Hallo!
Einkünfte aus Krypto Staking soll ja als "Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG mit dem Zuflusswert" besteuert werden. Dabei gilt wohl eine Freigrenze von 256 Euro.
Nun habe ich versucht das bei
Andere Einnahmen -> Private Veräußerungen -> Andere Wirtschaftsgüter
einzutragen. Die Eingabe dort war schonmal schwierig weil ich zwingend einen Anschaffungswert angeben muss, bei Staking rewards gibt es aber keinen Anschaffungswert, da sie ja einfach "zufließen".
Das Hauptproblem ist aber das ich Einnahmen bis 600 Euro angeben konnte ohne das sich meine Steuerzahlung verändert hat, sprich, hier greift nicht die 256 Euro Grenze sondern die 600 Euro Grenze. Also muss ich es in WISO anscheinende irgendwo anders eingeben, nur wo?
Mehr zum Thema -> https://hub.accointing.com/cry…altefristen-bmf-schreiben
Danke!
Chester