Verlustvortrag eingeben (Studium) - Besonderer Fall?

  • Ich würde sagen, dass ich ein besonderen Fall hier bin. Zudem will ich sagen, dass Deutsch nicht meine Muttersprache ist. Entschuldigung erst, wenn ich einige Grammatik- / Schreibfehler mache.


    Ich habe einen Master in Deutschland studiert und ich war auch damals HiWi. Ich arbeite nun nach meinem abgeschlossenen Master in Deutschland. Ich will den Verlustvortrag meiner Studienzeit in Deutschland stellen, aber ich habe ein Paar Fragen. Vllt. könnt ihr mir helfen.


    Ich habe im Internet recherchiert und ich habe gelesen, dass ein Masterstudium ist als Zweitstudium von dem Fiskus betrachtet. Ist es so?


    Wenn ich die Mietkosten als Werbungskosten > doppelte Haushaltführung eintrage, dann muss ich als Hauptwohnung die Familienwohnung meiner Eltern in Spanien erklären. Nichtsdestotrotz war ich nur ein Mal im Jahr 2020 wegen der Corona-Reisebeschränkungen und weswegen könnte ich nicht die Miete als Werbungskosten absetzen. Dann könnte ich nur die Miete als Sonderaufgabe absetzen? Kann ich das machen, auch wenn der Hauptwohnsitz damals im Ausland (EU) war?


    Ich bin von weit keinen Experte im Bereich Steuererklärungen und ich würde mich sehr freuen, wenn jemand diese Fragen antworten könnte und/oder mir mit meinem Fall helfen kann.


    Danke im Voraus

  • Es gibt einige Punkte, die du beachten solltest:

    a) nur eigene Aufwendungen können als Werbungskosten angesetzt werden

    b) warst du nur einmal in Spanien oder nur einmal in Deutschland im letzten Jahr? Das ist nicht ganz klar aus deiner Beschreibung ersichtlich. Hast du dann überhaupt Mietkosten in Deutschland gehabt? Für den Ansatz von Kosten in der elterlichen Wohnung gibt es die Vorschrift, dass du dich wesentlich an den Haushaltskosten der Eltern beteiligen musst.

    c) Miete als Sonderausgaben geht nicht - da gehören die Aufwendungen für Versicherungen (Kranken-, Pflegeversicherung, ev. Haftplflicht) oder Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen etc. Da die Miete - wenn sie gezahlt wurde - zu den Werbungskosten gehört, ist dies vorrangig.

    d) du musst einen Wohnsitz oder deinen ständigen Aufenthalt in Deutschland haben - davon hängt auch die Steuerpflicht ab (oder eine freiwiliige Abgabe)


    Ich würde dir raten, hier einen Lohnsteuerhilfeverein zu befragen - das kostet weniger als ein Steuerberater und in deinem Fall dürfen diese Vereine auch beraten.

  • Danke Neida für die Antwort.


    Ich habe in Deutschland studiert, also habe ich hier gewohnt, ich habe Miete für ein Zimmer mit Vertrag und Anmeldung bezahlt.


    Ich war nur ein Mal in Spanien, sorry, dass ich das nicht deutlich formuliert habe.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe in Deutschland studiert, also habe ich hier gewohnt, ich habe Miete für ein Zimmer mit Vertrag und Anmeldung bezahlt.


    Ich war nur ein Mal in Spanien, sorry, dass ich das nicht deutlich formuliert habe.

    Du hast keine doppelte Haushaltsführung, also auch kein Ansatz etwaiger Mietkosten.