PV gezahlte Umsatzsteuer vs. hohe Erstattung - Differenz EüR

  • Moin und herzlichen Dank für die Aufnahme ins Forum.

    Ich habe heute meinen Steuerbescheid bekommen, werde aber überhaupt nicht schlau daraus. Wir haben eine PV-Anlage auf dem Dach und ich habe das erste Mal (mit buhl/Wiso) die Steuererklärung alleine angefertigt. Nun findet sich folgende Anmerkung in den Erläuterungen zur Festsetzung, die sich um gute 1500 € vom errechneten Betrag zu unseren Ungunsten unterscheidet:

    1)PV-Anlage: die im KJ 2020 an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer beträgt ~700 Euro und die im KJ vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer beträgt ~ 4500 €. Es errechnet sich ein Gewinn von ~ 4000 Euro.

    Frage: Was verbirgt sich hinter dem erstatteten Betrag? Wir haben die PV-Anlage bereits seit 2019 auf dem Dach und haben sicher keine 4500 € erstattet bekommen. Woher denn auch?

    2) Die in der Anlage EüR angegebenen Werte zu den Betreibseinnahmen und den sonstigen Sach-,Nutzungs- und Leistungsentnahmen weicht von den Werten in der Umsatzsteuererklärung ab. (Umsatzsteuererklärung etwa das doppelte als in Anlage EüR). Woher kann das kommen? Was habe ich falsch gemacht? Ich soll binnen 4 Wochen erläutern, wie es dazu kam.

    Ich hoffe auf Eure/Ihre Hilfe

    LG

    Mary

  • Du hast doch sicher die Vorsteuer aus der Rechnung für die Anlage erstattet bekommen? Das könnten die 4.500 Euro sein.


    Du musst in der EÜR doch den gesamten Umsatz ausweisen (also verkaufte Beträge an das Energieunternehmen plus deinen Eigenverbrauch). Und dieser Umsatz muss zwingend mit dem in der Umsatzsteuererklärung übereinstimmen.


    Vielleicht holst du dir steuerlichen Rat, denn so wie ich das sehe, hast du hier zuwenig Kenntnisse, um die Anfrage zu beantworten.

    • Offizieller Beitrag

    1)PV-Anlage: die im KJ 2020 an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer beträgt ~700 Euro und die im KJ vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer beträgt ~ 4500 €. Es errechnet sich ein Gewinn von ~ 4000 Euro.

    Frage: Was verbirgt sich hinter dem erstatteten Betrag? Wir haben die PV-Anlage bereits seit 2019 auf dem Dach und haben sicher keine 4500 € erstattet bekommen. Woher denn auch?

    Du solltest Dir einmal Deine in 2020 abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen und ggf. auch eine in 2020 abgegebene Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2019 genauer anschauen. Dann sollten sich die USt-Zahlungen an das FA (Betriebsausgaben) und die Erstattungen seitens des FA (Betriebseinnahmen) im Detail nachvollziehen lassen.


    2) Die in der Anlage EüR angegebenen Werte zu den Betreibseinnahmen und den sonstigen Sach-,Nutzungs- und Leistungsentnahmen weicht von den Werten in der Umsatzsteuererklärung ab. (Umsatzsteuererklärung etwa das doppelte als in Anlage EüR). Woher kann das kommen?

    Das sollte sich doch aus den meist umfangreichen Erläuterungen des FAs zu den jeweiligen Bescheiden ergeben. Wir kennen weder die von Dir erklärten Zahlen noch die vom FA berücksichtigten Zahlen.


    Und ansonsten einmal die erweiterte Forumssuche zur PV-Anlage mit geeigneten Stichworten nutzen, denn es wurde alles irgendwo schon mindestens einmal erläutert. ;)

  • Vielen lieben Dank für Eure Unterstützung. Ich habe natürlich vorher die Suche bemüht, aber nichts Entsprechendes gefunden.

    Letztes Jahr wurde unsere Lohnsteuererklärung wegen der PV-Anlage von einem Steuerberater gemacht. Dieser hat sich aber dabei nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert und daher wollte ich es dieses Jahr selbst versuchen.

    Ich habe auch an die Umsatzsteuererstattung aus 2019 gedacht, aber die findet sich ja in der Berechnung von 2019 und sollte doch deswegen eigentlich nicht mehr relevant sein. Ich werde mir aber alles noch einmal genauer ansehen und ggf. beim FiAmt vorstellig werden.

    Lieben Dank!

  • Ich habe auch an die Umsatzsteuererstattung aus 2019 gedacht, aber die findet sich ja in der Berechnung von 2019 und sollte doch deswegen eigentlich nicht mehr relevant sein

    Natürlich ist sie relevant in der EÜR - ist doch eine Einnahme im Folgejahr!


    Letztes Jahr wurde unsere Lohnsteuererklärung wegen der PV-Anlage

    Sicher meinst du die Einkommensteuererklärung

  • Ich hoffe mein Thema passt hier hin:


    Habe seit 2021 einen PV Anlage die ich vollständig fremdfinanziert habe, ca. 30.000 Euro, Zins liegt bei 1,2 %.


    Über die Umsatzsteuererstattung habe ich mir die Umsatzsteuer auszahlen lassen. Nun lese ich von Dir @nesciens, dass ich diese als Einnahme für 2022 buchen muss. Nehme ich dafür 1780 und Wechsel dann auf H für Haben? Wenn ich eine Rechnung buche und die Umsatzsteuer eintrage, wird die Vorsteuer dann automatisch ins Soll von 1780 gebucht? Sorry für die unbedarften Fragen, aber mein Rechnungswesenkurs liegt wirklich lange zurück.

    Die Buchung aus dem März für die PV Anlage habe ich mal angehängt. Passt das?


    Die zweite Frage:

    Mache ich eine Privateinlage über die Höhe des Kredits und rechne auch die Finanzierungskosten pro Jahr da rein? Oder sollte ich das über die Bank (S) und dann gegen das 1705 (H) buchen? Wie mache ich das richtig? Danke für die tolle Hilfe hier?

    • Offizieller Beitrag

    Über die Umsatzsteuererstattung habe ich mir die Umsatzsteuer auszahlen lassen. Nun lese ich von Dir nesciens, dass ich diese als Einnahme für 2022 buchen muss.

    Doch wohl eher für die EÜR 2021 (19.03.2021 ;)), oder? Ich glaube kaum, dass das FA 2022 schon etwas erstattet hat.


    Aber was hat das mit der Fragestellung des Themenstarters zu tun? ?(

  • Ich wollte nicht schon wieder einen neue Thread eröffnen. Aber ja, Du hast recht, vielleicht wäre das besser. Kannst Du den Thread abtrennen? Das wäre sehr nett. Danke. Und klar, ich meine natürlich EÜR2021 ;-). Danke.

  • Über die Umsatzsteuererstattung habe ich mir die Umsatzsteuer auszahlen lassen.

    Meinst du hier eine Umsatzsteuervoranmeldung? Die gehört auf das Konto 1780 (Bank an 1780). Dann geht das sowohl in die EÜR als auch die UStE 2021.

    Wenn ich eine Rechnung buche und die Umsatzsteuer eintrage, wird die Vorsteuer dann automatisch ins Soll von 1780 gebucht?

    Das Konzo 1780 heisst Umsatzsteuervorauszahlungen und nicht Vorsteuern. Wenn du mit Steuerschlüsseln arbeitest, werden die Umsatz- und Vorsteuern auf die richtigen Konten gebucht. Auf 1780 stehen nur die Beträge, die auf Grund von Umsatzsteuervoranmeldungen gezahlt oder erhalten wurden.


    Passt das?

    ja


    Mache ich eine Privateinlage über die Höhe des Kredits

    Eher eine Privatentnahme (der Kredit steht auf der Passivseite, nicht auf der Aktivseite). Der Kredit ist nicht ertragswirksam (erscheint also nicht in der EÜR).

    Die Zinsen

    Finanzierungskosten pro Jahr

    gehen direkt in den Aufwand (Zinsaufwand für langfristige Darlehen). Je nachdem, ob vom privaten Konto oder vom geschäftlichen Konto gegen Privateinlage oder Bank.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.