Zahlung an das FA nach Schätzung - nun die EÜR richtig ausfüllen

  • Halllo zusammen,


    ich kann mir das Stirnrunzeln schon vorstellen und es ist wohl auch berechtigt :rolleyes: bitte fragt nicht wieso, weshalb, denn die Zeit war schon mies genug für mich.


    Ich wurde vom Finanzamt in Bezug auf ein Gewerbe geschätzt. Die Summe habe ich bezahlt. Nun sitze ich mit dem WISO steuer.Sparbuch unter anderem an der EÜR. Das bei Weitem zu viel gezahlte Geld möchte ich gerne zurück bekommen. (Es geht hierbei nur um die Umsatzsteuer)


    In der EÜR unter Betriebsausgaben sprang mir das Feld -An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer- ins Auge. In der Erklärung steht, dass damit Nachzahlungen gemeint sind, die aus Voranmeldungen oder Jahreserklärungen resultieren. Meine Frage nun:


    Gehört der vom Finanzamt geschätzte Betrag auch dort rein?


    Dann würde mich die Berechnung etwas wundern. Lasse ich den Wert raus, muss ich aktuell 550 € nachzahlen. Nehme ich den Wert (6.550€) dort rein, erhalten ich aber nur ca. 1.000€ zurück. Bei einer Eingabe von 6.550€ für gezahlte Umsatzsteuer sollte die Differenz doch weit höher sein und bei eigentlich 6.000€ liegen :/


    Habe irgendwie Sorge, dass die gezahlten Beträge aus der Schätzung nicht berücksichtigt werden könnten, wenn ich was falsch mache.


    Vielen Dank für euer Rücksichtnahme, falls ich hier total auf dem Schlauch stehe. Steuerprofi bin ich zumindest nicht und habe auch im Netz nicht wirklich etwas zum Thema gefunden.


    Falls jemand diese Thematik kennt und Infos hat:

    Es betrifft genau so auch die geschätzte Einkommenssteuer.


    Grüße Micha77

    • Offizieller Beitrag

    ich kann mir das Stirnrunzeln schon vorstellen und es ist wohl auch berechtigt :rolleyes: bitte fragt nicht wieso, weshalb, denn die Zeit war schon mies genug für mich.


    Ich wurde vom Finanzamt in Bezug auf ein Gewerbe geschätzt. Die Summe habe ich bezahlt. Nun sitze ich mit dem WISO steuer.Sparbuch unter anderem an der EÜR. Das bei Weitem zu viel gezahlte Geld möchte ich gerne zurück bekommen. (Es geht hierbei nur um die Umsatzsteuer)

    Stirnrunzeln eher weniger als die Überlegung, ob der USt-Bescheid nach § 164 Absatz 1 der Abgabenordnung (AO) unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht, oder, ob Du, bei Fehlen dieses Passus im Bescheid, hoffentlich einen fristwahrenden Einspruch gegen den UST-Bescheid eingelegt hast.


    In der EÜR unter Betriebsausgaben sprang mir das Feld -An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer- ins Auge. In der Erklärung steht, dass damit Nachzahlungen gemeint sind, die aus Voranmeldungen oder Jahreserklärungen resultieren.

    Und betrifft insoweit nur die EÜR. Das hat nichts mit der Erstellung der USt-Erklärung zu tun. Welche Software und welches Modul daraus denn überhaupt?


    In die USt-Erklärung gehören Deine erzielten umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen (Umsätze und ggf. unentgeltliche Wertabgaben) sowie etwaige Dir von anderen Unternehmern für Dein Unternehmen gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer).