Anlage V: "Enthaltene Nebenkosten/Umlagen/Betriebskosten gegebenenfalls verrechnet mit Erstattungen"

  • Hallo,


    ich fülle zum ersten Mal die Anlage V im Wiso-Steuersparbuch aus und hänge am Punkt "Mieteinnahmen" und "Enthaltene Nebenkosten/Umlagen/Betriebskosten gegebenenfalls verrechnet mit Erstattungen".


    Meine Frage: Was muss denn bei den o.g. "Enthaltenen Nebenkosten" eingetragen werden? Geht es hier um die "umlagefähigen Kosten", die ja der Vermieter letztlich trägt, die "nicht umlagefähigen Kosten" im Sinne des Hausgeldes, die der Vermieter trägt, oder beides? Außerdem dachte ich, dass letztgenannte Kosten eher den Werbungskosten zugeordnet werden?


    Danke für eine Hilfestellung ;)

  • Da steht nicht enthaltene Nebenkosten, sondern erhaltene Nebenkosten. Und was sind erhaltene Nebenkosten anderes, als die (Voraus-)zahlungen des Mieters einschießlich etwaiger Nachzahlungen für das Vorjahr und möglicherweise abzüglich zurückgezahlter Beträge für das Vorjahr.

  • Da steht nicht enthaltene Nebenkosten, sondern erhaltene Nebenkosten. Und was sind erhaltene Nebenkosten anderes, als die (Voraus-)zahlungen des Mieters einschießlich etwaiger Nachzahlungen für das Vorjahr und möglicherweise abzüglich zurückgezahlter Beträge für das Vorjahr.

    Stimmt, vertan. Trotzdem verstehe ich die Logik noch nicht dahinter: Geht es hier um die "umlagefähigen Nebenkosten" aus dem Hauswirtschaftsplan, die ich zunächst vom Mieter bekomme - dann aber doch der Hausverwaltung weiterleite? Das sind doch aber keine Einnahmen. Oder stehe ich völlig auf dem Schlauch?

    • Offizieller Beitrag

    Geht es hier um die "umlagefähigen Nebenkosten" aus dem Hauswirtschaftsplan, die ich zunächst vom Mieter bekomme - dann aber doch der Hausverwaltung weiterleite?

    Das eine ist das Verhältnis zwischen Dir und dem Mieter, das andere das zwischen Dir und der Hausverwaltung. Das ist eben zu unterscheiden. Und es sind eben nicht alle Nebenkosten auch auf den Mieter umlagefähig.

  • Geht es hier um die "umlagefähigen Nebenkosten" aus dem Hauswirtschaftsplan, die ich zunächst vom Mieter bekomme - dann aber doch der Hausverwaltung weiterleite?

    Das eine ist das Verhältnis zwischen Dir und dem Mieter, das andere das zwischen Dir und der Hausverwaltung. Das ist eben zu unterscheiden. Und es sind eben nicht alle Nebenkosten auch auf den Mieter umlagefähig.

    Danke. Also geht es hier tatsächlich nur (!) um die umlagefähigen Nebenkosten, die mir der Mieter vorab zahlt, die hier eingetragen werden? Verstehe nur nicht, wieso das "Einnahmen" sind, wenn ich diese dann doch der Hausverwaltung gebe... DIese werden dann unter dem Blocl "Betriebskosten" nochmal eingetragen und somit wieder "abgezogen"?

    • Offizieller Beitrag

    Verstehe nur nicht, wieso das "Einnahmen" sind, wenn ich diese dann doch der Hausverwaltung gebe... DIese werden dann unter dem Blocl "Betriebskosten" nochmal eingetragen und somit wieder "abgezogen"?

    Das eine ist das Verhältnis zwischen Dir und dem Mieter, das andere das zwischen Dir und der Hausverwaltung. Das ist eben zu unterscheiden. Und es sind eben nicht alle Nebenkosten auch auf den Mieter umlagefähig.

  • Sorry, die bisherigen Antworten helfen mir nicht weiter. Was heisst denn nun "Erhaltene Nebenkosten/Umlagen/Betriebskosten gegebenenfalls verrechnet mit Erstattungen" - was für Erstattungen? Könnte man das vielleicht mal als Beispiel nachvollziehbar machen?


    Leider ist die WISO-Software und das Handbuch hierzu überhaupt keine Hilfe für jemanden, der das das erste Mal ausfüllt!

    • Offizieller Beitrag

    Was heisst denn nun "Erhaltene Nebenkosten/Umlagen/Betriebskosten gegebenenfalls verrechnet mit Erstattungen" - was für Erstattungen?

    Bei dem einen die Abrechnungen von Dir mit dem Mieter und bei dem anderen die Abrechnungen der Hausverwaltung mit Dir.


    Leider ist die WISO-Software und das Handbuch hierzu überhaupt keine Hilfe für jemanden, der das das erste Mal ausfüllt!

    Wenn man eine Vermietung selber macht, dann sollte man dass alleine deshalb schon wissen, denn man hat ja auch gewisse gesetzliche Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis bzw. aus dem Eigentumsverhältnis heraus. Und da interessiert dann weniger das EStG als das BGB.

  • Sorry, die bisherigen Antworten helfen mir nicht weiter. Was heisst denn nun "Erhaltene Nebenkosten/Umlagen/Betriebskosten gegebenenfalls verrechnet mit Erstattungen" - was für Erstattungen? Könnte man das vielleicht mal als Beispiel nachvollziehbar machen?


    Leider ist die WISO-Software und das Handbuch hierzu überhaupt keine Hilfe für jemanden, der das das erste Mal ausfüllt!

    Alles, was du von deinem Mieter bekomst, sind Einnahmen. Alles, was du an den Verwalter zahlst, sind deine Ausgaben. Dies ist zu trennen, da es auch in der Vermietung und Verpachtung ein Saldierungsverbot gibt. Außerdem sind Einnahmen und Ausgaben nicht zeitgleich und deine Steuerberechnungen sind rein zahlungsflußmäßig aufzustellen (§ 11 EStG). Deshalb auch mein Hinweis, dass die "Abrechnungsspitzen" aus dem Vorjahr (Nach- oder Rückzahlung) erst im nächsten Jahr zu den Einnahmen bzw. Ausgaben gehört.

    Etwas anderes ist die Zeitzurechnung bei der Heizkostenabrechnung. Dem Mieter gegenüber musst du periodengerecht abrechnen - also alles, was zu einem Jahr gehört (auch Nach- oder Rückzahlungen) müssen im "richtigen" Jahr ausgewiesen werden.


    Etwas Wissen zum Thema Vermietung solltest du dir schon aneignen. Das Finanzamt geht davona aus, dass du dich mit den Vorschriften auskennst. Wenn nicht, musst du dir fachkundige Hilfe holen.

  • Danke, wird klarer. Natürlich muss man sich in die Materie einarbeiten und evtl. Hilfe eines Steuerberaters holen. Dennoch erwarte ich von einer "Steuerberatungssoftware", dass diese auch "Neulingen" so spezielle Themen in der Dokumentation besser erklärt. Sonst könnte ich gleich Elster zum Ausfüllen nehmen. Bei vielen Bereichen ist WISO hier sehr gut, auch mit Erläuterungen. Bei Anlage V jedoch ist echt Luft nach oben. Nur meine Meinung :) Aber zum Glück gibt es ja dieses Forum hier.

    • Offizieller Beitrag

    Dennoch erwarte ich von einer "Steuerberatungssoftware", dass diese auch "Neulingen" so spezielle Themen in der Dokumentation besser erklärt. ...... Bei vielen Bereichen ist WISO hier sehr gut, auch mit Erläuterungen. Bei Anlage V jedoch ist echt Luft nach oben. Nur meine Meinung :)

    Das Programm erklärt Dir doch alles:


  • Dennoch erwarte ich von einer "Steuerberatungssoftware", dass diese auch "Neulingen" so spezielle Themen in der Dokumentation besser erklärt

    WISO steuer:sparbuch (oder auch die anderen Steuerprogramme) sind keine Steuerberatungsprogramme, sondern Programme zur Erstellung der eigenen Steuererklärungen! Steuerberatungsprogramme dürften nur Steuerberater einsetzen, weil sie unter die Regelungen des Steuerberatungsgesetzes fielen und dies eben nur den steuerberatenden Berufen erlaubt ist.