Einkünfte aus Krypto Staking

  • Hallo!

    Einkünfte aus Krypto Staking soll ja als "Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG mit dem Zuflusswert" besteuert werden. Dabei gilt wohl eine Freigrenze von 256 Euro.


    Nun habe ich versucht das bei

    Andere Einnahmen -> Private Veräußerungen -> Andere Wirtschaftsgüter

    einzutragen. Die Eingabe dort war schonmal schwierig weil ich zwingend einen Anschaffungswert angeben muss, bei Staking rewards gibt es aber keinen Anschaffungswert, da sie ja einfach "zufließen".

    Das Hauptproblem ist aber das ich Einnahmen bis 600 Euro angeben konnte ohne das sich meine Steuerzahlung verändert hat, sprich, hier greift nicht die 256 Euro Grenze sondern die 600 Euro Grenze. Also muss ich es in WISO anscheinende irgendwo anders eingeben, nur wo?



    Mehr zum Thema -> https://hub.accointing.com/cry…altefristen-bmf-schreiben


    Danke!


    Chester

    • Offizieller Beitrag

    Suchergebnisse - Buhl Software Forum

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    Das Hauptproblem ist aber das ich Einnahmen bis 600 Euro angeben konnte ohne das sich meine Steuerzahlung verändert hat, sprich, hier greift nicht die 256 Euro Grenze sondern die 600 Euro Grenze.

    Das kann man doch im Detail aus der Steuerberechnung und den zugehörigen detaillierten Anlagen ersehen. Ansonsten würde ich mir einmal den sogenannten Härteausgleich nach § 46 Absätze 3+5 EStG anschauen.

  • ah, ich hab gerade gesehen das es dieses problem nur im planspiel gibt.

    trage ich die werte ganz normal ein sieht erstens die maske ganz anders aus und zweitens zieht dann die korrekte grenze!


    danke, passt soweit

    • Offizieller Beitrag

    ah, ich hab gerade gesehen das es dieses problem nur im planspiel gibt.

    trage ich die werte ganz normal ein sieht erstens die maske ganz anders aus und zweitens zieht dann die korrekte grenze!


    danke, passt soweit

    Dann hast Du im Planspiel anscheinend noch andere Zahlen eingegeben, die das Ergebnis eben z.B. i.S.d. genannten Vorschrift beeinflussen.

  • Hallo,


    in diesem Thread: RE: Einkünfte aus Krypto Staking


    wurde mein Problem bereits angeschnitten, ich finde aber leider den angesprochenen Unterpunkt "andere Wirtschaftsgüter" bei mir im Programm gar nicht.

    Wenn ich auf Andere Einnahmen -> Private Veräußerungen gehe, sehe ich da nur Grundstücke, Kryptowährungen und Anteile an Einkünften.

    Unter Kryptowährungen kann ich doch Staking gar nicht eintragen oder? Ich sehe da nur klassische Verkäufe über bzw. unter einem Jahr Haltefrist, die ja auch anderes besteuert werden.

    • Offizieller Beitrag

    in diesem Thread: RE: Einkünfte aus Krypto Staking


    wurde mein Problem bereits angeschnitten,

    Und deshalb braucht es auch keinen zweiten Thread. Die Problematik ist dieselbe. Deshalb zusammengeschoben.

  • chester_e


    wie hast Du es jetzt eingetragen?


    ich habe jetzt im Bereich Andere Einnahmen / Private Veräußerungen / Kryptowährungen, Antiquitäten.... ein weiteres Feld eröffnet.


    Dort dann als Wirtschaftsgut "Kryptowährung" gewählt.


    In die nächste Eingabemaske "Staking / Liquid Mining" eingetragen, sowie den Wert, der mir da cointracking als Gewinn ausgespuckt hat.

    Allerdings will Wiso nun einen "Kaufpreis oder Gegenwert". Wenn ich dort einfach ein Feld eröffne und dort "Bitcoin" eintrage und den Gegenwert bei 0 Euro lasse, ist der Fehler weg.


    Ist das so richtig?


    Gruss

    Tobinger

  • Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, wie z.B. Lending oder Staking von Kryptowährungen

    Freigrenze bis 256€, d.h. bis 256€ keine Einkommensteuer zu zahlen, ab 256,01€ volle Besteuerung: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html

    • 3. Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören, z. B. Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und aus der Vermietung beweglicher Gegenstände. 2Solche Einkünfte sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben.

    gehören in Zeile 10 der Anlage SO, siehe Anleitung zur Anlage SO: https://www.formulare-bfinv.de…B/form/39_Anltg_SO_21.pdf


    Im Steuerprogramm:

    1. links am Rand "Weitere Einkünfte und Bezüge"
    2. "Leistungen"


    Und so sieht es dann in Anlage SO aus:

    • Offizieller Beitrag

    Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG, wie z.B. Lending oder Staking von Kryptowährungen

    Was ja nun wirklich nicht die Frage im Startpost in den folgenden Posts war. Die Vorschrift des EStG und deren Folgen war allen Fragestellern bekannt. Vielmehr geht es um die Softwarebedienung selber und ggf. Ergebnisse der Steuerberechnung im Programm. ;)

  • Das hab ich auch schon gesucht, perfekt. Ich suche aber auch noch die passende Eingabemaske für:


    Sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG
    - einzutragen in Anlage SO - Zeile 49 -


    Kannst du mir hier auch weiterhelfen :)?


    Kann ich generell in der Software mir die Anlagen anzeigen lassen, damit ich weiß wo ich die Anlage und deren Zeile finde zum Eintragen?

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG
    - einzutragen in Anlage SO - Zeile 49 -


    Kannst du mir hier auch weiterhelfen :)?


    Kann ich generell in der Software mir die Anlagen anzeigen lassen, damit ich weiß wo ich die Anlage und deren Zeile finde zum Eintragen?

    Das hat doch mit der Ausgangsfrage des Themenerstellers jetzt nichts mehr zu tun. Bitte keine derartigen Sammelthreads, damit die erweiterte Forumssuche weiterhin sinnvoll nutzbar bleibt. Den Thread schließe ich hiermit.


    Ansonsten hat Dein Programm oben rechts ebenfalls eine Programmhilfe/-suche und mit geeigneten Stichworten werden Dir die in Frage kommenden Eingabemasken umgehend angezeigt.