Miteigentumsanteile 4/6 und 1/6

  • Hallo zusammen,


    ich verzweifle aktuell an der Testversion und will deshalb mal nachfragen ob die Software überhaupt für mein Anliegen geeignet ist.


    Ab kommenden Jahr übernehme ich die Hausverwaltung für 2 Gebäude mit insgesamt 14 vermieteten Objekten. Beide Gebäude haben 3 Eigentümer.


    Eigentümer 1 hält 4 Sechstel der Anteile

    Eigentümer 2 & 3 jeweils 1 Sechstel der Anteile


    Der Haupteigentümer erklärt mir immer wieder, dass dieses Objekt nicht nach WEG, sondern nach BGB verwaltet werden muss.

    Jetzt frage ich mich, ob die Software diesen speziellen Fall überhaupt abdeckt? :/



    Kann mir bitte jemand helfen?

  • für 2 Gebäude mit insgesamt 14 vermieteten Objekten

    Nun, wenn es bei einem Objekt mehr als 1 Eigentümer gibt, dann muss eine WEG sein, denn da wird nach entsprechenden MEA oder anderen Möglichkeiten der jeweilige Anteil berechnet.

    Daher kann das nur eine WEG sein. Sollte ein Objekt einem Eigentümer gehören, was scheinbar nicht so ist, dann würde es eine Mieterverwaltung sein.


    Bitte daher die Eigentümer ansprechen, denn das geht so nicht.

  • Tausend für diesen Hinweis! Da hätte ich ja nochmal x-Stunden mit Suchen verbringen können.

    Aber erlaube mir bitte noch eine Rückfrage:


    Es handelt sich ja dennoch um 14 Objekte, die nicht einzeln einem Eigentümer zugeordnet sind.

    Sondern 4 Sechstel der Einnahmen gehören Eigentümer 1 und jeweils 1 Sechstel Eigentümer 2 und 3.


    Wie kann ich diese Eigentumsverhältnisse hinterlegen? Ich finde es einfach in dem Programm nicht :(

  • Sondern 4 Sechstel der Einnahmen gehören Eigentümer 1 und jeweils 1 Sechstel Eigentümer 2 und 3.

    Indem du das per WEG abrechnest, denn dort wird dann entweder nach MEA (Miteigentumsanteil, was vermutlich so sein kann) oder nach einem anderen Umlageschlüssel angelegt.

    Nur solange das nicht geklärt ist, kann keiner von uns hier eine gezielte Hilfe geben. Und WEG mache ich sowieso nicht, aber kenne mich aus, wie man das anlegt.


    Also bitte vorher mal die Fragen an die Eigentümer stellen, wie sie das abgesprochen haben. Ohne diese Festlegung kannst du nichts anlegen.


    Natürlich kann man auch in der Mieterverwaltung einige Einstellungen machen, nur das kann man dann nicht mehr über diesen Weg machen, das würde so nicht funktionieren. Aber da gäbe es einen anderen Weg, doch kläre vorher ab, was Sache ist.

  • so :)


    "Eine Eigentümergemeinschaft kann nach unterschiedlichen rechtlichen Bedingungen entstehen. Nach § 741 BGB, dem gemeinschaftlichen Eigentum oder nach § 1008 BGB als Miteigentum nach Bruchteilen oder nach § 1 WEG als Wohnungseigentümergemeinschaft und noch einigen anderen Sonderfällen."


    Der Auftraggeber hat tatsächlich Recht gehabt. Es handelt sich nicht um eine WEG,

    sondern um Miteigentum nach Bruchteilen gemäß § 1008 BGB.


    Und genau an diesem Punkt scheitere ich. Denn ich habe wie gesagt 14 Objekte,

    aber an jedem dieser Objekte halten 3 Eigentümer Ihre Anteile (4 Sechstel + 2 x 1 Sechstel).


    Hat jemand eine Idee wie man das in WISO abbilden kann?

  • Gibt es eine Teilungserklärung für dieses Objekt? In der Teilungserklärung steht detailliert nach Tausendstel oder zehntausendstel Einheiten, wieviel dem jeweiligen Eigentümer gehören (an Sondereigentum und am Gemeinschaftseigentum). Für WISO Hausverwaltung ist dies der Maßstab, da darin nach diesen MEA (Miteigentümeranteilen) und den vereinbarten Umlageschlüsseln abgerechnet wird. Für eine Abrechnung nach Bruchteilen ist WISO HV grundsätzlich nicht konzipiert, sodass nur über "Verrenkungen" dies realisiert werden könnte. Damit wäre aber dann die Abrechnung nicht rechtsgültig und könnte angezweifelt werden. Beispielsweise ist die Frage nach Instandhaltungsrücklagen nach § 1008 BGB nicht eindeutig geklärt. Instandhaltungsrücklagen sind aber bei einer WEG-Verwaltung nach neuem WEG 2020/21 Pflicht.

  • Guten Abend zusammen,


    ich stehe auch vor dem selben Problem wie oben beschrieben und benötige eine Umlage nach Miteigentümeranteile. In meinem Fall 135/1000.


    Gibt es mitterweile eine Lösung / Möglichkeit in dem Programm selbst. Wenn nein, ist das ein Grund für mich die Software wieder zu kündigen. Verstehe auch nicht warum so Grundlegende Umlagen nicht abgebildet werden können. Selbst das Abbilden der Anteile über Prozente geht nicht, da nur ganzzalige Prozente in der Software angegeben werden können.


    Ebenfalls fehlt für mich eine freie Festelgung eines Umlageschlüssel mit Anteilen (z.B. 1 von 8,5 oder 50 von 365) welche ich aus meiner Abrechnung der Hausverwaltung übernehmen kann.


    Wäre über Hilfe sehr dankbar.


    Gruß
    Wolfgang