Smartphone Reparatur

  • Hallo in die Runde. Ich habe ein (neues) Smartphone das ich beruflich wie privat nutze. Den Eigenanteil für den neuen Vertag habe ich über die GWG gebucht. Also es ist physisch in der Firma. Den Privatanteil meiner monatlichen Rechnungen, ziehe ich mit 50% regelmäßig ab. Nun meine Frage. Ich musste mein Display austauschen lassen, da es mir kaputt gegangen ist und wie muss oder kann ich jetzt die Reparaturkosten verrechnen? Zu 100% (über Konto 4809), weil das Smartphone Hardwaremäßig in der Firma ist oder mit 50% Abzug, weil ich es auch privat nutze? Wenn letzteres wäre die Frage, wie buche ich diesen Anteil aus?


    VG Maik

  • Moin Maik,


    ich würde die Reparatur so wie üblichen Kosten des Handys buchen: entweder gleich um die Privatnutzung gekürzt oder Buchung der Gesamtkosten und im Gegenzug dann die Privatentnahme (wobei ich ersteres übersichtlicher finde). :)


    Viele Grüße

    Maulwurf

  • Hallo "Maulwurf", Danke Dir für Deine schnelle Antwort :) :thumbup: