Erhaltungsaufwendungen in den ersten drei Jahren

  • Ich lese in den Anmerkungen zum Erhaltungsaufwand in den ersten 3 Jahren, dass diese auf 15% begrenzt sind. Steht so in der Online Hilfe und auch auf der Webseite hier.

    Dazu habe ich zwei Fragen:

    1, Achtet das Wiso Sparbuch selbsttätig auf die Grenze? Ich vermute mal nicht...

    2. Zu dem ist mir nicht klar, was "die ersten drei Jahre" nach Erwerb sind. Sind das die ersten drei Steuerjahre, oder ist es zu rechnen ab dem Kaufdatum der Immobilie?


    Danke für einen Hinweis.

  • Nicht die Erhaltungsaufwendungen an und für sich sind auf 15% begrenzt, sondern die sofortige Abziehbarkeit. Wenn diese die 15% überschreiten, sind sie in voller Höhe (also auch der Teil unter 15%) zu den Anschaffungskosten des Gebäudes zu addieren.

    Die drei Jahre gelten hier - soweit ich ich mich erinnere, ohne Gewähr - ab dem Kaufdatum bzw. dem Datum des Übergangs von Nutzen und Lasten (wirtschaftliches Eigentum).

  • Wäre das nicht eine tolle Funktion, wenn man gewarnt würde, wenn man die 15%-Grenze überschreitet?


    Die ist nämlich nicht so leicht zu prüfen (für Menschen - die Software könnte das problemlos): Gebäudepreis - wird erfasst (der entsprecht den 100%). Bei den Angaben zum Erhaltungsaufwand muss man die Preise ohne Umsatzsteuer addieren - diese Summe darf innerhalb der ersten drei Jahre nicht überschritten werden. Die Nettopreise sind aber in der Eingabemaske für die Erhaltungswände nicht mehr sichtbar. Also muss man diese Zahl parallel von Hand mitrechnen.


    Die 3 Jahre werden taggenau interpretiert - das Rechnungsdatum entscheidet, ob die Rechnung in die 3 Jahre zählt. Alles Sachen, die von Hand mühsam zu prüfen sind, und für das Programm sehr einfach realisierbar wären.


    Und: Wenn man nicht merkt, dass man die 15% überschreitet, dann stuft das FA die gesamten (!) als Erhaltungsaufwand deklarierten Beträge als Herstellungsaufwand um, auch für die ersten beiden Jahre nachträglich. Also kein volles Absetzen in 1-5 Jahren mehr, sondern Abschreibung auf 50 Jahre!

  • So einfach ist das leider nicht. Erstens, weil die Anschaffungskosten aufgeteilt werden auf den Teil Grund und Boden und den für das Gebäude - erste Hürde. Zweitens gehört zu den Anschaffungskosten noch einiges mehr (Makler, Grundsteuer, Notarkosten ......), die auch aufgeteilt werden müssen. Drittens sind nicht alle Kosten für nachträglichen Aufwand zu berücksichtigen - Reparaturen können z. B. weiterhin als Aufwand behandelt werden. Wie soll die Software dies bitte machen? Die Beurteilung, ob aktivierungspflichtig oder nicht muss der Berechnung vorausgehen! Und Malerarbeiten z. B. können beides sein - Reparatur oder nachträgliche Anschaffungskosten.

    Zum anderen: wenn das Programm falsch liegen sollte, wird nicht das Programm haftbar gemacht werden können - du bist für deine Angaben in der Steuererkärung voll verantwortlich. Ein Programm kann hier nur helfen.

  • Danke für die Überlegungen - ich glaube auch nicht, dass das trivial ist. Aber:


    Nein, für die Berechnung der 15% ist ausschließlich der Kaufpreis des Gebäudes maßgebend - Kaufnebenkosten nicht! Und, ja, der Gebäudepreis muss definiert sein, abgegrenzt vom Grundstückspreis - aber das muß er ohnehin für die Abschreibung.


    Und nein, wenn Du als Benutzer entscheidest, dass etwas als Erhaltungsaufwendung zählen soll - ja, dafür bist Du verantwortlich - dann tust Du das ja schon durch die Einordnung in "Erhaltungsaufwendungen".


    Wenn das Programm dann bei diesen mitrechnet, wieviel - ohne MWSt. - zusammen zwischen Kaufdatum +3 Jahre taggenau in Rechnung gestellt wurden, hätte man diese Summe in der Hand. Und falls es schwierig sein sollte mit dem Kaufpreis des Hauses (s.o.) wäre die Aufsummierung auf jeden Fall hilfreich. So könnte man als Benutzer auf das Problem aufmerksam gemacht werden.

  • Nein, für die Berechnung der 15% ist ausschließlich der Kaufpreis des Gebäudes maßgebend - Kaufnebenkosten nicht!

    Dann sieh dir bitte einmal die Definition von Anschaffungskosten genauer an! Diese beinhalten auch die Anschaffungsnebenkosten. Bitte nicht Dinge behaupten, wenn man die Rechtslage nicht genau kennt. Mache dich im Netz kundig zum Begriff "Anschaffungskosten'" (sämtliche Aufwendungen, die zum Erwerb eines Vermögensgegenstandes oder Wirtschaftsgutes eingesetzt werden und notwendig sind, un dieses in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen).

  • OK, ich finde jetzt auch im Netz nichts anderes als dass zu den Anschaffungskosten auch die Anschaffungsnebenkosten zählen. Meine Steuerberaterin hat das ausdrücklich verneint, daher war ich mir sicher. Aber man ist ja lernfähig.