Firmenwagen: Ablehnung Wechsel zur Einzelbewertung

  • Hallo zusammen,


    ja, ich habe die Forensuche benutzt. Mir ist ein Teil auch dabei nicht klar geworden:

    Wenn ein Firmenwagen 2020 mit 1%-Regelung und 0,03%-Regelung besteuert wurde, dann kann der AN im Rahmen der Einkommensteuererklärung auch nachträglich zur Einzelbewertung mit 0,002%-Regelung wechseln. Das Wiso Steuer-Sparbuch bietet dazu auch die passenden Eingabemöglichkeiten gemäß

    2018-04-04-LSt-Behandlung-Ueberlassung-betrieblichen-Kfz-Arbeitnehmer.pdf 10 f).

    Soweit klar. Das habe ich gemacht. Das Steuer-Sparbuch listet mir hier nicht wie in 10 f) die einzelnen Tage auf, aber das könnte ich ja auch noch nachreichen.


    Das Finanzamt hat das aber grundsätzlich abgelehnt, mit der Begründung: "Dem Finanzamt liegt keine elektronische Korrektur vor. Nur der Arbeitgeber kann eine korrigierte Bescheinigung vorlegen" und auch auf telefonische Nachfrage erklärt, dass nur der Arbeitgeber die Korrektur elektronisch vornehmen könne, auch beim Wechsel auf die Einzelbewertung.

    Ist dann obiges Schreiben genug und auch rechtliche Basis für einen Einspruch? Im Einspruch wäre dann sicherlich nochmal detailliert aufzulisten, wann die Arbeitsstätte aufgesucht wurde.

    Gibt es noch weitere Angaben, die ich machen kann?

    Oder ist es tatsächlich so, dass ich beim Arbeitgeber 2020 komplett korrigieren lassen muss?

  • Ifoha

    Hat den Titel des Themas von „Firmenwagen: Wechsel zur Einzelbewertung“ zu „Firmenwagen: Ablehnung Wechsel zur Einzelbewertung“ geändert.
  • Ja genau, und dem hat der Mensch vom Finanzamt telefonisch widersprochen, als es darum ging, dass das Resultat der Auflistung ja eine Korrektur des Bruttoarbeitslohns mit sich zieht: "Da können Sie ja irgendwas angeben. Das muss der Arbeitgeber korrigieren".


    Ich würde jetzt Einspruch erheben, auf dieses Dokument verweisen, wie in 10 f) auflisten und dann mal abwarten. Oder gibt es direkt eine schlauere Vorgehensweise?

  • Da würde ich Einspruch einlegen. Hat den Vorteil, dass der Fall an eine andere Stelle im Finanzamt geht.

    Der Arbeitgeber kann nicht mehr korrigieren, denn die Abgabefrist für die Lohnsteuerbescheinigungen über Elster war der 28.2.2021! Genau deshalb gibt es die Möglichkeit der Korrektur für dich. Dein Sachbearbeiter irrt hier m. E. nach, denn die Begründung ist an den Haaren herbeigezogen. Er kann einen Nachweis verlangen über die angegebenen Fahrten - diesen wird dir dein Arbeitgeber auch bestätigen. Das würde ich dem Einspruch beifügen.

    • Offizieller Beitrag

    Da würde ich Einspruch einlegen.

    Das würde ich au. Das mit nochmaligem Hinweis auf die entsprechende Stelle im BMF-Erlass und unter Nachweis der Berechnungsgrundlagen sowie einer entsprechenden Bescheinigung des AG.


    Hat den Vorteil, dass der Fall an eine andere Stelle im Finanzamt geht.

    Das passiert allerdings i.d.R. erst nach drei Monaten. Die Sachbearbeiter bearbeiten "ihre" Einsprüche grundsätzlich erst einmal selber.

  • Die Sachbearbeiter bearbeiten "ihre" Einsprüche grundsätzlich erst einmal selber.

    Das ist wohl in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Meine Einsprüche wurden immer von einem anderen Sachbearbeiter übernommen und bearbeitet.

    • Offizieller Beitrag

    Ich danke Euch. Ihr habt bestätigt, was ich jetzt intuitiv auch gemacht hätte.

    Eine Rückmeldung hier im Thread nach Abschluss des Verfahrens wäre dann nett. ;)

  • Ich versuche in Foren immer eine Rückmeldung zu geben, denn die Nachwelt trifft ja vielleicht so wie ich über Google irgendwann auf diesen Thread.


    Ich habe eingereicht:

    Ein Anschreiben mit quasi keinem Text außer "Einspruch" und als Begründung obiges Schreiben angegeben und Rz 10f zitiert.

    Eine Bestätigung meines Arbeitgeberes, dass ich an soundsovielen Tagen im Büro war.

    Eine Excel-Tabelle mit den Tagen, an denen ich im Büro war (Auszug aus unserem Zeiterfassungssystem; hätte aber auch selbst erstellt sein können)

    Beliebige Gehaltsabrechnung aus dem Jahr

    Die Aufstellung, die das Wiso Steuer-Sparbuch erstellt, wie die Korrektur des Arbeitslohns zustande kommt (Rechnung mit Tagen x km etc)


    Dem Einspruch ist jetzt innerhalb von etwa 14 Tagen stattgegeben worden. Eingereicht hatte ich kurz vor Silvester. Finde ich rasend schnell.


    Ich bin also zufrieden. Ich danke, für Eure Unterstützung.

    • Offizieller Beitrag

    Dem Einspruch ist jetzt innerhalb von etwa 14 Tagen stattgegeben worden. Eingereicht hatte ich kurz vor Silvester. Finde ich rasend schnell.

    War eigentlich so zu erwarten. Vielen Dank für die Rückmeldung. :thumbup:


    Ich bin also zufrieden. Ich danke, für Eure Unterstützung.

    Gerne. :)