Hallo ich hätte folgende Frage,
ich mache zur Zeit die Steuererklärungen für 2019 und 2020 verpätet. Wegen Krankheit geriet alles in Verzug. So habe ich die Umsatzsteuervoranmeldungen oft nachträglich gemacht und erst im nächsten Jahr bezahlt. Wie verbuche ich eine UST-Vorauszahlung 2. VJ 2019, wenn ich es erst in 2020 bezahlt und gebucht habe.
Ich benutze SKR 03. Wenn ich es auf 1790 (UST Vorjahre) buche, wird es in der EÜR unter bereits vorgeleistet nicht abgezogen.
Können Sie mir bitte Auskunft geben, ob ich diese Beträge trotztdem auf 1780 buchen darf, damit es in der EÜR abgezogen wird?