Eigenleistung am Arbeitszimmer

  • Selbständig, nutze WISO Steuer-Sparbuch, mache EÜR und bin Vorsteuerpflichtig


    Hallo,


    ich plane einen Bauwagen als außerhäusliches Arbeitszimmer im Garten zu bauen, dass ich dann zu 100% nur für die Arbeit nutze. Dafür habe ich mir gerade ein Fahrgestell gekauft, als Grundlage für den Aufbau. Dabei stellen sich mir gleich mehrere Fragen für die Buchführung:

    1. in der AFA-Tabelle werden Bauwagen mit 12 Jahren angegeben, mein Fahrgestell ist gebraucht und deutlich älter. Zudem kostet es 600€, d.h. ich könnte ihn auch als GWG einbuchen und sofort abschreiben. Macht das Sinn oder ist es besser ihn z.B. als 380 "Sonstige Transportmittel" mit z.B. 6 Jahren Abschreibung zu buchen?
    2. Wie sieht es mit weiteren Ausgaben aus, die nächstes Jahr anfallen, also Material und handwerkliche Leistungen, sagen wir 30.000€, die würde ich dann doch bei "Zugänge zum Wirtwschaftsgut" erfassen, richtig? Und dann entsprechend über die Abschreibunsgzeit wie das Fahrgestell laufen? Wäre der Weg mit dem GWG im dem Kontext überhaupt möglich?
    3. Wie sieht es mit den Eigenleistungen aus - sollte ich diese erfassen und mit als Wert einrechnen? Also Beispielhaft: 100 Stunden à 40€ Eigenleistung = 4.000€, die Zeit mit einer App erfassen, je Arbeitstag Beschreibung der Tätigkeit ergänzen und als Excel-Tabelle mit abgeheftet. Geht das überhaupt, bringen diese fiktiven Mehrausgaben auch Nachteile?

    Tausend Dank! :thumbsup:

  • Da gibt es einiges zu beachten - noch so ein Bauwagen-Blog... (architekten-sk.de)

    Zudem: der Bauwagen ist ein einzelnes Anlagengut, das mit allen notwendigen Auwendungen als eine Summe zu aktivieren wäre - d.h. auch die Aufwendungen für den Aufbau gehören hier dazu. Zum Thema Eigenleistungen gibt es schon einige Hinweise hier im Forum, ob und wie diese dann zu ermitteln wären. Eine Aktivierung ist erst zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme möglich, bis dahin kannst du ihn ja nicht nutzen. Was bedeutet, auch die Kosten im nächsten Jahr müssen noch mit aktiviert werden. Bis zur Inbetriebnahme handelt es sich um ein Anlagengut im Bau und wird nicht abgeschrieben! Und so wie du das schildert, wird das ein neuwertiger Bauwagen - du darfst nicht nur das Fahrgestell betrachten. Mit allen Aufbauten etc. schaffst du etwas Neues.

    • Offizieller Beitrag

    100 Stunden à 40€ Eigenleistung = 4.000€

    fiktiven Mehrausgaben

    Eigenleistungen sind nicht abziehbar und das EStG kennt so keine fiktiven Kosten.



    Ansonsten wäre wohl eher ein Gang zu einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe angeraten, da hier wohl eine Steuerberatung angesagt wäre, die das Forum nicht leisten darf.

  • Vielen Dank! Ja, das mit dem Steuerberater ist bei dem Projekt sicherlich vernünftig und danke auch für den Link zum Blog.


    Wenn ich das nach der Beratung trotzdem selber buche: erstelle ich ein neuen Eintrag im Anlagevermögen für das Fahrgestell, buche es auf Konto 290, gebe den Kaufpreis bei Neuanschaffung 2021 ein, klicke aber nicht auf "buchen" und entsprechend nicht in die EÜR ein, richtig? Und weitere Ausgaben in dem Zusammenhang als Zugang zur Anlage? Und nächstes Jahr, wenn es fertig ist, erstelle ich eine freie Buchung von Konto 290 zu Konto 200 über die gesamte Summe, die WISO dann ja hoffentlich korrekt addiert hat. Der Assistent hat probeweise meinen Bauwagen in der Anlage erkannt und zur Auswahl angeboten... Die Vorsteuer wird dann auch erst mit Fertigstellung erfasst und erstattet?

    Wenn die Logik soweit stimmt, wäre ja schon mal einiges gewonnen... :S

    Und ja, ich frage auch einen Steuerberater..............

  • buche es auf Konto 290,

    bei einem Bauwagen handelt es sich doch nicht um eine technische Anlage! Eher 490.

    Anlagevermögen geht nicht in die EÜR, du kannst also ruhig buchen. Erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme musst du die Abschreibungen buchen, die dann in die EÜR eingehen.

    Die Vorsteuer wird im Monat der Ausgabe abgezogen - klappt auch bei Anlagevermögen.