Keine Steuerpflichtigen Umsätze in UStVA

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe leider das Problem, dass seit November in der UStVA meine Zahlungseingänge nicht mehr berücksichtigt werden. Bis zur UStVA 10/2021 hat noch alles wunderbar geklappt. Ab 11/2021 werden in der Auswertung nur noch die abziehbaren Vorsteuerbeträge berücksichtigt. Hat hier jemand eine Lösung?


    Meine Version 21.03.13.002


    Vielen Dank im Voraus - Gruß Alex

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Alexander Wolf,


    das Konto 8405 enthält die noch offenen Erlöse. Kurz zur Erläuterung: Bei Ist-Versteuerung wird die Steuer erst mit der Bezahlung der Rechnung fällig, nicht zum Zeitpunkt der Rechnungslegung. Deshalb werden Erlös und Steuer beim Erstellen der Rechnung auf "Zwischenkonten geparkt", im Falle des Erlöses beispielsweise auf das Konto 8405.


    Wenn Sie irgendwann den Geldeingang der Rechnung zuweisen oder die Rechnung anderweitig auf bezahlt setzen, erfolgt im Programm WISO MeinBüro Desktop automatisch eine Umbuchung von den provisorischen auf die endgültigen Konten, beim Erlös also von 8405 an 8400. Und diese Buchungen finden Sie dann auch in der UVA wieder.


    Daher: Bitte dafür sorgen, dass die Rechnungen als bezahlt markiert sind, dann passt auch die UVA wieder.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

  • Hallo Herr Diel,


    die Rechnungen zu denen ich Zalungseingänge erhalten habe sind auch auf "grün" gesetzt. Leider werden die Erlöse nicht auf das Konto 8400 umgebucht... Es scheinen alle Erlöse (auch Rückwirkend) auf 8405 festzuhängen. Berechne ich jetzt die UstVa von z.B. 06/2021 werden die Erlöse nicht mehr berücksichtigt....


    Gruß Alex Wolf

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Alexander Wolf,


    dann liegt die Vermutung nahe, dass bei Ihnen die beiden beschriebenen Erlöskonten vertauscht sind. Bevor Sie das prüfen und gegebenenfalls beheben, erstellen Sie bitte unbedingt eine Datensicherung über "Datei > Datensicherung > Manuelle Datensicherung"!


    Klicken Sie nach erfolgreicher Sicherung in der Menüleiste auf "Stammdaten" und dann auf "Finanzbuchhaltung > Kontenplan bearbeiten", wählen den "Kontenplan ab 2020" und klicken auf "Bearbeiten". Unter dem Reiter "Buchungsschema" öffnen Sie bitte den Eintrag "Standard-Konto Einnahme 19% Ust", bei dem in der Spalte "Steuersatz" die 19 % und in der Spalte "Zuordnung" das Wort "Steuersatz" stehen. Stellen Sie dann sicher, dass bei "Erlöse" das Konto 8400" gewählt ist und bei "Erlöse offen" das Konto 8405. Passen Sie gegebenenfalls die Einstellungen an.


    Wenn Sie die Masken dann alle mit "Ok" beziehungsweise "Schließen" verlassen, werden Sie gefragt, ob Sie die Buchungssätze neu aufbauen wollen. Sofern Sie die eingangs erwähnte Datensicherung durchgeführt haben, bestätigen Sie bitte den Neuaufbau und prüfen im Anschluss Ihre UVA erneut.


    Wird der Sachverhalt damit nicht behoben, empfehle ich Ihnen die telefonische Kontaktaufnahme mit unserem Support, auch wenn dies aktuell mit Wartezeiten verbunden sein kann. Es gilt dann, mehrere Einstellungen zu prüfen und auch zu schauen, ob eventuell noch andere Konten betroffen sind. Wir können zwar auch versuchen, alle in Frage kommenden Parameter hier im Forum abzufragen, das wird allerdings etwas mühsam. Unseren telefonischen Support erreichen Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 21 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 02735 / 90 96 20.


    Dafür noch ein kleiner Tipp: Wenn Sie möchten, dass unsere Mitarbeiter sich im Rahmen eines Telefonats auf Ihren Rechner aufschalten, benötigen wir dafür Ihre Zustimmung in Form eines kostenlosen Auftragsverarbeitungs-Vertrags, den Sie, falls noch nicht geschehen, auch schon vor Ihrem Telefonat mit uns abschließen können. Um die Auftragsverarbeitungsvereinbarung abzuschließen, wechseln Sie in Ihr Kundenkonto unter folgendem Link:


    https://www.buhl.de/alle-meine-daten?showavv=1


    - Melden Sie sich mit Ihrem buhl:Konto an.


    - Setzen Sie den Haken bei "Ich bestätige, dass ich zum Abschluss berechtigt bin und schließe hiermit einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit BUHL ab."


    - Klicken Sie dann bitte zum Abschluss auf "AVV abschließen".


    Gerne prüfen wir dann den Sachverhalt bei Ihrem Anruf gemeinsam mit Ihnen.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel