Hallo,
für meine selbstständige Tätigkeit schaffe ich mir neue Büromöbel an, die auf 13 Jahre lang abgeschrieben werden.
Angenommen, sie kosten ca. 3000 EUR netto + 570 EUR steuer und ich kaufe sie nun im Dezember 2021
Dann werden die 3000 EUR 13 Jahre lang abgeschrieben, oder?
(Nicht 2200, weil es über der GWG-grenze liegt, richtig?
Nicht 3570, weil es immer um Netto-Beträgt geht, richtig?
Kann ich die 570 EUR bei der Umsatzsteuervoranmeldung gleich als Ganzes direkt abziehen oder muss die auch "abgeschrieben" werden.
Angenommen, durch Rechnung, die ich ausstelle, entsteht ein Umsatz von 10.000 EUR Netto + 1.190 EUR Umsatzsteuer.
Dann wäre meine Vorsteueranmeldung für Dezember 2021 1.190 - 570 = 620 EUR, ist das korrekt?