Heizkostenpauschale Einliegerwohnung

  • Nein das ist nicht der Fall deswegen ja der Sonderfall mit der Heizkostenpauschale.

    Das ist ja im meinem Fall möglich da es sich ja nur um ein Wohneinheiten handelt und ich das Haus auch selbst bewohnte.

  • 1, Umlageschlüssel anlegen: Heizfläche / € / Anteil



    2. Heizkosten einstellen wie:



    3, Und unter Wohnung / Heizfläche den Pauschalbetrag eintragen.

    Beispiel:

    Heizkosten Gesamt 1.817,-€

    Einlieger 600,-€

    Selbst 1,217,-€

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Das ist ja im meinem Fall möglich da es sich ja nur um ein Wohneinheiten handelt und ich das Haus auch selbst bewohnte.

    Nun ist es doch so, dass in der Regel das in dem Mietvertrag geregelt sein sollte.


    Wenn keine Verbrauchszähler vorhanden sind, was bei dir ja ist, dann muss nach Wohnfläche abgerechnet werden. Da bitte in die Heizkostenverordnung mal reinschauen.

    Prozentuale Abrechnung ist hier wohl fehl am Platz.

  • s geht um Heizkostenpauschale.

    Was ist denn unter einer Heizkostenpauschale zu deuten? Wie erwähnt sollte in dem Mietvertrag eine entsprechende Festlegung von Heizkostenanteil beschrieben werden, worden sein. Vermutlich ist das aber nicht der Fall.


    So wie ich es verstehe, denn er hat keine Angabe dazu gemacht, will er aufgrund fehlenden Messgeräten die Heizkosten umlegen. Und da wäre eine Pauschale wohl nicht die richtige Lösung.


    Daher kann es nur bei fehlenden Messgeräten eine Lösung geben, die Heizkosten über die Heizfläche, wenn die weniger ist als die Wohnfläche, abzurechnen. Dann würde auch die Heizkostenverordnung befolgt.

  • Guten Abend,


    bin leider immer noch nicht wirklich weiter gekommen.


    Nach § 2 HeizKV darf eine Pauschale nur bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen - wobei eine Wohnung vom Vermieter selbst bewohnt sein muss - vereinbart werden. Außerdem gibt es Ausnahmetatbestände, die in den §§ 11 ff. HeizKV geregelt sind. So entfällt die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung, wenn die Verbrauchserfassung technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Es kommt hier auf das Verhältnis zwischen Jahresheizkosten und Installationskosten an. Auch die Bewohner von Passiv- oder Niedrigenergiehäusern sind von der Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizkosten befreit.


    Das ist auch so im Vertag festgelegt bekomme es aber immer noch nicht hin das ins Programm ein zu fügen,wie oben beschrieben klappt es nicht wirklich.

  • Was ist denn unter einer Heizkostenpauschale zu deuten?

    Einen festen Betrag / Monat oder Jahr.

    So habe ich das verstanden.


    So wie ich es verstehe, denn er hat keine Angabe dazu gemacht, will er aufgrund fehlenden Messgeräten die Heizkosten umlegen. Und da wäre eine Pauschale wohl nicht die richtige Lösung.

    Das ist ein Haus mit Einliegerwohnung. Messgeräte braucht man nicht.

    Dann würde auch die Heizkostenverordnung befolgt.

    Heizkostenverordnung kommt hier nicht zum Tragen.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Wenn hier mit Pauschale gearbeitet wird, ist m. E. nach überhaupt keine Heizkostenabrechnung zu machen. Mit der Pauschale sind alle Kosten abgedeckt sowohl zum Vorteil als auch zum Nachteil des Mieters bzw. des Vermieters. Man kann für sich ermitteln, was der Mieter hätte zahlen müssen (geht nur nach Quadratmetern), um die Pauschale zu überprüfen, aber es gibt eben, da Vereinfachungsregelung, keine Abrechnungsspitze.