Aktiengewinne wo eintragen?

  • Ich habe 2021 $1,73 durch Aktien bei eToro erzielt. Muss ich diese versteuern? Falls ja, wo trage ich diese in der Buhl-Software ein?


    Falls ich sie bei sonstigen Einkünften eintragen muss, wie rechne ich die Kapitalertragssteuer, den Solidaritätszuschlag bzw. die Kirchensteuer aus?

  • Es gibt einen "Sparerfreibetrag", richtig. Aber hier gehören alle Einnahmen darunter, die in der Anlage KAP zu erklären wären, nicht nur diese eine Gewinn. Du musst also prüfen, ob du weitere Einnahmen aus Kapitalvermögen hast (darunter fallen auch Zinsen auf privat ausgereichte Darlehen!), und dann alles in der Anlage KAP aufführen. Von der Summe wird dann der Sparerfreibetrag abgezogen, ebenso die schon von Banken abgeführten Kapitalertragsteuern und Solidaritatszuschlag. Das kannst aber nur du prüfen.

  • Es gibt einen "Sparerfreibetrag", richtig. Aber hier gehören alle Einnahmen darunter, die in der Anlage KAP zu erklären wären, nicht nur diese eine Gewinn. Du musst also prüfen, ob du weitere Einnahmen aus Kapitalvermögen hast (darunter fallen auch Zinsen auf privat ausgereichte Darlehen!), und dann alles in der Anlage KAP aufführen. Von der Summe wird dann der Sparerfreibetrag abgezogen, ebenso die schon von Banken abgeführten Kapitalertragsteuern und Solidaritatszuschlag. Das kannst aber nur du prüfen.

    Nein, Darlehen habe ich nicht. Solange ich also insgesamt unter dem Sparerfreibetrag bin, muss ich die Aktien nicht in der Steuererklärung angeben und muss dementsprechend auch keine Steuererklärung machen?

  • Wenn alle Einkünfte aus Kapitalvermögen (bitte aber prüfen) unter 800 Euro liegen, dann muss die Anlage KAP trotzdem ausgefüllt werden, da ja unter Umständen bezahlte Kapitalertragsteuer, Zinsabschlagsteuer etc. abgezogen werden können und dem Finanzamt gesagt werden muss, ob der Sparerfreibetrag von den Banken berücksichtigt wurde oder nicht.


    Davon völlig unbabhängig ist die Frage, ob du eine Einkommensteuererklärung abgeben musst. Das hängt von anderen Faktoren ab: Höhe der Einkünfte auf unselbständiger Tätigkeit, Lohnersatzleistungen, andere Einkünfte (z. B. Vermietung und Verpachtung oder Gewerbe), Wohnsitz (wegen unbeschränkter oder beschränkter Steuerpflicht) .....