    Muss ich jetzt ernsthaft wegen dieser paar Euro eine Steuererklärung machen und die 480€ vollständig als Gewinn angeben? Das fände ich unfair, da ich die kompletten Kosten für Geräte und das Mobiliar allein trage und somit ja meiner Ansicht nach keinen wirklichen Gewinn erwirtschafte.

    Die Anschaffungen sind jedoch kurz vor dem Einzug entstanden und fallen noch in das Jahr davor (November), die Vermietung ist nur genau ein Jahr (Januar bis Dezember) und endet jetzt wieder. Ich habe also per se nicht direkt in diesem Steuerjahr die Ausgaben für die Einrichtung der Wohnung gehabt, sondern davor. Und falls ich die Kosten für die Einrichtung der Wohnung vom "Gewinn" absetzen kann, dann in welcher Höhe? Ich benutze die Sachen ja auch, also 50% - oder? Ich weiß nicht wie ich es sonst berechnen soll, ich kann mir ja schlecht eine Abnutzungspauschale pro Waschmaschinengang ausdenken.



    Vielen herzlichen Dank!

  • Steuerpflichtig ja - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Da gehören alle Einnahmen (auch die Pauschale für die Nebenkosten) angegeben, auf der anderen Seite die der Vermietung zuordenbaren Aufwendungen. Das musst du dem Finanzamt auch plausibel machen, also nicht bloß 50% pauschal! Da müssen schon etwas genauere Ermittlungen gemacht werden (z. B. die Abschreibungen für deine Anschaffungen im Vorjahr etc.).

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „WG Überschuss steuerpflichtig trotz Mitbenutzung?“ zu „Wohngemeinschaft bzw. Untervermietung - Überschuss steuerpflichtig trotz Mitbenutzung?“ geändert.
  • Hallo Neida,

    und vielen Dank für deine Antwort. Wenn du mir die Nachfrage erlaubst: Wie soll ich denn plausibel darlegen, dass die andere Person die Küche zu gleichen teilen wie ich nutzt? Es ist halt eine Küche in einer WG. Und einige Geräte habe ich auch erst in diesem Jahr angeschafft (je ~200€). Könnte ich diese dann in diesem Jahr vollständig von dem Mieteinnahmen absetzen? Durch den geringen Wert müsste ich diese ja nicht auf mehrere Jahre abschreiben.


    Vielen Dank!

  • Das ist wohl weniger eine Frage der Begründung - es sei denn, nur einer von euch beiden kocht, was unwahrscheinlich sein dürfte. Da geht 50:50 sicher. Aber bei den übrigen Räumen (du hast von der Fernsehecke gesprochen) ist das nicht so selbstverständlich.

    Geräte sind auch nur dann ansetzbar, wenn beide sie wirklich nutzen können (also Küchenmaschinen z. B.). Dinge, die du nur allein nutzt, gehören hier nicht mit hinein.

    Bei den Geräten musst du noch unterscheiden, ob sofort absetzbar (bis 250 Euro), GWG (zwischen 250 und 800 Euro, über die AfA im Jahr der Anschaffung) oder über 800 Euro im Wert. Diese können nur über die Nutzungsdauer laut amtlichen AfA-Tabellen abgeschrieben werden und gehen nur in Höhe der Abschreibung in deine Gewinnermittlung mit ein.