Privater Verkauf in Großbritannien

  • Guten Morgen,


    ich bin leicht überfordert und bitte um Hilfe:


    Ich habe als Designer einen Jahreskalender erstellt. Nun habe ich in Bar mehrere dieser Kalender an Bekannte und Verwandte in Großbritannien verkauft. Muss ich denen eine Rechnung stellen oder wie verbuche ich das in meiner WISO EÜR? Kann ich das auch als Bareinnahme buchen? Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer?


    Vielen Dank

  • Großbritannien ist (mit Ausnahme von Nordirland) nicht mehr EU - sonst würden jetzt die Regelungen zu OSS gelten. So ist aber zunächst zu bestimmen, wo Ort der Lieferung ist - § 3 UStG ist hier maßgebend (Fernverkauf, § 3c UStG, liegt wohl nicht vor). § 3 Abs. 6 S. 1 UStG dürfte hier die zutreffende Norm sein, anhand derer die Umsatzsteuerschuld beurteilt werden kann. Meiner Meinung nach wird hier deutsche Umsatzsteuer fällig (unverbindlich, kein Rechtsrat).

    Für gewerbliche Zwecke ist eine Rechnung zu erstellen (fortlaufende Nummer), auch wenn an Privatpersonen verkauft wird. Bezahlt wurde in bar, also in dein privates Portemonnaie, da ich davon ausgehe, dass du keine Kassenbuchführung machst. Also wären die Einnahmen hier doch Privateinlagen (aus deinem privaten Portemonnaie in die Verfügungsmacht deines Gewerbes.

  • Hallo und vielen Dank für die Antworten.


    Die Sache ist etwas komplizierter: Ich habe die Kalender per Post an meine Schwiegermutter in UK gesendet, die dann wiederum die Kalender gegen Bar an den örtlichen Village-Shop verkauft hat, der die dann weiterverkauft hat. Hilft das bei der Beantwortung der Frage etwas?


    Vielen Dank

  • Das ändert nichts am Sachverhalt. Deine Großmutter ist Angehörige und als solche ist die Barzahlung an Sie wie eine Zahlung an dich. Die Umsatzsteuerregelung ist anhand der Lieferung zu beurteilen und hier ist von Deutschland nach England an eine Privatperson geliefert worden. Dass die Zahlung nicht direkt an dich, sondern an deine Großmutter ging, ist nur ein "verkürzter" Zahlweg, aber trotzdem an dein "privates" Portemonnaie.

    • Offizieller Beitrag

    Das ändert nichts am Sachverhalt. Deine Großmutter ist Angehörige und als solche ist die Barzahlung an Sie wie eine Zahlung an dich.

    Ich würde mal eher sagen, dass die Großmutter in seinem Auftrag und in seinem Namen veräußert hat.


    Die Sache ist etwas komplizierter: Ich habe die Kalender per Post an meine Schwiegermutter in UK gesendet, die dann wiederum die Kalender gegen Bar an den örtlichen Village-Shop verkauft hat, der die dann weiterverkauft hat. Hilft das bei der Beantwortung der Frage etwas?

    Du solltest also den potentiellen Hilfestellern einmal sagen, wer nun überhaupt an wen verkauft. Wer ist also in welchem Fall Veräußerer und wer ist Erwerber.

  • Sorry. Das war wahrscheinlich ein bisschen verwirrend. Die Schwiegermutter bringt die Kalender zum Village Shop, der die für 10 GBP verkauft und einen festgelegten Anteil (6 GBP) an meine Schwiegermutter auszahlt. (nur bei Verkauf, sozusagen als Kommission). Einen Teil hat sie aber auch in Bar an Bekannte verkauft. Dieses Geld bekomme ich dann irgendwann in diesem Jahr, wenn man problemlos wieder reisen kann, in Bar von ihr.

  • Also du verkaufst und nicht deine Schwiegermutter. Da das Ganze in Großbritannien passiert, verkaufst du im Drittland. Der Village Shop ist - wie ich das sehe - ebenfalls nur Mittler und nicht direkt Käufer. Also weiterhin Verkäufe an Private in ein Drittland.