Guten Tag zusammen,
ich trete zum 15.01.2022 eine neue Stelle in einem anderen Ort an und werde dort eine Zweitwohnung beziehen. Die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung sind mir bekannt und auch in meinem Fall gegeben.
Ich weiß, dass ich mir den zusätzlichen finanziellen Aufwand in meiner Steuererklärung geltend machen kann. Jetzt habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber eben diese zusätzliche Belastung erstatten kann (bis 1000 Euro/Monat). Daraus ergeben sich einige Verständnisfragen:
1. Ergibt sich für mich (in der Summe) finanziell ein Unterschied, wenn ich die Kosten der Doppelten Haushaltsführung entweder in der Steuererklärung geltend mache oder mir die Kosten vom AG erstattet werden?
2. Falls der AG die Kosten erstattet: Wie wirkt sich die Erstattung des AG auf der Gehaltsabrechnung aus? Ich denke mal, dass die abzuführende Lohnsteuer entsprechend gesenkt wird?
3. Falls der AG die Kosten erstattet: Ist die AG Erstattung eine "Belastung" für das Unternehmen? Oder ist dies eine Betriebsausgabe, die finanziell keine Belastung für das UN darstellt? Hier geht es mir um ein Argument für die Verhandlung.
Danke schonmal für alle Helfer