Problem mit Gesonderte Feststellungserklärung

  • Hallo Forum!


    ich hänge fest. Hoffe jemand kann mir weiterhelfen :wacko: Ich bin nebenbei Selbstständig und nutze die Kleinunternehmerregelung. Meine Firma ist in einer anderen Stadt angemeldet und damit habe ich eine zweite Steuernummer. Ich mache gerade meine private Steuererklärung mit steuer-web.de.


    Neben meinem normalen Einkommen, gebe ich unter "Freiberufliche und selbständige Arbeit" meine Firmen Einnahmen UND Ausgaben für das letzte Jahr ein. Dabei musste ich zuvor noch das zuständige FA angeben. Und hier wird mir dann ein Fehler angezeigt: "Gesonderte Feststellungserklärung ggf. notwendig, weil abweichendes FA."


    Ok kein Problem, Eingaben (Einnahmen & Ausgaben) aus der Maske "Freiberufliche und selbständige Arbeit" entfernt und die Maske "Andere Einnahmen" dafür erstellt. Da dann die Einkünfte aus Beteiligungen und gesonderten Feststellungen eingetragen.


    Die Frage hier: Ist das so überhaupt richtig?

    Zweite Frage: Das Problem ist, ich kann hier niergends meine Ausgaben eintragen.


    Somit denke ich das ich alles durcheinander gebracht habe. Könnt ihr hierbei weiterhelfen?


    • Offizieller Beitrag

    Ok kein Problem, Eingaben (Einnahmen & Ausgaben) aus der Maske "Freiberufliche und selbständige Arbeit" entfernt und die Maske "Andere Einnahmen" dafür erstellt. Da dann die Einkünfte aus Beteiligungen und gesonderten Feststellungen eingetragen.


    Die Frage hier: Ist das so überhaupt richtig?

    Da kommt nur das Ergebnis der EÜR bzw. der Feststellungserklärung (Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen) rein. Die Feststellungserklärung selber musst Du mit dem gesonderten Modul Feststellungserklärung erstellen und da ggf. auch die EÜR erstellen. Oder für die EÜR auch richtig buchen und das gesonderte EÜR-Modul nutzen, aus der Du wiederum in das Modul Feststellungserklärung importieren kannst.


    Du solltest Dich mal ein bisschen intensiver mit den Programmfunktionen und der Programmbedienung befassen. Das ist existentiell wichtig, wenn man als Unternehmer meint, einen Berater sparen zu können und alle steuerrelevanten Dinge selber abwickeln zu können.