Hallo zusammen,
beim Ausfüllen der Steuererklärung 2017 ist mir erst aufgefallen, dass ich keine "frewillige Steuererklärung" nachreichen kann, da auf der Lohnsteuerbescheinigung der Großbuchstabe "S" vorliegt und ich den Arbeitgeber gewechselt hatte (dieser aber die Daten des vorhergehenden Arbeitgebers nicht berücksichtig hat).
Wenn ich das richtig verstehe, ist die Steuererklärung für das Jahr 2017 somit für mich verpflichtend. Das Finanzamt hatte mich nie dazu aufgefordert, diese einzureichen (wenn ich das richtig verstehe, liegt dem Finanzamt die Lohnsteuerbescheinigung eigentlich vor).
Meine erste Frage: Kann ich noch die Steuererklärung fast 3,5 Jahre zu spät nachreichen? Müsste das Finanzamt diese akzeptieren oder könnte das Finanzamt diese ablehnen?
Wenn das noch korrekt ist, beträgt der Verspätungszuschlag 25 € pro Monat bzw. 0,25% der Steuerschuld.
Wahrscheinlich würde ich Geld vom Finanzamt zurückbekommen, so dass nicht die Steuerschuld verzinst würde, sondern der Verspätungszuschlag von etwa 42 Monaten x 25 = 1050 € fällig wäre.
Meine zweite und dritte Frage: Sollte ich mit anderen Konsequenzen außer dem Verspätungszuschlag rechnen? Wird der Verspätungszuschlag auch ohne Aufforderung des Finanzamts zur Abgabe der Steuererkälrung im Erstattungsfall fällig?
Ich habe versucht die Antworten zu recherchieren, aber nur erfahren, dass das Finanzamt mich nicht erst zur Abgabe auffordern muss, wenn die Abgabe verpflichtend ist.
Viele Grüße und frohe Weihnachten!