Ausschüttung VG Wort Dissertation

  • Hallo zusammen,


    ich habe für die Erstellung meiner Einkommenssteuererklärung 2020 das WISO Steuer-Sparbuch 2021 benutzt.


    Neben meinen Einkünften aus nicht-selbstständiger Tätigkeit habe ich im Jahr 2020 eine einmalige Zahlung über EUR 900 von der VG Wort erhalten (Veröffentlichung meiner Dissertation).

    Diesen Betrag habe ich über die Anlage S angegeben. Nun möchte das FA dazu von mir eine EÜR haben. Ich hatte gehofft, dass dies nicht nötig ist, aber offensichtlich kann ich es nicht vermeiden.


    Kann ich die EÜR dann auch über die WISO Software an das FA übermitteln? Ich habe diese Funktion bislang nicht gefunden.


    In der programmgestützten Erstellung der EÜR findet sich zudem ein Hinweis, dass man eine Pauschale von den Einnahmen abziehen kann, wenn man geringe oder keine Betriebsausgaben hatte.

    Verstehe ich den Hinweis richtig, dass die Pauschale grundsätzlich genutzt werden kann, ohne dass Belege für Ausgaben erforderlich sind bzw. ohne dass die Ausgaben tatsächlich vorliegen (ähnlich zur Werbungskostenpauschale bei Angestellten)?


    Vielen Dank vorab!

    • Offizieller Beitrag

    Diesen Betrag habe ich über die Anlage S angegeben. Nun möchte das FA dazu von mir eine EÜR haben. Ich hatte gehofft, dass dies nicht nötig ist, aber offensichtlich kann ich es nicht vermeiden.

    Man braucht i.d.R. immer eine EÜR.


    Kann ich die EÜR dann auch über die WISO Software an das FA übermitteln? Ich habe diese Funktion bislang nicht gefunden.

    Schon mehrfach im Forum beschrieben und bestimmt über die erweiterte Forumssuche auffindbar. In einem der letzten Schritte vor der (erneuten) Erklärungsabgabe sind die zu übersendenden Erklärungen aus-/abwählbar.


    In der programmgestützten Erstellung der EÜR findet sich zudem ein Hinweis, dass man eine Pauschale von den Einnahmen abziehen kann, wenn man geringe oder keine Betriebsausgaben hatte.

    Verstehe ich den Hinweis richtig, dass die Pauschale grundsätzlich genutzt werden kann, ohne dass Belege für Ausgaben erforderlich sind bzw. ohne dass die Ausgaben tatsächlich vorliegen (ähnlich zur Werbungskostenpauschale bei Angestellten)?

    Deine Ausgaben in Zusammenhang mit Deiner Dissertation hast Du doch sicherlich schon in den Veranlagungszeiträumen der Vorjahre vollständig geltend gemacht, oder? ;)

  • Danke für die Infos!

    Im Jahr 2018 hatte ich schon mal eine Zahlung der VG Wort, damals ging es ohne EÜR. Aber das war damals scheinbar Ermessensspielraum des Sachbearbeiters.


    Richtig, die meisten Ausgaben (Druckkosten etc.) habe ich bereits in den vergangenen Jahren geltend gemacht. Deshalb erscheint es mir auch unlogisch, im aktuellen Jahr eine Pauschale zu nutzen. Aber ich hatte den Hinweis in der Software so verstanden, daher die Frage.


    Angenommen, ich habe die Ausgaben im Jahr 2019, und die Zahlung der VG Wort kommt 2020. Wäre es dann auch möglich gewesen, die Ausgaben nicht im Steuerjahr 2019 geltend zu machen, dafür aber in 2020 die Pauschale in der EÜR zu nutzen? Bei einer einmaligen Zahlung der VG Wort ist mir das nicht klar, da Ausgaben meines Wissens nach immer in dem Jahr anzugeben sind, in dem sie anfallen.