Guten Tag,
ich habe gerade Post vom FinAmt bekommen mit bitte um Erklärung warum der EIgenverbrauch aus meiner PV-Anlage in der EÜR (Selbstkosten) von der ueWa für die UST (fiktiver Einkaufswert) abweicht. Verlangt wird jetzt die Berechnung der unentgeltlichen Werteabgabe in der Umstatzsteuererklärung.
Da habe ich erst mal etwas verdutzt geschaut, weil ich mir sicher war, dass WISO die Berechnungen als Anhang der Steuererklärung beifügt. Ein Blick in mein WIso 2021 hat mich eines Besseren belehrt. Die Aufstellung für die Selbstkostenrechnung ist an die EÜR angehängt, aber an die UST wurden nur die bereits gezahlten Umsatzsteuervoranmeldungen gehängt, nicht aber die Berechnung nach fiktivem Einkaufswert.
Gibt es eine Möglichkeit die Berechnung der ueWa auch anhängen zu lassen, damit die Sachbearbeiterin direkt sieht welche Verbrauchswerte in die Formel aus dem Schreiben des BMF von 2014 eingesetzt wurden? Die könnte sie zwar aus der Berechnung im Anhang der EÜR entnehmen, aber irgendwo hakt es da. Möchte den extra Brief des FinAmts in Zukunft gerne vermeiden. Dafür nutze ich ja Wiso.
LG