Probeabrechnung bei Vermieter 2021 durchführbar?

  • Hallo,

    ich möchte meine Neben und Heizkostenabrechnung für 3 Mieteinheiten selbst durchführen, bisher habe ich die Nebenkostenabrechnung per Excel erstellt und die Heizkostenabrechnung hat ein externer Dienstleister erstellt.

    Wie ich nun sehe erscheint mir das Programm " Vermieter 2021" doch sehr komplex und ich denke das sich hier als Anfänger doch sehr schnell bei der Eingabe der Daten Rechen- bzw. Denkfehler einschleichen können.

    Besteht die Möglichkeit evtl. auch nach Freischaltung der Testversion eine Probeabrechnung durchzuführen? Ich wollte gerne die Daten vom Vorjahr eingeben und dann das Ergebnis mit der Abrechnung vom Dienstleister vergleichen.

    Können bei fehlerhafter Berechnung die Daten beliebig wieder geändert werden und neu berechnet werden oder ist das Programm so ausgelegt das nur ein einmaliger Finaler Ausdruck möglich ist?

    Im voraus schönen Dank für Eure Hilfe.


    MfG

    Matthias

  • Ich arbeite mit dem Hausverwalter, daher vermute ich, dass es auch beim Vermieter so ist.


    Eine Testversion kann man komplett mit Daten füllen, dabei aber bitte unbedingt die Umlageschlüssel beachten. Solltest du alles eingetragen haben, dann kannst du eine Abrechnung generieren doch nicht ausdrucken, das geht weder bei dem einen noch beim anderen Programm nicht.


    Du kannst dir aber am Bildschirm deine Daten ansehen. Und wenn du dort einen Fehler siehst, kannst du den auch jederzeit wieder ändern. Heißt klar, auch bei der lizensierten Version kannst du jederzeit Änderungen machen.


    Probiere alles aus und dann sehe dir am Bildschirm deine Ausarbeitung an, dann kannst du entscheiden, ob du es kaufst.

  • Hallo,

    schönen Dank für die schnelle Rückmeldung.

    Ich werde mir das im " Vermieter" nochmal anschauen, das Programm weiter mit Daten füttern und dann hier nochmals Rückmeldung geben.

    MfG

    Matthias

  • Beim Hausverwalter kann man das abrechnen und bekommt einen Aufdruck zu sehen, nur halt kann man es nicht ausdrucken.


    Gehe doch einmal hin und nimm den Abrechnungszeitraum 1.1.20-30.12.20 was er dann macht. In der Regel kann man damit, also einen Tag weniger, auch etwas generieren.

  • Hallo,

    ich habe gerade mit dem Buhl Support telefoniert, eine Probeabrechnung ist leider nicht möglich, ich müsste das Programm erst kaufen und freischalten.

    Ist dies nun wirklich so oder wurde ich falsch beraten?

    MfG

    Matthias

  • Ist dies nun wirklich so oder wurde ich falsch beraten?

    Nun da sollte Blumenmeer einmal eine Antwort geben, denn ich habe das Programm zwar schon lange auf dem PC, doch nur für ein Jahr freigeschaltet. Daher kann ich dir leider nicht mehr sagen.

  • Frage: Um welche Objekt geht es wie z.B. Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus mit Einligerwohnung, Eigentumswohnung, WEG usw.

    Welche Besonderheiten sind zu erwarten.

    Bitte genaue Angaben, Dann kann mehr gesagt werden, ob es sich lohnt freizuschalten.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Hallo,

    es geht um ein Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten. Die Heizkosten werden über 21 Heizkostenverteiler ermittelt, es ist kein Wärmemengenmesser vorhanden.Die Heizung sowie die Warmwasserbereitung erfolgt über eine Gastherme.

    Jede Wohneinheit verfügt über einen eigenen Kaltwasserzähler, zusammenaddiert ergeben sich aber immer Differenzen zum Hauptwasserzähler, der Hauptwasserzähler zeigt einen höheren Verbrauch an.

    Im Dachgeschoss befinden sich noch 2 Warmwasserzähler, 2 Warmwasserzähler im Erdgeschoss und 1 Warmwasserzähler im Kellergeschoss.

    Für den Heizungsstrom ist ein eigener Zähler vorhanden.

    Die Heizkostenverteiler habe ich vor Jahren selbst gekauft und montieren lassen, die jährliche Ablesung der HKV erfolgt durch mich.

    Die Nebenkostenabrechnung habe ich immer selbst mit Excel erstellt, die Heizkostenabrechnung inkl. Warmwasserberechnung ( Energieverbrauch) wird durch einen externen Abrechnungsdienst erstellt und kostet jährlich für die 3 Wohneinheiten 128 Euro.

    Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten ist immer vom 01.01. - 31.12. , die Heizkostenabrechnung vom 01.03. - 28.02.

    Den " WISO Vermieter" könnte ich bis zum 27.12.21 mit 10 Euro Rabatt freischalten lassen.


    MfG

    Matthias

  • zusammenaddiert ergeben sich aber immer Differenzen zum Hauptwasserzähler, der Hauptwasserzähler zeigt einen höheren Verbrauch an.

    Das ist korrekt, denn ein Hauptwasserzähler fängt bei ca. 7 Liter die Stunde an zu zählen, ein waagrecht angebrachter Wohnungswasserzähler bei ca. 12 l/h udn einer der senkrecht eingebaut ist, bei ca. 20 l/h. Daher ist die Summe der Wohnungswasserzähler immer weniger als die Summe vom Hauptzähler. Daher berechnet das Programm diese Messdifferenzen aus und schlägt jedem Zähler eine bestimmte Summe zu. Damit werden die Wasser- udn Abwasserkosten auch komplett umgelegt.


    Wie Blumenmeer schreibt, warum soll ein sogenannter Messdienstleister (wir nennen die GDM = Gelddruckmaschine) die Heizkosten abrechnen, denn du hast HKV und damit kannst du das in Eigenregie abrechnen. In diesem Zusammenhang die Frage, warum werden die Heizkosten in einem anderen Zeitraum abgerechnet, du hast HKV die regulär am 1.1. eines Jahres wieder bei NULL anfangen, oder wie machst du das mit dem Ablesen?


    Ob Vermieter oder Hausverwalter, hier kann man alles selbst ausrechnen.

  • Hallo,

    schönen Dank für Eure schnelle Rückmeldung.

    Wegen dem Zeitraum der Heizkostenabrechnung, das hing damals wohl mit der Abrechnung des Gasanbieters zusammen, diese wurde immer zum 28.02. gemacht. Die HKV wurden damals dann auch auf den Stichtag 28.02. programmiert.

    Hoffe das macht mir nun mit dem Programm das Leben nicht wesentlich schwerer. Mal schauen wie ich dies am besten eingebe.


    MfG

    Matthias

  • Wegen dem Zeitraum der Heizkostenabrechnung, das hing damals wohl mit der Abrechnung des Gasanbieters zusammen, diese wurde immer zum 28.02. gemacht. Die HKV wurden damals dann auch auf den Stichtag 28.02. programmiert.

    Das kann entfallen. Du kannst vom 1.1.-31.12 abrechnen, da das Programm die Rechnungen tagenau umlegt.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Wegen dem Zeitraum der Heizkostenabrechnung, das hing damals wohl mit der Abrechnung des Gasanbieters zusammen, diese wurde immer zum 28.02. gemacht. Die HKV wurden damals dann auch auf den Stichtag 28.02. programmiert.

    Das hätte man anders machen können, was man auch jetzt noch kann, indem dem Gaslieferanten gesagt wird, dass der Abrechnungszeitraum vom 1.1.-31.12. eines Jahres ist. Er soll dies nun machen. Wenn er sich sträubt, es gibt noch genug andere die das machen. Mein letzter Wechsel erfolgte Mitte des Jahres, die waren damit einverstanden. Je nachdem wie alt die HKV sind, musst du sie nach 10 Jahren erneuern. Und laut Heizkostenverordnung müssen diese zum 31.12.26 auf Funkablesbar eingerichtet werden. Da solltest du dich mal erkundigen.

    Hoffe das macht mir nun mit dem Programm das Leben nicht wesentlich schwerer. Mal schauen wie ich dies am besten eingebe

    In der Regel macht das Programm keine Schwierigkeiten. Du musst es nur korrekt mit Daten füttern. Dann kannst du beide Abrechnungen selbst machen.


    Das was Blumenmeer gesagt hat, ist einmal richtig und einmal nicht richtig.


    Alle Kosten für die Nebenkostenabrechnung kann man entsprechend der Rechnungsdaten eingeben, das Programm würde dann taggenau ausrechnen. Beispiel: du hast eine Versicherung vom 1.7.19 bis 30.6.20 und eine vom 1.7.20-30.6.21. Die würdest du so eingeben, dann berechnet das Programm das Abrechnungsjahr 2020 exakt aus diesen Werten, taggenau halt.


    Das alles gilt bei der Heizkostenabrechnung nicht, hier MUSS effektiv der Abrechnungszeitraum eingehalten werden. Das bedeutet, wenn du Gas vom 1.3.19 - 29.2.20 hast und vom 1.3.20 bis 28.2.21, dann darf man diese Kosten und Zeiträume so nicht für die Abrechnung 1.1.-31.12.20 verwendet.


    Da muss ich Blumenmeer widersprechen, wenn er das so gemeint hat.


    Also unbedingt dies beachten.

  • Das alles gilt bei der Heizkostenabrechnung nicht, hier MUSS effektiv der Abrechnungszeitraum eingehalten werden. Das bedeutet, wenn du Gas vom 1.3.19 - 29.2.20 hast und vom 1.3.20 bis 28.2.21, dann darf man diese Kosten und Zeiträume so nicht für die Abrechnung 1.1.-31.12.20 verwendet.

    Ganz falsch. Ich nehme nur das Beispiel mit dem Heizöl nach dem Prinzip first in first out, da die Preise nicht unterschiedlich sein können.

    Auch das Gas kann unterschiedliche Preise pro Rechnung haben

    Gas vom 1.3.19 - 29.2.20

    z.B 0,15 € /kWh


    vom 1.3.20 bis 28.2.21

    z.B 0,22 € / kWh


    dann rechnet das Programm den Verbrauchswert richtig um. So sollte es sein. Ich kann keinen Gaslieferanten zwingen auf Jahresrechnung 1.1.- 31.12. umzustellen. Zumal ich bei einem günstigen Lieferanten bin.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Ganz falsch. Ich nehme nur das Beispiel mit dem Heizöl nach dem Prinzip first in first out, da die Preise nicht unterschiedlich sein können.

    Auch das Gas kann unterschiedliche Preise pro Rechnung haben

    Nun denke ich, dass das zu erläutern ist.


    Schau dir diesen Artikel aus dem Handbuch Hausverwalter vom Verlag Haufe einmal an. Ich habe es abfotografiert, leider muss man den Kopf verdrehen :(


    Es ist klar angegeben, dass nur die Kosten, die in dem Abrechnungsjahr anfallen, bei den Heizkosten abgerechnet werden dürfen.


    Mal praktisch gesehen: ich denke, dass bei fast allen Abrechnungen von Gas, Fernwärme und Wärmepumpe die Rechnung, sollte sie nicht den Jahresbereich entsprechen, aber immer den 31.1.2 eines Jahres mit den Ablesewerten ausgestatte sind. Ich mache nun bundesweit Abrechnungen udn sehe viele Belege, daher kann ich das auch so deutlich wiedergeben.


    Das bedeutet doch, wenn eine Gasrechnung vom 1.3.19 bis 29.2.20 vorliegt, dass der Verbrauchs- udn Kostenanteil für die Zeit 1.1.-29.2.20 herausgefiltert werden kann. So mache ich es immer dann, wenn so eine Aufteilung vorliegt.

    Dann kommt die Rechnung vom 1.3.20 - 28.2.21. Auch dort kann man den Zeitraum 1.3.-31.12.20 genau nach Verbrauch und Kosten ermitteln. Diese gebe ich dann im Hausverwalter, da kann man ja vieles einfacher und angenehmer eingeben, ein. Außerdem - da sie jetzt vorliegen und im nächsten Abrechnungsjahr nicht wieder neu bewertet werden müssen, direkt die jeweiligen Summen für den Zeitraum 1.1.-28.2.21. Daher sind alle Kosten und Verbrauchswerte in dem Zeitraum, den der Lieferant berechnet hat, umgelegt. Und dabei ist es vollkommen egal, welche Kosten pro Einheit vorliegen, denn die werden ja alle übernommen.


    Und bei Heizöl, das nur nebenbei bemerkt, da wird es ja noch schwieriger den genauen Bereich zu berechnen. Denn es muss zum Abrechnungszeitraumende der Restbestand eingegeben werden, der dann mit dem Literpreis der letzten Lieferung im Vorjahr multipliziert werden muss. Wenn dann über das neue Abrechnungszeitraum Heizöl getankt wird, werden die Kosten und Liter, beim HV auf Konto 4500, gebucht. Und am Jahresende muss wieder erneut der Endstand ermittelt werden. Der Verbrauch dazwischen, das ist der wahre Brennstoffverbrauch. Also wenn dann Werte fehlen, dann sitzt man schon eine erhebliche Zeit an den Berechnungen, udn dafür gibt es nur eine gesetzliche Regelung, dies über die Gradtagszahlen zu berechnen. Aber nur, wenn einmal etwas nicht notiert wurde :/


    Hoffe, dass ich etwas für die Begrifflichkeit der einzelnen Bereiche beisteuern konnte. Denn das was du da angibst entspricht nicht der Heizkostenverordnung.