Doppelte Haushaltsführung - Erstattung über Steuererklärung oder Arbeitgebererstattung?

  • Guten Tag zusammen,


    ich trete zum 15.01.2022 eine neue Stelle in einem anderen Ort an und werde dort eine Zweitwohnung beziehen. Die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung sind mir bekannt und auch in meinem Fall gegeben.


    Ich weiß, dass ich mir den zusätzlichen finanziellen Aufwand in meiner Steuererklärung geltend machen kann. Jetzt habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber eben diese zusätzliche Belastung erstatten kann (bis 1000 Euro/Monat). Daraus ergeben sich einige Verständnisfragen:


    1. Ergibt sich für mich (in der Summe) finanziell ein Unterschied, wenn ich die Kosten der Doppelten Haushaltsführung entweder in der Steuererklärung geltend mache oder mir die Kosten vom AG erstattet werden?

    2. Falls der AG die Kosten erstattet: Wie wirkt sich die Erstattung des AG auf der Gehaltsabrechnung aus? Ich denke mal, dass die abzuführende Lohnsteuer entsprechend gesenkt wird?

    3. Falls der AG die Kosten erstattet: Ist die AG Erstattung eine "Belastung" für das Unternehmen? Oder ist dies eine Betriebsausgabe, die finanziell keine Belastung für das UN darstellt? Hier geht es mir um ein Argument für die Verhandlung.


    Danke schonmal für alle Helfer :)

  • Erstattung über den Arbeitgeber ist immer günstiger, da beim Ansatz über Werbungskosten ja nur ein Teil "erstattet" wird in Höhe deines Steuersatzes.

    Warum sollte bei einer Erstattung über den Arbeitgeber die abzuführende Lohnsteuer gesenkt werden? Dein Bruttogehalt bleibt doch gleich und damit auch das zu versteuernde Gehalt. Der Arbeitgeber würde dies als zusätzliche Zahlung buchen, die für die steuerfrei wäre. Aber ob er das auch macht? Vielleicht für ein paar Monate, aber sicher nicht für länger, ist nämlich ein ziemlicher Kostenfaktor für ihn mit dem er sicher nicht gerechnet hat bei Vertragsabschluss. Und selbst wenn die Zahlungen als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig sind, es bleibt wie bei dir auch der Rest, der nicht durch die Wenigersteuern ausgeglichen wird. Du musst immer bedenken, dass steuerliche Abzugsfähigkeit nur heisst, dass die Bemessungsgrundlage für die Steuer gesenkt wird und damit nur anteilsmäßig in Höhe deines Steuersatzes (oder desjenigen deiner neuen Firma) sinkt. Wenn du 35% Steuern zahlst und du 1.000 Euro absetzen kannst, sinkt eben deine Steuerlast nur um 300 Euro und nicht um 1.000!