Hallo zusammen,
ich habe für die Erstellung meiner Einkommenssteuererklärung 2020 das WISO Steuer-Sparbuch 2021 benutzt.
Neben meinen Einkünften aus nicht-selbstständiger Tätigkeit habe ich im Jahr 2020 eine einmalige Zahlung über EUR 900 von der VG Wort erhalten (Veröffentlichung meiner Dissertation).
Diesen Betrag habe ich über die Anlage S angegeben. Nun möchte das FA dazu von mir eine EÜR haben. Ich hatte gehofft, dass dies nicht nötig ist, aber offensichtlich kann ich es nicht vermeiden.
Kann ich die EÜR dann auch über die WISO Software an das FA übermitteln? Ich habe diese Funktion bislang nicht gefunden.
In der programmgestützten Erstellung der EÜR findet sich zudem ein Hinweis, dass man eine Pauschale von den Einnahmen abziehen kann, wenn man geringe oder keine Betriebsausgaben hatte.
Verstehe ich den Hinweis richtig, dass die Pauschale grundsätzlich genutzt werden kann, ohne dass Belege für Ausgaben erforderlich sind bzw. ohne dass die Ausgaben tatsächlich vorliegen (ähnlich zur Werbungskostenpauschale bei Angestellten)?
Vielen Dank vorab!