Eintrag Sozialversicherungsbeiträge

  • Hallo,


    Ich habe für einen Teil von 2020 ein ausländischen Arbeitgeber ohne Betriebsstätte im Inland gehabt. Die Tätigkeit wurden im Inland durchgeführt und keine Steuern im Ausland einbehalten. In der Anlage N gebe ich das nun an um es zu versteuern, aber Sozialversicherungsbeiträge wurden über ein Steuerbüro abgeführt. Wo trage ich diese denn ein? Danke!

  • Dann muss das Steuerbüro doch Lohnsteuerbescheinigungen ausgestellt haben (mit 0 Euro Lohnsteuer, aber x Euro Sozialversicherungsbeiträge). Diese mussten doch auch elektronisch gemeldet werden und du hast Anspruch auf eine Kopie.


    Das einfachste dürfte sein, du aktivierst den Abruf von Steuerunterlagen (geht über dein Programm), dann wird alles automatisch eingetragen. Die Beiträge gehören in den Bereich der Vorsorgeaufwendungen, dort unter gesetzliche Beiträge zu KV und PV, aufgeteilt auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer.