Verlustvortrag 2014 Steuererklärung Pflicht ?

  • Hallo zusammen,

    meine Frage ist folgende:

    Ich habe mich von 2014-06/2020 studiert. Für 2016 und 2019 habe ich schon entsprechend eine Steuererklärung eingereicht, da mein Einkommen aus dem Werkstudentenjob einen Steuerabzug hatte.

    Nun habe ich für 2014 rückwirkend Antrag auf gesonderten Verlustvortrag gestellt. Das Finanzamt hat mir nun auch den Verlustvortrag entsprechend bewilligt.

    Nun habe ich gelesen, wenn man einen Verlustvortrag gemacht hat, ist man verpflichtet für das Folgejahr eine Steuererklärung abzugeben.

    Für Abgabepflichten sind die Fristen ja nun eigentlich abgelaufen.


    Muss ich nun für alle Jahre also 2015,2017,2018,2020,2021 eine entsprechende Steuererklärung abgeben? Oder kann ich auch nur meine Steuererklärungen ab 2020, ab dem Moment wo ich einen steuerpflichtigen Job hatte, abgeben?


    Ich würde mich sehr über euren Rat freuen.


    Danke :)

    • Offizieller Beitrag

    Nun habe ich für 2014 rückwirkend Antrag auf gesonderten Verlustvortrag gestellt. Das Finanzamt hat mir nun auch den Verlustvortrag entsprechend bewilligt.

    Nun habe ich gelesen, wenn man einen Verlustvortrag gemacht hat, ist man verpflichtet für das Folgejahr eine Steuererklärung abzugeben.
    .....

    Muss ich nun für alle Jahre also 2015 .... eine entsprechende Steuererklärung abgeben?

    Ja.