Fahrtkosten bei Fortbildung mit Mietwagennutzung

  • Hallo zusammen,



    ich habe 2017 meine berufsbezogene Promotion verteidigt und wollte damit verbundene Kosten gerne von der Steuer absetzen. Es geht dabei vorwiegend um die Promotionsverteidigung selber und damit Fahrtkosten, Hotelübernachtungen und Verpflegungen. Ich finde trotz aller Recherche in dem Fall keine klaren Vorgaben, wie manche Mietwagen-Kosten richtig angegeben werden können. Der Ort der Promotionsverteidigung ist relativ weit weg von meinem privaten Wohnsitz.


    Die Verteidigung war an einem Montag. Ich habe freitags einen Mietwagen gemietet und bin von meiner Privatwohnung zu einer anderen Wohnung von Bekannten (näher am Ort der Verteidigung) gefahren und habe dort bis Sonntag übernachtet. Sonntag bin ich zum Verteidigungsort gefahren und habe in einem Hotel übernachtet. Am Montag nach der Verteidigung habe ich noch einmal in dem Hotel übernachtet und bin Dienstag wieder mit dem Mietwagen zurück zu meinem privaten Wohnsitz gefahren. Am Mittwoch habe ich den Mietwagen wieder abgegeben.


    • Ich wollte zunächst für die Fahrtkosten 30 cent/km geltend machen (Natürlich nur für die Strecke Privatwohnsitz zum Verteidigungsort und zurück). Ich bin anhand von Beschreibungen aber nicht sicher, ob das in dem Fall nicht nur für eigene Privat-PKW gilt
    • Ich könnte die Kosten des Mietwagens angeben, weiß aber nicht, wie man eine sinnvolle Kosten-Aufteilung zwischen dem Wochenende davor und der Nutzung für die Verteidigung macht.
    • Ich kriege wahrscheinlich sogar noch die Tankrechnungen für den Mietwagen zusammen, kann aber auch in dem Fall schlecht kilometer- und literweise die Kosten aufteilen.


    Hat jemand eine Idee, wie ich die Kosten am besten ansetzen kann?



    Vielen Dank und viele Grüße


    TwinT

    • Offizieller Beitrag

    Ich wollte zunächst für die Fahrtkosten 30 cent/km geltend machen (Natürlich nur für die Strecke Privatwohnsitz zum Verteidigungsort und zurück). Ich bin anhand von Beschreibungen aber nicht sicher, ob das in dem Fall nicht nur für eigene Privat-PKW gilt

    Tut es nicht.


    Ich könnte die Kosten des Mietwagens angeben, weiß aber nicht, wie man eine sinnvolle Kosten-Aufteilung zwischen dem Wochenende davor und der Nutzung für die Verteidigung macht.

    Grundsätzlich § 12 Nr. 1 EStG. Oder eben den Anteil sachgerecht schätzen und entsprechend begründen.


    Ich kriege wahrscheinlich sogar noch die Tankrechnungen für den Mietwagen zusammen, kann aber auch in dem Fall schlecht kilometer- und literweise die Kosten aufteilen.

    Da gilt das Vorgenannte.

  • Hallo miwe4,


    wie immer danke für deine schnelle, kompetente Hilfe. Auf dich ist echt Verlass :thumbsup:.


    Verstehe ich dich bei der doppelten Verneinung für meinen ersten Punkt richtig, dass ich auch für den Mietwagen 30 cent/km ansetzen darf?


    Bzgl. § 12 Nr. 1 EStG: Wenn ich den Teil des Paragraphs richtig verstehe, dann geht es darum, dass ich nicht private Dinge (Haushalt, Unterhalt, Lebensführung, u. weiteres) von meinen Einkünften abziehe. Das habe ich aber auch nicht vor. Die Promotion ist nachweislich für meinen Beruf und die Anstellung erfolgt, d.h. nicht in meinem privaten Interesse. Die Aufwendungen für das private Wochenende vorher will ich ja korrekt quantifizieren und bei den Fortbildungs-/Werbungskosten raus halten. Wenn die 30 cent/km nicht möglich sind, würde ich eben eine sachgerechte Schätzung vornehmen.


    Viele Grüße

    TwinT

    • Offizieller Beitrag

    Verstehe ich dich bei der doppelten Verneinung für meinen ersten Punkt richtig, dass ich auch für den Mietwagen 30 cent/km ansetzen darf?

    Nein, das hast Du falsch verstanden. Nur die anteiligen tatsächlichen Kosten.


    Bzgl. § 12 Nr. 1 EStG: Wenn ich den Teil des Paragraphs richtig verstehe, dann geht es darum, dass ich nicht private Dinge (Haushalt, Unterhalt, Lebensführung, u. weiteres) von meinen Einkünften abziehe. Das habe ich aber auch nicht vor.

    Das bezog sich auf das gemietete WG und dessen Nutzung eben auch in nicht geringem Umfang zu privaten Zwecken.

  • Das gemietete "WG"?


    Also einen Mietwagen ab Sonntag und das Hotel hätte ich für die reine Fortbildung genauso bezahlt. Eine Anreise am Montag wäre wegen des Zeitplans nicht möglich gewesen. Privat sind der Umweg sowie die Übernachtungen von Freitag bis Sonntag im Vorfeld bei den Bekannten, die ich jedoch nicht ansetze. Also der private Umweg ist vielleicht 15 % der Gesamtstrecke. Die Kosten für die 2 Tage extra Miete der 5 Tages-Miete vom Fahrzeug kann ich nochmal überschlagen, sollten aber bei etwa 40 % liegen, worin aber auch wieder gleichermaßen Kilometer und Buchungsdauer stecken. D.h. der Privatanteil des Mietwagens wird kleiner als 40 % sein. Alle restlichen Kosten sind dann 100 % Fortbildung.

  • Du hast einen privaten Zweck (Besuch bei Freunden) mit deinem beruflichen Zweck vermengt - und da sind die Finanzämter immer sehr hellhörig. Gerade weil dich nichts gezwungen hat, schon am Freitag zu fahren und einen Mietwagen zu nehmen, wird hier die Trennung der Kosten sehr genau geprüft und ein Nachweismangel zu deinen Ungunsten gewertet. Es gibt hier im Reisekostenerlass auch genaue Hinweise, wie bei Vermengung von beruflichen und privaten Zwecken vorzugehen ist.

    Auch musst du begründen, warum es nicht mehr zumutbar war, noch am Montag wieder zurückzureisen - hängt von der Entfernung und dem Ende des Rigorosums ab (und möglicherweise auch einer Begründung, warum kein öffentliches Verkehrsmittel genommen wurde). Die Umwegkilometer zu deinen Freunden sind ebenfalls abzuziehen, anerkannt wird lediglich die direkte Strecke von deinem Wohnsitz zur Universität. Ein "vielleicht 15% der Gesamtstrecke" reicht hier sicher nicht aus - da müssen schon konkrete Berechnungen vorliegen (Strecke Wohnsitz Freunde und Strecke Freunde Universität wird abgezogen und Strecke (nach Google Maps o.Ä.) Wohnsitz-Universität gerechnet). Wobei die Obergrenze die tatsächlich gefahrenen Kilometer sind, von denen dann abgezogen wird.

    Das Wesentlich ist, dass du dem Finanzamt glaubhaft machen musst, welche Kosten wirklich für das Rigorosum notwendig waren. Diese sind absetzbar, alles andere nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Ein "vielleicht 15% der Gesamtstrecke" reicht hier sicher nicht aus - da müssen schon konkrete Berechnungen vorliegen (Strecke Wohnsitz Freunde und Strecke Freunde Universität wird abgezogen und Strecke (nach Google Maps o.Ä.) Wohnsitz-Universität gerechnet). Wobei die Obergrenze die tatsächlich gefahrenen Kilometer sind, von denen dann abgezogen wird.

    Man kann sich m.E. auch andere Aufteilungsmaßstäbe vorstellen, was aber auch von den Vertragsmodalitäten bei der Mietwagenabrechnung abhängig ist.

  • Hallo neida,


    danke für deine Hinweise. Ich glaube, ich kann noch ein paar Hintergrund-Infos ergänzen.


    Das Wesentlich ist, dass du dem Finanzamt glaubhaft machen musst, welche Kosten wirklich für das Rigorosum notwendig waren. Diese sind absetzbar, alles andere nicht.

    Genau das habe ich vor :).

    Gerade weil dich nichts gezwungen hat, schon am Freitag zu fahren und einen Mietwagen zu nehmen

    Am Freitag fahren nicht, aber Mietwagen durchaus. Ich habe privat kein Auto und alle Sachen, die für die Verteidigung notwendig waren, hätte ich tatsächlich nicht in der Bahn mitnehmen können. Da der Mietwagen vom Kostenansatz am Ende sogar günstiger als der Privat-PKW (den andere Leute zu dem Zweck problemlos mit 30 cent/km ansetzen können) und die Bahn war, kann man mir nun weiß Gott nicht vorwerfen, dass ich in dem Fall einen Mietwagen genommen habe. Die Beurteilung muss ich am Ende dem Finanzamt überlassen.


    wird hier die Trennung der Kosten sehr genau geprüft und ein Nachweismangel zu deinen Ungunsten gewertet

    Das ist auch vollkommen ok. Ich kann die Gesamtkosten nachweisen und wo mir Sachen für die Aufteilung fehlen, eine transparente Aufteilung vorrechnen. Das Finanzamt kann dann sagen, was sie anerkennen und was nicht.


    Auch musst du begründen, warum es nicht mehr zumutbar war, noch am Montag wieder zurückzureisen - hängt von der Entfernung und dem Ende des Rigorosums ab (und möglicherweise auch einer Begründung, warum kein öffentliches Verkehrsmittel genommen wurde).

    Generell kann ich sagen, dass das Rigorosum sehr früh begonnen hat (Aufstehen vor 6 Uhr) und die Verteidigung erst am späten Nachmittag zu Ende war. Da ich zu dem Zeitpunkt also bereits mehr als 12h nervenaufreibend unterwegs war, wäre es vom gesunden Menschenverstand her, mehr als verantwortungslos gewesen, dann noch 6 bis 7 Stunden Auto zu fahren. Jetzt kann man wieder argumentieren "wäre ja mit der Bahn gegangen". Einerseits glaube ich zeitlich tatsächlich nicht (das prüfe ich nochmal, noch keine finale Aussage), weiterhin hätte ich wie gesagt meine notwendigen Sachen nicht bekommen und die Bahn wäre am Ende sogar teurer gewesen. Wenn sie das nicht anerkennen, sollen sie mir die zweite Hotelnacht streichen.

    anerkannt wird lediglich die direkte Strecke von deinem Wohnsitz zur Universität. Ein "vielleicht 15% der Gesamtstrecke" reicht hier sicher nicht aus

    Genau so habe ich es auch vor. Ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt. Die "vielleicht 15 %" waren nur eine Schätzung, weil ich es noch nicht ausgerechnet habe. Es sind aber genau 17,53 %, ich kenne jeden Kilometer genau und habe ihn zu meinen Ungunsten auf ein Minimum für den Fortbildungsteil gerechnet. Auch zu meinen Ungunsten würde ich den Mietwagen anhand der Tage aufteilen (40 %/60 %) und die Kilometer nur für die Kraftstoffkostenaufteilung verwenden, obwohl es in einer fairen Rechnung anders wäre (degressiver Tagespreis bei längerer Miete).



    Am Ende verstehe ich, dass das Finanzamt einen klaren Nachweis sehen will, was ich alles für die Verteidigung bezahlen musste. Ich lege ihnen dazu alle Nachweise und eine transparente Rechnung vor. Wenn sie dann der Meinung sind, dass ein Mietwagen oder die zweite Hotelnacht nicht hätten sein müssen, dann ist es so. Es wäre fair, wenn sie dann einen Vergleichspreis für Bahntickets ansetzen würden. Allerdings wären Bahn und eigener PKW, wie gesagt, teurer gewesen. Ob es daher eine sinnvolle Vorgehensweise ist, gerade den Gelegenheits-Mietwagenfahrer zu benachteiligen, obwohl er die geringste Steuererstattung von allen drei Varianten hat und umwelttechnisch besser ist als der eigene PKW (der problemlos anerkannt wird), sei mal dahingestellt.

    • Offizieller Beitrag

    Es wäre fair, wenn sie dann einen Vergleichspreis für Bahntickets ansetzen würden.

    Derartige Vergleichsberechnungen kennt das Steuerrecht nicht.

  • Da der Mietwagen vom Kostenansatz am Ende sogar günstiger als der Privat-PKW (den andere Leute zu dem Zweck problemlos mit 30 cent/km ansetzen können) und die Bahn war, kann man mir nun weiß Gott nicht vorwerfen, dass ich in dem Fall einen Mietwagen genommen habe. Die Beurteilung muss ich am Ende dem Finanzamt überlassen.

    Das "wirft dir auch keiner hier vor", aber es gibt nun einmal die Regelung, dass getätigte Aufwendungen glaubhaft gemacht werden müssen und daruaf weisen wir dich hier hin. Deine Begründung würde ich hier auch mit angeben.


    Generell kann ich sagen, dass das Rigorosum sehr früh begonnen hat (Aufstehen vor 6 Uhr) und die Verteidigung erst am späten Nachmittag zu Ende war. Da ich zu dem Zeitpunkt also bereits mehr als 12h nervenaufreibend unterwegs war, wäre es vom gesunden Menschenverstand her, mehr als verantwortungslos gewesen, dann noch 6 bis 7 Stunden Auto zu fahren

    Auch dies wäre ja eine Begründung zur Glaubhaftmachung - ich wollte doch nur auf einige "Fallen" aufmerksam machen, nicht deinen Ansatz per se verwerfen.


    Wenn sie dann der Meinung sind, dass ein Mietwagen oder die zweite Hotelnacht nicht hätten sein müssen, dann ist es so. Es wäre fair, wenn sie dann einen Vergleichspreis für Bahntickets ansetzen würden

    Wenn du es gut begründest, dürfte dies mMn zur Glaubhaftmachung ausreichen.


    Ob es daher eine sinnvolle Vorgehensweise ist, gerade den Gelegenheits-Mietwagenfahrer zu benachteiligen, obwohl er die geringste Steuererstattung von allen drei Varianten hat und umwelttechnisch besser ist als der eigene PKW (der problemlos anerkannt wird), sei mal dahingestellt.

    Darum geht es nicht - du kannst und darfst notwendige Kosten ansetzen und dann wird auch nicht geprüft, ob du die billigste Variante gewält hast. Es zählt nur die berufliche Veranlassung und die Begrenzung auf die Höhe der tatsächlich gezahlten Kosten.