Nichtberücksichtigung der Umzugskosten durch Finanzamt

  • Hallo liebe MitgliederInnen,


    ich bin im letzten Jahr in der gleichen Stadt umgezogen, da das vorige Gebäude abgerissen werden sollte und ich natürlicherweise eine neue Wohnung gebraucht habe.

    Im WISO Steuer-Sparbuch habe ich die Kosten angegeben, die durch die Zahlung von Doppelmieten sowie durch den Umzug entstanden sind. Als Grund gab ich "Umzug in die endgültige Wohnung" an.


    Nun habe ich die Festsetzung vom Finanzamt erhalten, welche meine Umzugskosten garnicht berücksichtigt hat, da mein "Umzug nicht beruflich veranlasst war".

    Die neue Wohnung habe ich natürlich gebraucht, um weiterhin meinen Beruf auszuüben, weshalb die neue Wohnung auch näher an der Arbeitsstätte lag als die vorige.


    Meine Frage ist es nun, inwiefern ich möglicherweise den Grund falsch angegeben habe, ob ich Anspruch auf die Berücksichtigung der Umzugskosten habe und wie ich den Einspruch zielführend formulieren kann.


    Besten Dank im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Nun habe ich die Festsetzung vom Finanzamt erhalten, welche meine Umzugskosten garnicht berücksichtigt hat, da mein "Umzug nicht beruflich veranlasst war".

    Womit das FA doch richtig zu liegen scheint.


    Die neue Wohnung habe ich natürlich gebraucht, um weiterhin meinen Beruf auszuüben, weshalb die neue Wohnung auch näher an der Arbeitsstätte lag als die vorige.

    Was für sich alleine und mit den wenigen Angaben einkommensteuerlich keine Rolle spielt. Die erforderlichen Voraussetzungen sind doch überall, auch in der Software, nachzulesen.


    Umzug von der Steuer absetzen - Quell: Buhl steuernsparen.de


    Meine Frage ist es nun, inwiefern ich möglicherweise den Grund falsch angegeben habe, ob ich Anspruch auf die Berücksichtigung der Umzugskosten habe .....

    Wie gesagt, nach deinen bisherigen Infos liegt das FA richtig und der Umzug ist nahezu ausschließlich privat veranlasst.


    ..... und wie ich den Einspruch zielführend formulieren kann.

    Wir dürfen hier nach dem Steuerberatungsgesetz keine Steuerberatung machen. Ich bitte insoweit um Verständnis.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Nicht Berücksichtigung der Umzugskosten“ zu „Nichtberücksichtigung der Umzugskosten durch Finanzamt“ geändert.