Hallo zusammen,
ja, ich habe die Forensuche benutzt. Mir ist ein Teil auch dabei nicht klar geworden:
Wenn ein Firmenwagen 2020 mit 1%-Regelung und 0,03%-Regelung besteuert wurde, dann kann der AN im Rahmen der Einkommensteuererklärung auch nachträglich zur Einzelbewertung mit 0,002%-Regelung wechseln. Das Wiso Steuer-Sparbuch bietet dazu auch die passenden Eingabemöglichkeiten gemäß
2018-04-04-LSt-Behandlung-Ueberlassung-betrieblichen-Kfz-Arbeitnehmer.pdf 10 f).
Soweit klar. Das habe ich gemacht. Das Steuer-Sparbuch listet mir hier nicht wie in 10 f) die einzelnen Tage auf, aber das könnte ich ja auch noch nachreichen.
Das Finanzamt hat das aber grundsätzlich abgelehnt, mit der Begründung: "Dem Finanzamt liegt keine elektronische Korrektur vor. Nur der Arbeitgeber kann eine korrigierte Bescheinigung vorlegen" und auch auf telefonische Nachfrage erklärt, dass nur der Arbeitgeber die Korrektur elektronisch vornehmen könne, auch beim Wechsel auf die Einzelbewertung.
Ist dann obiges Schreiben genug und auch rechtliche Basis für einen Einspruch? Im Einspruch wäre dann sicherlich nochmal detailliert aufzulisten, wann die Arbeitsstätte aufgesucht wurde.
Gibt es noch weitere Angaben, die ich machen kann?
Oder ist es tatsächlich so, dass ich beim Arbeitgeber 2020 komplett korrigieren lassen muss?