Zuschuß durch Bafa für E-Auto im Leasing wie verbuchen?

  • Hallo Zusammen,

    ich bin Kleinunternehmerin und habe mir im Sep 2021 ein Elektro-Auto im Leasing zugelegt.

    Den Zuschuß von 6.000,- Euro über die Bafa habe ich beantragt, werde ihn aber wohl erst in 2022 erhalten.

    Aber unerheblich wann ich ihn bekomme - wie verbuche ich diesen Zuschuß?

    Ich finde nur Infos zum Thema Autokauf (Kaufpreis reduzieren). Aber ich habe das Fahrzeug im Leasing auf 4 Jahre.


    Im Prinzip habe ich die gleiche Frage auch zur Wallbox - ich habe knapp 1.100 Euro für die Box bezahlt (also Kosten), und dann

    über die KfW einen Zuschuß in Höhe von 900,- Euro erhalten. Diesen habe ich als "sonstige Einnahme Kleinunternehmer" gebucht.

    Ist das korrekt?


    Danke für Eure Hilfe,

    Sabine

  • Michael1972 Warum stellst du eine Frage zu der 1%-Lösung? Die ist völlig irrelevant, wenn es um die Verbuchung des BAFA-Zuschusses geht.


    Sabine_Goth Die 6.000 Euro sind bei einer EÜR ein sonstiger Ertrag, da er nicht gegen Anschaffungskosten gebucht werden kann. Es gibt im Netz hierzu einige Beiträge, die ich aber nicht verlinken darf, da nicht von Buhl. Die Suche über "BAFA Zuschuss" und "EÜR" führt zu zahlreichen Einträgen.

  • Michael1972 Warum stellst du eine Frage zu der 1%-Lösung? Die ist völlig irrelevant, wenn es um die Verbuchung des BAFA-Zuschusses geht.


    Sabine_Goth Die 6.000 Euro sind bei einer EÜR ein sonstiger Ertrag, da er nicht gegen Anschaffungskosten gebucht werden kann. Es gibt im Netz hierzu einige Beiträge, die ich aber nicht verlinken darf, da nicht von Buhl. Die Suche über "BAFA Zuschuss" und "EÜR" führt zu zahlreichen Einträgen.

    Weil es mich interessiert....

  • Es gibt im Netz hierzu einige Beiträge, die ich aber nicht verlinken darf, da nicht von Buhl.

    ist das so? machen diverse Nutzer hier


    bei Haufe gibt es einen Beitrag, der die Frage zwar nicht direkt beantwortet, aber indirekt doch Hinweise gibt

    Leasingunternehmen / 12 Umweltbonus für Elektrofahrzeuge und Leasingfälle | Haufe Finance ...
    Die finanzielle Förderung von Elektroautos durch den Bund und die Industrie sieht vor, dass bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen die Kaufprämie…
    www.haufe.de


    ich sehe das mittlerweile auch so, dass es kein negativer Auwfand ist, sondern eine Einnahme

    beim Kauf liegen die DInge anders, wegen der Verteilung der Ausgabe auf mehrere Perioden, ansonsten gilt das Aufrechnungs-/Verrechnungsverbot von Einnahmen und Ausgaben


    Tom_1999 hat hier Buchungskonto für Corona-Soforthilfe und BAFA-Zuschuss E-Auto? das Konto 2743 genannt

  • Hi,

    danke für eure Antworten. Dann werde ich wohl nochmal googeln und versuchen, diese Texte zu verstehen ;)


    Michael: Ich nutze das Fahrzeug zu knapp 60% dienstlich, der Rest Privat. Und ich nutze die 1% ( also, die 0,25%) Regelung.

    Ab kommendem Jahr bin ich leider aus der Kleinunternehmerregelung raus ( habe die Freigrenze dieses Jahr im Herbst "überschritten") und daher

    ist die 1%-Regelung durchaus ok für mich. Deine Rückfrage ( und die Empfehlung vom STB, es nicht zu tun) kann ich nachvollziehen - das hat mich in der

    Vergangenheit auch davon abgehalten.

  • D.h. du hast bei 40% Privatnutzung die Fahrtenbuchmethode angewandt? Das ist doch schlechter als 1%, da diese Regelung für eine 30%-ige Privatnutzung ausgelegt ist.