Nachdem ich eine für die Steuererklärung notwenidge Abrechnung der NK angefordert habe, habe ich diese auch enthalten, wo auch nun die Lohnkosten der Dienstliestungen enthalten sind.
Allerdings sehe ich gerade hier: https://www.buhl.de/steuernspa…ostenabrechnung-absetzen/
, dass auch ein Nachweis gefordert wird, dass die Zahlungen nicht bar getätigt wurden?! Das kann ich nirgends auf der Abrechnung finden? Geht das auch Ohne?
In der Abrechnung steht allerdings:
"Belegkopien können bei der Hausvewaltung gegen eine Gebühr angefordet werden".
Reicht das doch?