Objektverwaltung mehrere Miteigentumsanteile

  • Hallo und guten Tag.

    Ich habe in einem Objekt mit 110 Wohnungseinheiten 1 Eigentumswohnung. Bei der Aufteilung der Betriebs-/Nebenkosten gibt es im Objekt mehrere Grundverteiler/Nenner bei den Miteigentumsanteilen (MEA) (10.000; 9.221; 9.849). Meine ETW hat den Zähler 34 MEA.

    Wie kann ich im Objekt die weiteren Grundverteiler (9.221 und 9.849) bei den MEA einpflegen? Meine Abrechnung hätte dann 3 Verteilerschlüssel: 34/10.000-stel, 34/9.849-stel und 34/9.221-tel.

    Hat jemand eine Lösung? Dann vielen Dank :) .

    Beste Grüße und frohe Restweihnachten LongJohn

  • Hat jemand eine Lösung?

    Es gibt dazu selbstverständlich eine Möglichkeit, dies über 3 verschiedene MEA einzustellen. Das Problem sehe ich nur darin, wie soll das ein Außenstehender dir plausibel übermitteln.

    Denn da müssen einmalig mehrere Positionen auf verschiedenen Positionen in der Software eingegeben werden.


    Bei 110 Einheiten geht das nicht in einer Stunde. Wie angedeutet, muss man das Hintergrund Wissen haben, sonst geht das sicherlich nicht einzurichten.


    Wenn du damit einverstanden wärst, könnten wir das gemeinsam über TeamViewer oder besser mittels AnyDesk machen. Solltest du damit einverstanden sein, dann gib mir eine Info.


    Zur Zeit bin ich weit weg von zuhause, könnte das erst ab Ende der kommenden Woche machen.


    Grüße aus dem hohen Norden bei Kälte.

  • Gerne. Wäre super, wenn Du Dir meinen Abrechnungsausschnitt einmal anschauen und dann einmal gemeinsam im Programm durchgehen könntest.

    Ich habe mir Anydesk gerade neu installiert, bin aber im Gegensatz zu Dir hier genauso wie in Hausverwalter blutiger Anfänger.

    Ich vertraue aber auf die auffrischenden nördlichen Brisen, auch wenn diese manchmal genau von vorn kommen.

    Ich selbst bin ausgewandeter Norddeutscher. Wahlspruch: Wir kriegen das schon hin.

    Beigefügt zum Warmwerden ein Ausschnitt aus meiner WEG-Einzelabrechnung 2020.

    Falls der Kühlschrank ausfällt, stell´ den Sekt einfach vor die Tür ;) .

  • Falls der Kühlschrank ausfällt, stell´ den Sekt einfach vor die Tür

    Na ja, wir haben diese Nacht um 2 Uhr einen Wasserschaden im Bereich Gartenwasserhahn, dort kommt jetzt aus der Wand 40 cm tiefer Wasser ohne Ende. Habe den Kaltwasserzählerhahn im Haus zugedreht, also kein Kaltwasser mehr. Installateur kommt erst morgen, da fahren wir aber wieder nach Hause.


    Nun zu deinem Problem noch einmal die Frage, machst du die gesamte WEG Abrechnung oder willst du nur deine Wohnung abrechnen. Sollte der erste Fall zutreffen, geht das mit dem Vermieter nicht, wie blumenmeer es schreibt.


    Willst du nur deine Wohnung in Verbindung mit der HV Abrechnung abrechnen, dann kann das auch der HV, denn du musst ja ein Verhältnis zwischen Gesamtkosten und eigenen Kosten darstellen. Das geht aber auch nur über den HV, denn du musst die Umschlageschlüssel beachten. Daher gibt es für mich nur eine Lösung, die ich oben angeboten habe.


    Ich werde vor Freitag, Samstag oder Sonntag nicht können, denn am Donnerstag habe ich einen ausgefüllten Arbeitstag und das mit bald 76. Eine Anydesk Unterstützung ist schon geplant, muss aber auch noch einiges anderen Termine wahrnehmen. Also ich kann dir gerne helfen, nur erst ab Freitag (Silvester ist abgesagt....).

  • er lesen kann.....

    Denke ich kann das....


    Bur ob due das mit dem Vermieter mit mehreren MEA Zahlen machen kannst, das bezweifele ich, denn der Vermieter ist dafür nicht ausgelegt.


    So nach 9 Stunden Fahrt und fast 2 im Stau stehend, endlich wieder zuhause :)

  • Warum ?

    Steht doch in deren Beschreibung, dass keine WEG gemacht werden kann, und das ist eine. Denn aus dieser Anwendung kann man ja auch für Mieter eine Abrechnung erstellen.

    In einer Betriebskostenabrechnung müssen alle Werte aufgeführt werden, die da aber nur dann machen kannst, wenn auch die Grunddaten eingepflegt sind. Einfach, wenn ich es mal so sagen darf, Zahlen zu übernehmen die die HV an den Eigentümer weitergibt um dann im Vermieter diese Zahlen zu übernehmen, das dürfte dann nicht der richtige Weg sein.


    Vielleicht denken wir auch zu sehr in die Tiefe, er soll uns das noch einmal so angeben, wie er das meint.

  • #errjot; #blumenmeer1 zunächst vielen Dank Euch beiden.

    Entschuldigt meine verspätete Reaktion. Ich war etwas Coronageschädigt, ist jetzt aber alles wieder normal.


    Ich will die Zahlen (MEA) der HV aus deren Abrechnung gemäß Teilungserklärung (aus dem Jahr 1975) übernehmen. Bei 110 Einheiten incl. gewerblichem Teil (Praxen etc.) ist die Aufteilung mit drei MEA-Schlüsseln leider komplexer geworden.

    Ja, ich habe nur eine Wohnung in dem Riesenkomplex. Das sollte aber mit dem WISO Hausverwalter machbar sein. Was sagst Du, errjot?

    Muss ich ggf. noch weitere Informationen und wenn ja, welche, liefern?

  • Ich will die Zahlen (MEA) der HV aus deren Abrechnung gemäß Teilungserklärung (aus dem Jahr 1975) übernehmen

    Interessier bei 1 Wohnung im WE nicht. MEA ist für die Abrechnung einer WEG erforderlich. Die Abrechnung der HV liegt doch vor, mit Eigenanteile.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Was sagst Du, errjot?

    Muss ich ggf. noch weitere Informationen und wenn ja, welche, liefern?

    Generell muss ein Mieter aus der Abrechnung ersehen, welche Gesamtkosten angefallen sind und daraus seine für die Wohnung. Auf einem Blatt Papier kann man das auch hinschreiben und dem Mieter geben, doch das ist leider nicht im Sinne der Betriebskostenabrechnung.

    Da du vom Hausverwalter eine komplette Aufstellung der Kosten für die Vermietung bekommst, alles andere der WEG Aufstellung ist dafür uninteressant, musst du z. B. die Kosten der Versicherung(en) mit Konto 4200 eingeben, dann berechnet das Programm genau die Kosten aus, die du auch vom HV bekommen hast.

    Heißt, du musst zwei Wohneinheiten anlegen, deine mit deiner MEA udn die andere mit der Restsumme. Alle Betriebskostenarten die umlagefähig sind und mit MEA abgerechnet wird, da brauchst du dann nicht mehr weitere Kosten angeben.


    Die Grundsteuer, die ja bei einer WEG nicht anfällt, die du separat bekommst, musst du dann bei Konto 4010 "laut Abrechnung" als Umlageschlüssel holen, damit du die jährlichen Kosten dort eintragen kannst.


    Alles andere was hier manchmal kursiert entspricht nicht den Vorgaben. Wichtig ist, dass du alles sauber aufführen kannst, und das geht nur mit dem Hausverwalter, das Hilfsprogramm Vermieter kann das nicht.


    Solltest du weitere Fragen haben, kannst du mir gerne eine Email schreiben, ich würde dann antworten: errjot@t-online.de

  • So lese ich das:


    Was die erforderliche Darstellung der Gesamtkosten in der Nebenkostenabrechnung anbelangt, hat der BGH vielen Vermietern mit seinem Urteil vom 20.01.2016 – VIII ZR 93/15- das Dasein erheblich erleichtert. Für die Wirksamkeit einer Nebenkostenabrechnung ist es nun nicht mehr erforderlich, dass der Vermieter in dieser offenlegt, dass und auf welche Weise er die Gesamtkosten um nicht umlagefähige Positionen vorab bereinigt hat. Es genügt die Angabe der bereinigten Gesamtkosten. Der Mieter kann sich durch die Einsicht der Belege und Abrechnungsunterlagen darüber informieren, ob und auf welche Weise der Vermieter die Gesamtkosten bereinigt und ermittelt hat. Sind dem Vermieter dabei Fehler unterlaufen, ist die Abrechnung inhaltlich fehlerhaft, aber nicht unwirksam.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen