Halllo zusammen,
ich kann mir das Stirnrunzeln schon vorstellen und es ist wohl auch berechtigt bitte fragt nicht wieso, weshalb, denn die Zeit war schon mies genug für mich.
Ich wurde vom Finanzamt in Bezug auf ein Gewerbe geschätzt. Die Summe habe ich bezahlt. Nun sitze ich mit dem WISO steuer.Sparbuch unter anderem an der EÜR. Das bei Weitem zu viel gezahlte Geld möchte ich gerne zurück bekommen. (Es geht hierbei nur um die Umsatzsteuer)
In der EÜR unter Betriebsausgaben sprang mir das Feld -An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer- ins Auge. In der Erklärung steht, dass damit Nachzahlungen gemeint sind, die aus Voranmeldungen oder Jahreserklärungen resultieren. Meine Frage nun:
Gehört der vom Finanzamt geschätzte Betrag auch dort rein?
Dann würde mich die Berechnung etwas wundern. Lasse ich den Wert raus, muss ich aktuell 550 € nachzahlen. Nehme ich den Wert (6.550€) dort rein, erhalten ich aber nur ca. 1.000€ zurück. Bei einer Eingabe von 6.550€ für gezahlte Umsatzsteuer sollte die Differenz doch weit höher sein und bei eigentlich 6.000€ liegen
Habe irgendwie Sorge, dass die gezahlten Beträge aus der Schätzung nicht berücksichtigt werden könnten, wenn ich was falsch mache.
Vielen Dank für euer Rücksichtnahme, falls ich hier total auf dem Schlauch stehe. Steuerprofi bin ich zumindest nicht und habe auch im Netz nicht wirklich etwas zum Thema gefunden.
Falls jemand diese Thematik kennt und Infos hat:
Es betrifft genau so auch die geschätzte Einkommenssteuer.
Grüße Micha77