Aufstellungen/Anhang zu UST-Erklärung keine Berechnung unentgeltlicher Werteabgabe

  • Guten Tag,


    ich habe gerade Post vom FinAmt bekommen mit bitte um Erklärung warum der EIgenverbrauch aus meiner PV-Anlage in der EÜR (Selbstkosten) von der ueWa für die UST (fiktiver Einkaufswert) abweicht. Verlangt wird jetzt die Berechnung der unentgeltlichen Werteabgabe in der Umstatzsteuererklärung.


    Da habe ich erst mal etwas verdutzt geschaut, weil ich mir sicher war, dass WISO die Berechnungen als Anhang der Steuererklärung beifügt. Ein Blick in mein WIso 2021 hat mich eines Besseren belehrt. Die Aufstellung für die Selbstkostenrechnung ist an die EÜR angehängt, aber an die UST wurden nur die bereits gezahlten Umsatzsteuervoranmeldungen gehängt, nicht aber die Berechnung nach fiktivem Einkaufswert.


    Gibt es eine Möglichkeit die Berechnung der ueWa auch anhängen zu lassen, damit die Sachbearbeiterin direkt sieht welche Verbrauchswerte in die Formel aus dem Schreiben des BMF von 2014 eingesetzt wurden? Die könnte sie zwar aus der Berechnung im Anhang der EÜR entnehmen, aber irgendwo hakt es da. Möchte den extra Brief des FinAmts in Zukunft gerne vermeiden. Dafür nutze ich ja Wiso. :)


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Da habe ich erst mal etwas verdutzt geschaut, weil ich mir sicher war, dass WISO die Berechnungen als Anhang der Steuererklärung beifügt. Ein Blick in mein WIso 2021 hat mich eines Besseren belehrt. Die Aufstellung für die Selbstkostenrechnung ist an die EÜR angehängt, aber an die UST wurden nur die bereits gezahlten Umsatzsteuervoranmeldungen gehängt, nicht aber die Berechnung nach fiktivem Einkaufswert.

    .....

    Die könnte sie zwar aus der Berechnung im Anhang der EÜR entnehmen, aber irgendwo hakt es da. Möchte den extra Brief des FinAmts in Zukunft gerne vermeiden. Dafür nutze ich ja Wiso. :)

    Ist der/die Bearbeiter/in der EÜR nicht in den allermeisten Fällen identisch mit dem/der Bearbeiter/in der USt-Jahreserklärung? Vielleicht solltest Du einfach einmal zum Telefon greifen und kurz freundlich nachfragen.


    Gibt es eine Möglichkeit die Berechnung der ueWa auch anhängen zu lassen, damit die Sachbearbeiterin direkt sieht welche Verbrauchswerte in die Formel aus dem Schreiben des BMF von 2014 eingesetzt wurden?

    Vielleicht mittels Druckfunktion in ein PDF speichern und schauen, ob man Belege auch zur USt-Erklärung nachsenden kann.


    Aber der vorgenannte Griff zum Telefon wäre meine vorrangige Alternative.

  • Doch ich denke sie bearbeitet beides -- deshlab ja meine Verwunderung.


    Zum Telefon habe ich direkt mehrmals gegriffen, aber es hat nur durchgeklingelt. Nachsenden der Berechnung ist auch kein Thema, das mache ich zur Not selber.


    Bei meiner Frage geht es aber auch nicht, um dieses konkrete Problem (das war nur für den Kontext), sondern darum es in Zukunft zu vermeiden. Wodurch lege ich denn fest was als Aufstellung angehängt wird. Ich dachte standardmäßig werden alle Berechnungen und Aufstellungen angehängt, scheint aber nicht so zu sein.

  • Ich dachte standardmäßig werden alle Berechnungen und Aufstellungen angehängt, scheint aber nicht so zu sein.

    nein - es werden die "reinen" Formulare übermittelt, mehr macht die Elsterschnittstelle nicht. Ist aber in der Regel auch nicht notwendig, da es nur noch eine Belegaufbewahrungspflicht gibt, keine Belegeinreichepflicht mehr. Nur wenn das Finanzamt explizit fragt, muss man Belege nachreichen wie hier.

    • Offizieller Beitrag

    Bei meiner Frage geht es aber auch nicht, um dieses konkrete Problem (das war nur für den Kontext), sondern darum es in Zukunft zu vermeiden.

    Es wurde das übermittelt, was zu übersenden ist. Und das Übersendete sollte auch zur Plausibilitätsprüfung ausreichend sein.


    Zum Telefon habe ich direkt mehrmals gegriffen, aber es hat nur durchgeklingelt.

    Dann würde ich das noch ein paar Mal probieren, ggf. auch über die Zentrale.